Ich sehe es auch so.
Dazu Siegert auf seiner Homepage:
Was versteht man unter minderwirksamen Waffen?
Druckluft- und CO2-Waffen
Bei Druckluftpistolen und CO2-Waffen werden die Geschosse nicht durch Verbrennen eines Treibmittels, sondern durch komprimierte Luft bzw. durch den unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck angetrieben. Sofern das Kaliber unter 6 mm liegt, handelt es sich um minderwirksame Waffen, auf die nur bestimmte Regelungen des Waffengesetzes Anwendung finden (zB Mindestalter, Besitz, Waffenverbot, Strafbestimmungen etc.).
Was ist bei Softairwaffen zu beachten?
Softguns, die einer echten Waffe nachgeahmt sind sowie PaintballMarkierer sind keine Waffen und dürfen an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden, ohne dass weitere Voraussetzungen vorliegen müssen. Verboten ist jedoch die Abgabe auf Märkten oder marktähnlichen Veranstaltungen bzw. in Selbstbedienung. Bei der Verwendung dieser Gegenstände ist besonders auf die Schutzausrüstung, wie zB Augenschutz zu achten.
https://www.siegert.at/wp/waffg/
Softair sind also keine Waffen, daher auch keine Schusswaffen. 45 Z 3 kann auf sie gar nicht angewendet werden.