Promo hat geschrieben: Mo 10. Jan 2022, 17:26
.... wieso empfiehlt man dann das "Wechselsystem (außerhalb vom Schießstand) nicht zusammenzubauen" oder gar "nicht gemeinsam zu lagern" - Griffstücke sind ja eh nur "freie Teile" (wie jedes ZF auch) was ich auf dem Wechselsystem "montiere"?
das kann ich dir gerne sagen
aufgrund der beweislast
der exekutivbeamter der zur waffenkontrolle kommt hat keine spezielle ausbildung auf waffenrechtsmaterie
schon garned auf ebene von erlaessen oder VFGH urteilen
das ist auch garnicht seine aufgabe
bei einem von fuenf beamten die da kontrollieren kanns dir passieren das der dein wechselsystem nimmt, das daneben liegende griffstueck mit einer handbewegung einrastet, und dich dann fragt
"echt jetzt, und sie meinen dass ist jetzt KEINE schusswaffe?". wenn er dann das wechselsystem mit dem griffstueck als "besessene waffe" in seinem bericht meldet, und unwissend ueber die rechtliche bedeutung des vorganges im bericht auch nicht erwaehnt das er selbst es war der die zusamengebaut hat dann hast ein problem, weil in seinem bericht steht nur dass er eine waffe XY vorgefunden hat.
und bitte erzaehl mir nicht dass es das ned gibt.
ich hatte schon zig amtshandlungen bei denen der exekutivbeamte entlastende sachverhalte trotz meines ausdruecklichen hinweises drauf NICHT protokolliert hat ("... was ich als relevant wahrgenommen habe und was nicht das bestimme ich und nicht sie...") und mich drauf verwiesen hat dass ich ja einspruch erheben kann. im zug des einspruchs wurde dann - voellig korrekt - festgestellt dass er keine sonstigen wahrnehmungen wie von mir angegeben gemacht hat. eben weils ihn ned interssiert hat das wahrzunehmen.
und nein das sind keine rauebersgschichten
das hab ich ned noetig
mag aber wohl sein dass es auch damit zu tun hat dass ich im jahr knapp 100.000km fahre
wennst das achtfache vom durchschnittsfahrer faehrst hast auch achtmal so viel vorfaelle
statistik eben ...
Promo hat geschrieben: Mo 10. Jan 2022, 17:26
Mangels Judikatur dazu (immerhin ist die B-asis-best-immung dazu noch relativ neu) muss aber erst jemand "Opfer spielen" und eine Behörde, die das auch anders sieht, damit das auf dem Gerichtsweg geklärt werden kann.
Die Novelle erfolgte um den Verkauf von Kat.B Waffen losgelöst vom Zubehör zu ermöglichen.
dann erklaer mir doch bitte noch schnell wie ich dem sinn des gesetzes entsprechend ein wechselsystem ohne basiswaffe verwenden soll ohne ergaenzende waffenteile dazu ...
oder meinst du wirklich es wurde eine gesetzesaenderung verfasst die ausdruecklich den entfall der notwendigkeit einer besseren basiswaffe formuliert obwohl der gesetzgeber fuer einen rechtmaessigen erwerb voraussetzt dass du trotzdem eine solche basiswaffe hast?
das halte ich ned nuer fuer weit hergeholt
das waere doch voellig grotesk und weit ueber die deutungsmoeglichkeit eines redaktionellen versehens hinausgehend
und im sonstigen gebe ich dir recht dass das wohl nicht so geplant war
und ich denke man wird das bei gelegenheit sanieren
entweder wird man wieder die bindung zu einer basiswaffe herstellen
oder die griffstuecke auch waffenrelevant machen
beides ist defacto organisatorisch nicht bewaeltigbar und nicht vernueftig im ZWR abbildbar
das ist noch a potenz schlimmer als der irrsinn mit den HiCap magazinen
weisst was der durchscnittliche buechsner so a gewehrschaeften in unterschiedlichen fertigungsstadien rumliegen hat?
und alles ohne nummern
PS:
und die M1 geschichte kenn ich
dazu gibts a schriftliche rechtsauskunft einer waffenbehoerde
von da her ....