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Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 21:04
von triffnix
Noch was schalldaempfer dienten uhrspruenglich nicht nur der daempfung bzw gibt es welche die hauptsaechlich nur das gerauschbild veraendern sollen.
Sprich es ist genauso laut nur erkennt man weniger leicht das es ein schuss war.
Ist natuerlich auch verboten

sprich alles was den schall beeiinflusst ist pfui
das gilt auch fuer die petflasche sobald sie am gewehr montiert ist uns sei es nur mit klebeband

aehnliches steht zb auch fuer gewehrscheinwerfer im gesetz. selbst eine normale taschenlampe ist pfui sobald kombiniert mit tesa und gewehr

Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 21:50
von grinsekatz
triffnix hat geschrieben:Noch was schalldaempfer dienten uhrspruenglich nicht nur der daempfung bzw gibt es welche die hauptsaechlich nur das gerauschbild veraendern sollen.
Sprich es ist genauso laut nur erkennt man weniger leicht das es ein schuss war.


aha...was kam da dann vorn raus? "God made Rock`n Roll" von Kiss?

triffnix hat geschrieben:sprich alles was den schall beeiinflusst ist pfui
das gilt auch fuer die petflasche sobald sie am gewehr montiert ist uns sei es nur mit klebeband


am Stand und mit Mineralwasser gefüllt ist`s aber schon erlaubt....auch mit tesa...

triffnix hat geschrieben:ehnliches steht zb auch fuer gewehrscheinwerfer im gesetz. selbst eine normale taschenlampe ist pfui sobald kombiniert mit tesa und gewehr


wer hat denn heute noch "normale" taschenlampen, alle haben Fenix, Led-Lenser oder Surefire....
allerdings nicht kombiniert mit tesa....

Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 22:17
von salve
triffnix hat geschrieben:aehnliches steht zb auch fuer gewehrscheinwerfer im gesetz. selbst eine normale taschenlampe ist pfui sobald kombiniert mit tesa und gewehr

Wie jetzt....ernsthaft???
Ist das in Ö pfui?


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Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 22:32
von salve
Und wie schauts mit MPs aus?
Gehn die unter kurz oder lang? :lol:
Aber wass ist den bitte die begründung der Behörde dafür... Lang böse kurz i.o. Check i ned


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Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 22:37
von triffnix
haa gute frage salve

also wenn wir der derzeitgen argumentation folgen - lauflänger unter 90cm gilt nimmer als langwaffe sondern kat. B
auf katb isses erlaubt - bzw ich glaub es steht das auf kat b es erlaubt ist und nicht das es auf kurzwaffen erlaubt ist.

ich glaub überhaupt es geht da eher um wbk als um die waffe aber das soll mal ein rechtsgelehrter beantworten

Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 22:42
von Stickhead
grinsekatz hat geschrieben:am Stand und mit Mineralwasser gefüllt ist`s aber schon erlaubt....auch mit tesa...

und woher hast du diese Information?

§ 17. Abs. 1 Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;


Eine "Vorrichtung" kann im Prinzip ALLES sein, was dazu geeignet ist.

@triffnix: gesamtlänge unter 60cm ist FFW!! § 3 WaffG!

Bitte lests, das Gesetz bevor Ihr da was postet, was ned stimmt!!!

Aus den Forenregeln (steht übrigens oben):
ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.

Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 22:45
von therion
Es ist auf Kurzwaffen erlaubt, nicht pauschal auf Kat. B d.h. auch auf einem AUGZ (Kat. B) wäre ein Gewehrscheinwerfer verboten.

Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 22:47
von salve
Stickhead hat geschrieben:@triffnix: gesamtlänge unter 60cm ist FFW!! § 3 WaffG!

Na kacke aber auch... Somit dürft ihr z.B auf eine CZ Scorpion Evo 3 S1 keine Pfunzel dran tacker da die ja 66cm gesamtlänge hat... :(


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Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 22:48
von IT Guy
grinsekatz hat geschrieben:am Stand und mit Mineralwasser gefüllt ist`s aber schon erlaubt....auch mit tesa...


i glaub des woa anders gmant. i hob jo a manchmal a flascherl mit wasser am stand. ;-)

Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 23:01
von grinsekatz
IT Guy hat geschrieben:
grinsekatz hat geschrieben:am Stand und mit Mineralwasser gefüllt ist`s aber schon erlaubt....auch mit tesa...


i glaub des woa anders gmant. i hob jo a manchmal a flascherl mit wasser am stand. ;-)


genau, ganz anders - aber manchmal ist´s besser in 4 m hoher "Flammenschrift" IRONIE über den Post zu schreiben, damit ja keiner auf die Idee kommt man würde fahrlässig, flüchtig an gelesenes Halbwissen als Gesetzestext posten...

Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 23:03
von Capulus
salve hat geschrieben:Na kacke aber auch... Somit dürft ihr z.B auf eine CZ Scorpion Evo 3 S1 keine Pfunzel dran tacker da die ja 66cm gesamtlänge hat... :(


ich glaub, bei dem Teil wär die Lampe noch das geringere Übel :mrgreen:

Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 23:22
von triffnix
@stick jo sorry 60 ned 90,.. zahlendreher - hab auch xfach dazu geschrieben ich nix genau wissen nur vermuten

aber bevor du maßregelst lies bitte du das gesetz mal genau auch die bestimmungen die gehören dazu

du hast hier nur dden kriegsmaterialparagraphen zitiert.
zu gewehrscheinwerfern gibt es aber eine ganze litanei hie der auszug zum gummiringerl

3. Der Gegenstand (Taschenlampe/Handscheinwerfer) wurde nicht umgebaut, wird
aber am Gewehr befestigt (z.B. mit Gummiringerl oder Klebeband). Die nicht
montierte Taschenlampe stellt keine verbotene Waffe im Sinne des § 17 WaffG
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dar. Die montierte Taschenlampe wird damit zum Zeitpunkt der Fixierung am
Gewehr ein verbotener Gegenstand gem. § 17 Abs. 1 Z. 5 WaffG, weil sie ab
diesem Zeitpunkt dem Wesen nach dazu bestimmt wurde, (zumindest auch) als
Gewehrscheinwerfer verwendet zu werden.
Abschließend wird darauf aufmerksam gemacht, dass selbst für den Fall, dass die
landesrechtlichen Regelungen die Fixierung einer Taschenlampe/Handscheinwerfer
am Gewehr zuließen, damit das waffenrechtliche Verbot nicht
aufgehoben/abgeändert wird und somit weiterhin strafrechtlich relevant wäre.

Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 23:25
von triffnix
ahja und ...

e) Die Gesamtlänge von weniger als 90 cm ist auch in jenen Fällen
ausschlaggebendes Kriterium, in denen die Waffe über mehrere Läufe verfügt,
wovon einer ein "Schrotlauf" ist. In diesem Falle hat sich die Gesamtlänge am
längsten Lauf zu orientieren, gleichgültig ob dies der "Schrotlauf" ist oder nicht.
Derselbe Grundsatz gilt auch für die Lauflänge; sie ist stets am längsten Lauf zu
messen.


wust ich doch mit die 90 :))

Nachsatz zur Montage - is doch witzig wenn ich am auto was mit tesa befestig kommt die polizei und sogt die stosstangen is aba ned montiert des is ned erlaubt
kleb ich aber a 2 watt gunzel auf die flintn sogns i hab an scheinwerfer montiert lol

Re: Fake Schalldämpfer

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 23:39
von triffnix
Und zum schalldämpfer

Verbotene Waffen
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
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5. von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles oder mit
Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten
Vorrichtungen allein;
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Wenns mineralwasserflascher drauf montiert is isses eine vorrichtung