nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ueberschallknall
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nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von ueberschallknall » Do 8. Aug 2013, 15:27

Hallo,
wie ist das in der Praxis zu verstehen?
Ist man beispielsweise am eigenen Dienstort zur Benützung berechtigt? der Chef? das Unternehmen? der Vermieter?
:think:

Führen
§ 7. (2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

lg.

kawaz
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von kawaz » Do 8. Aug 2013, 15:32

Darfst du mit Erlaubnis von deinem Firmenchef

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Irwin J. Finster
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 8. Aug 2013, 15:34

Was ist da Missverständlich?

innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften


mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat


Bei Dir Zuhause bist Du Chef, und kannst machen was Du willst. In Betriebsräumen bestimmt das der jeweilige Besitzer (oder Pächter etc.) - also dein Chef (wenn Du nicht Selbstständig bist).
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Re: AW: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von RR1000 » Do 8. Aug 2013, 15:37

Irwin J. Finster hat geschrieben:
Bei Dir Zuhause bist Du Chef


Kommt drauf an ob er verheiratet ist.....:?

ueberschallknall
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von ueberschallknall » Do 8. Aug 2013, 15:41

Naja, das mit Chef ist so eine Sache.
Beispielsweise bei einer größeren AG:
Vorgesetzter, Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Eigentümer,..
lg.

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Re: AW: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 8. Aug 2013, 15:45

RR1000 hat geschrieben:
Irwin J. Finster hat geschrieben:
Bei Dir Zuhause bist Du Chef


Kommt drauf an ob er verheiratet ist.....:?


:clap: Da hast Du auch wieder Recht! :lol: :lol: :lol:
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von sf77 » Fr 9. Aug 2013, 08:34

Bin ich denn als Angestellter einer Firma nicht automatisch zur Benutzung des Büros Berechtigter?

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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von BigBen » Fr 9. Aug 2013, 08:38

sf77 hat geschrieben:Bin ich denn als Angestellter einer Firma nicht automatisch zur Benutzung des Büros Berechtigter?


Nein...du bist ja "nur" Angestellter, der zur Benützung Berechtigte ist im Normalfall der Eigentümer, Mieter oder Pächter.
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Re: AW: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von Starfox » Fr 9. Aug 2013, 08:40

Edit: Verlesen.

Grüße,
Starfox
Freiheit!

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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von sf77 » Fr 9. Aug 2013, 08:47

Wenn mir mein Arbeitgeber einen Schlüssel oder Zutrittskarte gibt, erteilt erir doch auch das Recht die Räumlichkeiten zu benützen. ?!? Ich verstehe nicht, welche rechtliche Gegebenheit vorliegen muss, damit der Fall "zur Benutzung berechtigter" vorliegt. Wo ist das juristisch geklärt? Wenn ich mich legal in einem Raum aufhalte bin ich doch berechtigt diesen Raum zu benutzen? Oder gibts da einen Unterschied wie bei Eigentum, Besitz, Innehabung etc.? Und wenn ja wo ist das geklärt?

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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von gewo » Fr 9. Aug 2013, 08:52

sf77 hat geschrieben: Ich verstehe nicht, welche rechtliche Gegebenheit vorliegen muss, damit der Fall "zur Benutzung berechtigter" vorliegt. Wo ist das juristisch geklärt? Wenn ich mich legal in einem Raum aufhalte bin ich doch berechtigt diesen Raum zu benutzen?


hallo

du bist auch zur benutzung der staedtischen kinderspielplaetze und hundezonen und oeffentlicher pissoirs berechtigt, und die sind auch eingefriedet bzw. raeumlichkeiten, wuerden also der bekannten definition entsprechend.

trotzdem darfst du deine waffe dort nicht fuehren

"zur benuetzung berechtigt" ist auf ein eigentums-, pacht- oder mietverhaeltnis o.ä. abgestellt und nicht auf die legale anwesenheit
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von BigBen » Fr 9. Aug 2013, 09:01

Du hast keinen Vertrag mit dem Eigentümer der Räumlichkeiten der dir die Nutzung der Räumlichkeiten erlaubt (und nur der kann über sein Eigentum verfügen), also bist du als Angestellter auch kein zur Benutzung Berechtigter in diesem Sinn. Dass du als Angestellter im Rahmen deines Arbeitsvertrages in diesen Räumlichkeiten ein- und ausgehen darfst hat damit nichts zu tun.
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von Teal'c » Fr 9. Aug 2013, 09:16

so nebenbei, warum will man unbedingt am Arbeitsplatz ne Waffe führen? :think: Sind die Kollegen etwa so gefährlich? :lol:
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

Bud Spencer

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von Bud Spencer » Fr 9. Aug 2013, 09:26

Teal'c hat geschrieben:so nebenbei, warum will man unbedingt am Arbeitsplatz ne Waffe führen? :think: Sind die Kollegen etwa so gefährlich? :lol:

Naja fragst den Juwelier im .15 bei dem unlängst ein Raub verübt worden ist und von der Waffe zur SV gebrauch gemacht wurde.

Da gibts unterschiedlichste Gründe. Viel Geld im Betrieb, Drohungen, vorangegangene Einbrüche usw usw

Starfox
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Re: AW: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von Starfox » Fr 9. Aug 2013, 09:38

Dann wird eh der Eigentümer wie im Falle des Juweliers dafür sorge tragen. Wenn nicht, obwohl die Gegebenheiten dafür sprechen, dies ansprechen. Wenn trotz Bedarf nichts gemacht wird kann man ja den Arbeitsplatz wechseln.

Grüße,
Starfox
Freiheit!

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