Bud Spencer hat geschrieben:Warnschuss hat geschrieben:Danke, Weissi, habe es bereits gelesen. Doch wie es jemand anderer im Forum versteht, muss nicht dasselbe sein, wie ich es verstehe. Einzelgenehmigung bedeutet für mich Kat.-A-Ausnahmegenehmigung. Jimmy spricht aber von Kat. B.
Aber gut, werde mal beim BMI anfragen oder vielleicht sorgt ja noch Jimmy selbst für Klarheit.
Das hat nichts mit Einzelgenehmigung od Ausnahmegenehmigung zu tun. Das Problem ist eben ITAR und der Export nach Ö. Bei uns ist die Waffe B. Nur wäre es eine Heidenarbeit mehrere ins Land zu bringen.
Kein Thema, Warnschuss - ich bin mir ja auch nicht sicher, geschweige kenn ich mich aus.
Ich habe das so verstanden dass als Einzelgenehmigung nur genau diese eine Waffe als Kat. B freigegeben wurde - jeder andere GK-HA, somit Kat. A bleibt und auch ein anderes Knights Armament Kat. A ist.
Sollte ich was falsch verstanden haben, bitte ich gerne um Erhellung meines vom WaffG, diverser Richtlinien und Ausnahmen umnachteten Geistes.


@Threadersteller: Fesches Teil und Gratuliere zu diesem besonderen Stück!

Grüße aus der Südsteiermark,
Weissi