
Umbau von B auf C Waffe
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Re: Umbau von B auf C Waffe
Was ist mit einem S&W .500 Revolver, wenn man beim Händler einen Schaft montieren lässt ? Ist das dann auch ein Kat C Revolvergewehr ? 

Re: Umbau von B auf C Waffe
yoda hat geschrieben:Was ist mit einem S&W .500 Revolver, wenn man beim Händler einen Schaft montieren lässt ? Ist das dann auch ein Kat C Revolvergewehr ?
Mit genug Lauflänge und fest montierten, also nicht leicht demontierbarem Gewehrschaft, höchstwahrscheinlich ja.
Re: Umbau von B auf C Waffe
Der Schaft/Griff beim geposteten .357 Revolvergewehr ist auch nur mit 4 Schrauben befestigt....
Wo steht das mit der Mindestlänge vom Lauf ? Ich dachte für Kat C genügen 60cm aufwärts Gesamtlänge.
Wo steht das mit der Mindestlänge vom Lauf ? Ich dachte für Kat C genügen 60cm aufwärts Gesamtlänge.
Re: Umbau von B auf C Waffe
Aber im Schaft ist noch eine Metallstange und die ist fix und sorgt für die mindestlänge.

Re: Umbau von B auf C Waffe
yoda hat geschrieben:Wo steht das mit der Mindestlänge vom Lauf ?
Nirgends.
Gemeint war wie lange der Lauf sein muss um insgesamt die 60 cm zu erreichen.
einen Schaft oder eine metallische Verlängerung des Griffstückes ist nur bis zu einer gewissen Länge sinnvoll. Den Rest auf die 60 cm Gesamtlänge muss dann der LAuf machen. So ist es gemeint.
Re: Umbau von B auf C Waffe
yoda hat geschrieben:Was ist mit einem S&W .500 Revolver, wenn man beim Händler einen Schaft montieren lässt ? Ist das dann auch ein Kat C Revolvergewehr ?
hi
nach meinem wissensstand nein
eine waffe bleibt immer das was sie war
aus einem revolver kannst selbst dann wenn du die stahlstange an den rahmen anschweisst wie beim 357 revolergewehr KEINE kat C waffe machen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Umbau von B auf C Waffe
gewo hat geschrieben:hi
nach meinem wissensstand nein
eine waffe bleibt immer das was sie war
aus einem revolver kannst selbst dann wenn du die stahlstange an den rahmen anschweisst wie beim 357 revolergewehr KEINE kat C waffe machen
Um mein Post zu wiederholen: Soviel ich weiss, ist es genau so! Ob man mittels eines Büchsers und/oder Gutachters ändern kann, weiss ich nicht, aber ich bezweifle es. Einzig eine Neueinstufung vom BMI würde etwas ändern.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
- Von Tamfeld
- .223 Rem
- Beiträge: 238
- Registriert: Mo 7. Jun 2010, 13:45
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Re: Umbau von B auf C Waffe
Das hätten schon Viele probiert...umgekehrt gehts auch nicht so einfach...ich hätt immer gerne eine ganz kurz abgesägte Schrotflinte als B angemeldet...das kannst Dir maximal neu "bauen" lassen...da gibts offenbar niemand der für sowas zuständig ist...
"The beauty of the .375 H&H is simple: you can take every animal on earth with the caliber without ever being over- and only rarely undergunned." -- Peter Hathaway Capstick, Safari: The Last Adventure, St. Martin's Press (1984), p. 97.
Re: Umbau von B auf C Waffe
Von Tamfeld hat geschrieben:Das hätten schon Viele probiert...umgekehrt gehts auch nicht so einfach...ich hätt immer gerne eine ganz kurz abgesägte Schrotflinte als B angemeldet... das kannst Dir maximal neu "bauen" lassen... da gibts offenbar niemand der für sowas zuständig ist...
Sowas in der Art meinte ich.
Einen Büchsenmacher ein System (hier Rahmen und Trommel) besorgen lassen, damit er ein Custom-Revolvergewehr neu aufsetzt.
Dieses dann von Anfang an als C deklarieren und melden.
Re: Umbau von B auf C Waffe
sandman hat geschrieben:Ob man mittels eines Büchsers und/oder Gutachters ändern kann, weiss ich nicht, aber ich bezweifle es. Einzig eine Neueinstufung vom BMI würde etwas ändern.
Solche offiziellen (Neu-) Einstufungen sind zumindest mit umgebauten (ehemaligen) Pumpguns durch einen Amtssachverständigen schon gemacht worden.
Daher wäre es auch ratsam sich in dieser Angelegenheit direkt an die Behörde zu wenden bzw. an einen Büchsenmacher der das abkären kann.