Taser? Welche Kategorie? Wo kaufen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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<BigM>
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Re: Taser? Welche Kategorie? Wo kaufen?

Beitrag von <BigM> » Di 31. Mai 2011, 16:21

Abbath hat geschrieben:
Eine 74ml Pfefferspraydose reicht für 3 Angreifer.
Den Guardian Angel kann ich nachm zweiten Schuss nur noch werfen - da nutzen mir meine 1337-doppelläufige-nachladen-skillz leider auch nix...

:lol: ;)


Das allerdings stimmt!
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

raptor
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Re: Taser? Welche Kategorie? Wo kaufen?

Beitrag von raptor » Di 31. Mai 2011, 19:35

Abbath hat geschrieben:Ich favorisiere Kegel.
Sprühwand geht trotzdem noch - man kann a Pufferzone schaffen und sich dann absetzen.

Das geht mit Schaum oder Strahl nicht.
Die sind dafür in Räumen, bei starken Wind und für Offensive recht gut.


"Wand" aka "Nebel" funktioniert nicht richtig, da die Konzentration zu klein ist sowie hohe Gefahr der Eigen- und Unschuldigenkontamination besteht. Außerdem eigenkontaminiert man sicher auf DIE häufige Notwehrdistanz, nämlich Armlänge. Habe eine Video gesehen, da sind Leute einfach unbeeinträchtigt durch so einen Nebel durchgelaufen.

Beim Kegel bin deshalb skeptisch, weil er Reichweite und Konzentration nimmt und, wie Du selbst sagst, das Aerosol windanfälliger ist. Ich habe bereits einen Schaum-Typen übungshalber entleert. Da kommt mit unvorstellbarem Druck ein fingerdicker Strahl raus, den kein Orkan in Deine Richtung mehr umdreht. Hat so ungefähr die Konsistenz von Kinderbei oder Gulaschsuppe, d.h. wenig Verdampfen und Eigengefährdung. Wenn ich's mir recht überlege, eigentlich besser als "Faden", ich würde nur Pfefferschaum das Wort reden.

Aber Kegel ist auch besser als nichts, und es ist jedes eigener Hintern der auf dem Spiel steht, wenn man so ein Ding braucht. Wenn Hunde das Hauptproblem sind und er gegen die gut funktioniert, dann werde ich einen Kegler auch nicht auf den Scheiterhaufen wünschen, auch wenn wir im Internet sind.

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Re: Taser? Welche Kategorie? Wo kaufen?

Beitrag von raptor » Di 31. Mai 2011, 19:56

Jsmith hat geschrieben:AD Gw10:

Zitat: wenn dich jemand mit einem knüppel angreift und du erschießt ihn, bist du dran.
wenn dich jemand mit knüppel angreift und du schießt ihm eine ladung pfeffer ins gesicht, nicht.


Warum tauchen immer solche "Sicheren Feststellungen" bei Notwehr auf? :think:

Notwehr bedeutet die Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf Leben, Gesundheit und Vermögen - Punkt!

Durch einen Knüppel sind schon mehr Leute ums Leben gebracht worden als mit jeder jemals erzeugten Schusswaffe! Und wenn du nur eine Schusswaffe dabei hast, dann solltest du sie auch gebrauchen. Man "muss" den Angreifer ja nicht gleich erschießen, aber wenn es die Situation nicht anders erlaubt, dann ist auch erschiessen gerechtfertigt. Woher kommen immer die Annahmen, dass man erst angeschossen sein muss um zurückschießen zu dürfen, dass man erst 3 Messerstiche haben muss um zurückzuschießen, usw... :think:

1. Wenn möglich sich von der Gefahr entfernen
2. Wenn nicht möglich sich von der Gefahr zu entfernen - agieren bzw. reagieren (und immer mit dem möglichst geringsten Schaden für sich und andere - aber wenns nicht anders geht......)



Generell kann man es theroretisch auch so angehen:

Der Verteidiger hat unzweifelhaft eine Körperverletzung oder schlimmeres begangen und muß beweisen, daß dies durch Vorliegen von Notwehr ausnahmsweise gerechtfertigt war. Nota bene: Der Verteidiger muß beweisen!!!


Dazu ist es notwendig, zu beweisen, daß der Angreifer:

* den Willen hatte, ein notwehrfähiges Gut zu verletzen (z.B. Vergewaltiger fordert Oper auf, sich zu entkleiden),
* die Möglichkeit dazu hatte (z.B. der Angreifer ist bewaffnet oder körperlich zumindest ebenbürtig)
* und die Gelegenheit dazu hatte (z.B. der Angreifer ist auf Einsatzreichweite seiner Waffe heran)


Vorteilhaft ist, wenn der Verteidiger aus seiner Sicht argumentieren kann, daß:

* er davon ausgehen mußte, daß ein Angriff unmittelbar bevorsteht bzw. stattfindet,
* er etwas getan hat, um die Gewaltanwendung zu verhindern
* und daß die Gewaltanwendung letztlich das einzige Mittel war und daß er nur das unbedingt notwendige Maß angewendet hat (Notwehrüberschreitung wäre auch eine Straftat)

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Re: Taser? Welche Kategorie? Wo kaufen?

Beitrag von BigBen » Di 31. Mai 2011, 20:13

Ganz wichtig bei so Dingen: den Angreifer WARNEN bevor man drastische Maßnahmen ergreift (sofern natürlich irgendwie möglich). Also den Angreifer auffordern zu verschwinden, in den Boden schießen (ist schon eher drastisch, aber je nach Situation...) und Ähnliches. Wenn man auf einen Angreifer/Eindringling in vermeintlicher Notwehr schiesst und danach aussagt dass man ihn nichtmal gewarnt hat...dann wirds mühsam.
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Re: Taser? Welche Kategorie? Wo kaufen?

Beitrag von Gw10 » Mi 1. Jun 2011, 09:11

BigBen hat geschrieben:Ganz wichtig bei so Dingen: den Angreifer WARNEN bevor man drastische Maßnahmen ergreift (sofern natürlich irgendwie möglich). Also den Angreifer auffordern zu verschwinden, in den Boden schießen (ist schon eher drastisch, aber je nach Situation...) und Ähnliches. Wenn man auf einen Angreifer/Eindringling in vermeintlicher Notwehr schiesst und danach aussagt dass man ihn nichtmal gewarnt hat...dann wirds mühsam.


ne, lieber in die decke. vorteile: die kann man ausspachteln, schleifen, streichen, fertig.

boden: alle laminatplatten raus, den unterboden sanieren, laminat neu verlegen ...

ich hab erst kürzlich laminat verlegt. viel arbeit! :D
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PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

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