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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 12:06
von BigBen
Varminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...
hi
bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert
und das ist damals durchgegangen
kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...
Ganz verstehe ich dich nicht.
Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.
Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.
Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein Gedankenexperiment

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 14:55
von IT Guy
BigBen hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...
hi
bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert
und das ist damals durchgegangen
kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...
Ganz verstehe ich dich nicht.
Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.
Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.
Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein Gedankenexperiment

Und wie würds ausschauen wenn man 3-4 FFW für seine Mitarbeiter (natürlich WBK-Inhaber) bereithalten will? Die müssten dann ja trotzdem einen freien Platz haben, oder?
Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 14:59
von Varminter
BigBen hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...
hi
bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert
und das ist damals durchgegangen
kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...
Ganz verstehe ich dich nicht.
Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.
Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.
Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein Gedankenexperiment

Ah, verstehe...

ich ging davon aus, du hast auch mehr Kurzwaffen.
Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 22:19
von gewo
IT Guy hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...
hi
bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert
und das ist damals durchgegangen
kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...
Ganz verstehe ich dich nicht.
Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.
Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.
Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein Gedankenexperiment

Und wie würds ausschauen wenn man 3-4 FFW für seine Mitarbeiter (natürlich WBK-Inhaber) bereithalten will? Die müssten dann ja trotzdem einen freien Platz haben, oder?
hi
hmm
fuer andere bereithalten
naja
interessante ueberlegung
aber natuerlich JA, die muesstennjeweils einen platz frei haben ....
Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Verfasst: Sa 10. Aug 2013, 06:22
von IT Guy
Wie läuft sowas eigentlich bei Security-Diensten? Bekommt man da eine Dienstwaffe oder muss man sich selbst eine kaufen?
Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Verfasst: Sa 10. Aug 2013, 06:52
von Bud Spencer
IT Guy hat geschrieben:Wie läuft sowas eigentlich bei Security-Diensten? Bekommt man da eine Dienstwaffe oder muss man sich selbst eine kaufen?
Selber kaufen.
Gibt ja einen "Ansammlungsparagrafen" der Waffen Anhäufungen für Private und damit auch Privatunternehmen verbietet.
Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Verfasst: Mo 12. Aug 2013, 17:01
von Varminter
Bud Spencer hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:Wie läuft sowas eigentlich bei Security-Diensten? Bekommt man da eine Dienstwaffe oder muss man sich selbst eine kaufen?
Selber kaufen.Gibt ja einen "Ansammlungsparagrafen" der Waffen Anhäufungen für Private und damit auch Privatunternehmen verbietet.
Sicher...
