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Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mo 16. Sep 2024, 08:51
von rider650
titan hat geschrieben: Fr 13. Sep 2024, 15:17 Wenn dir eine ausländische Behörde den Diebstahl bestätig (Diebstahlsanzeige) , was soll dann sein?
Ein Diebstahl im Ausland fällt unter die Zuständigkeit und das STGB des jeweiligen Landes. Somit ist auch für die Ermittlung des Täters die dortige Behörde zuständig.
...
Viel Spaß dabei, bei deiner Behörde zu argumentieren, dass du ja nach Recht des Landes XY deine Waffe im Auto hast aufbewahren dürfen, wenn sie dir da geklaut worden ist. Die erklären dich für unzuverlässig, jede Wette - und dann kannst du deinen Spruch nochmal vorm Richter aufsagen. Und Richter können dir Sätze formulieren, die sagen, dass das Gesetz tatsächlich das Gegenteil von dem meint, was da geschrieben steht, wenn sie wollen - willst du dich darauf verlassen, dass du an einen Richter gerätst, der dir dann nach Monaten oder Jahren tatsächlich deine Waffen wiedergibt (die, die nicht geklaut worden sind :lol: )?

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mo 16. Sep 2024, 11:20
von Flying Dog
Erfahrung/Referenzen für diese Rechtsauffassung, oder allgemeine Befürchtung?
Ernsthaftes Interesse meinerseits, keine Fangfrage.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mo 16. Sep 2024, 11:22
von titan
:lol: Es gibt hunderte Beispiele, die das Gegenteil beweisen. Von Transport, über Verwahrung bis hin zur Bewilligung von Waffengeschäften, die nicht den Bedingungen des anderen Landes entsprechen und trotzdem nicht strafrechtlich relevant sind, oder sein können, sofern es keine übergreifende Regelungen dazu gibt. An was soll sich denn bitteschön ein LWB oder ein Gewerbetreibender sonst halten, als an die gesetzlichen Regelung vor Ort?

Ich glaub jedenfalls nicht an deine Version, sofern jemand nicht fahrlässig handelt.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mo 16. Sep 2024, 12:38
von rider650
titan hat geschrieben: Mo 16. Sep 2024, 11:22 ...
Ich glaub jedenfalls nicht an deine Version, sofern jemand nicht fahrlässig handelt.
Oh, ich habe keinen Zweifel daran, dass sie dir auch Fahrlässigkeit unterstellen werden, wenn das nötig sein sollte um dich für unzuverlässig zu erklären.

Das ist aber etwas, dass zum Glück jeder machen kann, wie er will. Ich jedenfalls werde meine österreichischen Waffen in keinem Land im Auto aufbewahren, unabhängig davon was die lokalen Gesetze darüber sagen.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mo 16. Sep 2024, 13:11
von Skill Issue
rider650 hat geschrieben: Mo 16. Sep 2024, 12:38
titan hat geschrieben: Mo 16. Sep 2024, 11:22 ...
Ich glaub jedenfalls nicht an deine Version, sofern jemand nicht fahrlässig handelt.
Oh, ich habe keinen Zweifel daran, dass sie dir auch Fahrlässigkeit unterstellen werden, wenn das nötig sein sollte um dich für unzuverlässig zu erklären.

Das ist aber etwas, dass zum Glück jeder machen kann, wie er will. Ich jedenfalls werde meine österreichischen Waffen in keinem Land im Auto aufbewahren, unabhängig davon was die lokalen Gesetze darüber sagen.
Wobei Fahrlässigkeit ja wohl noch die bessere Unterstellung ist als Vorsatz.

... und im Grunde genommen kann es ein Verschulden ja nur mit Fahrlässigkeit oder Vorsatz geben... oder?