WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Charles » Mi 24. Aug 2011, 13:20

Genau 19,70 habe ich bei der letzten Erweiterung vor einigen Monaten gezahlt.

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Stickhead
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Stickhead » Mi 24. Aug 2011, 13:57

Hab ich bei meiner auch bezahlt, weil die Gebührenerhöhung erst mit Stichtag 01.07.2011 war.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Vintageologist » Mi 24. Aug 2011, 21:23

Stickhead hat geschrieben:Eine normale Erweiterung kommt laut der Tarifliste ( :arrow: viewtopic.php?f=20&t=5504) auf 14,30+6,50+Beilagengebühren(3,90 pro Bogen)


Da steht aber "ab 3 zusätzlich"... 43.

Somit 14, 30 + 43 + 6,50 + Anhänge?
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Stickhead » Do 25. Aug 2011, 08:17

Ja, aber nur bei der Neuausstellung eines Dokuments!

Hier die relevanten Stellen:

34a. Ausstellung

1. einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) ....... 43

a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schußwaffen

erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich ... 43





1. Erweiterung einer Waffenbesitzkarte von
1.1. einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe auf zwei genehmigungspflichtigen
Schusswaffen ........................................................ € 6,50,--
1.2. zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen auf mehr als zwei
genehmigungspflichtige Schusswaffen .................. € 6,50,--
2. Erweiterung eines Waffenpasses von
2.1. einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe auf zwei genehmigungspflichtigen
Schusswaffen ........................................................ € 6,50,--
2.2. zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen auf mehr als zwei
genehmigungspflichtige Schusswaffen.................. € 6,50,--
3. Erweiterung einer Waffenbesitzkarte, die nach dem Waffengesetz 1986 ausgestellt
wurde, von
3.1. einer genehmigungspflichtigen Schusswaffen auf zwei genehmigungspflichtigen
Schusswaffen............... € 43,--
3.2. zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen auf mehr als zwei
genehmigungspflichtige Schusswaffen................. € 87,--
4. Erweiterung eines Waffenpasses, der nach dem Waffengesetz 1986 ausgestellt wurde,
von
4.1. einer genehmigungspflichtigen Schusswaffen auf zwei genehmigungspflichtigen
Schusswaffen............... € 87,--
4.2. zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen auf mehr als zwei
genehmigungspflichtige Schusswaffen................ € 175,--




1. WaffV
Erweiterung bestehender Berechtigungen
§ 9 Sollen Berechtigungen, die durch Ausstellung von Waffenpässen und Waffenbesitzkarten
nach dem Waffengesetz 1986 erteilt wurden, erweitert werden, so erfolgt dies durch
Ausstellung entsprechender Dokumente nach diesem Bundesgesetz.
Diese Bestimmung dient der rascheren Ausstattung von Inhabern waffenrechtlicher
Bewilligungen, nach dem bisher geltenden Recht, mit Dokumenten nach dem WaffG 1996.
Hingewiesen wird, dass somit auch bei der Erweiterung von waffenrechtlichen Urkunden in
den Fällen der Übergangsregelung gemäß § 58 Abs. 2 WaffG, waffenrechtliche Dokumente
nach dem WaffG 1996 auszustellen sind.
Anmerkung: Werden Ersatzdokumente gemäß § 16 WaffG ausgestellt, so sind ebenfalls die
nach diesem Bundesgesetz entsprechenden Urkunden auszugeben (§ 57 Abs. 3 WaffG).


Alles unklar? :)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Promo » Do 25. Aug 2011, 15:18

Vielleicht eine Frage die nie zu tragen kommen wird, aber überall steht nur genehmigungspflichtige Schusswaffen .. welche Kosten sind denn zu bezahlen wenn man verbotene Waffen bewilligt bekommt?
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Stickhead » Do 25. Aug 2011, 16:05


34a. Ausstellung

1. einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) ....... 43

a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schußwaffen

erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich ... 43

b) sofern dadurch eine Ausnahme von den Verboten

des § 17 Abs. 1 oder 2 WaffG bewilligt wird

(§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich ................ 43



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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Promo » Do 25. Aug 2011, 17:02

Dann wird es jetzt wirklich spannend, was wäre wenn es § 17 Abs. 4, 5 oder 6 wäre (Pumpgun (4), Schalldämpfer (5) oder Schlagring (6))?
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Stickhead » Fr 26. Aug 2011, 08:01

Das ist Ziffer 4, 5 und 6 von Absatz 1 ;)
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von joe77 » Mo 19. Sep 2011, 11:54

joe77 hat geschrieben:
joe77 hat geschrieben:Antrag abgegeben, mal schauen. Schaut net schlecht aus,...



So heute, die geforderte Vereinsbestättigung nachgereicht,...
(bitte keine Diskusion drüber, ich weiß es...)
Aber mir egal ich bin sowieso Mitglied,....
Und 104,20€ später war es erledigt,...
(Und ja mich hatts bei dem Betrag fast vom Hocker gehauen,..)


So nun ists durch, die Gebühr war zu hoch.
Ich bekomm den Rest zurück,...
Werde aber wahrscheindlich etwas unbeliebter sein am Amt ;-)
mfg
Josef
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Stickhead » Di 20. Sep 2011, 07:27

:lol: :lol: :lol: haha das Gespräch hätte ich gerne gehört :mrgreen:
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Charles » Di 20. Sep 2011, 10:24

joe77 hat geschrieben: So nun ists durch, die Gebühr war zu hoch.
Ich bekomm den Rest zurück,...
Werde aber wahrscheindlich etwas unbeliebter sein am Amt ;-)
mfg
Josef


Brav! :)

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Teal'c » Do 11. Apr 2013, 08:31

bin grad am Überlegen ob ich nicht doch nochmal erweitere. Hab momentan 4 Plätze, sind aber alle belegt, und keine der Waffen davon wird verkauft.

Leider find ich nirgends genaue Infos zur neuen Scheckkarten WBK. Ist da überhaupt noch ein Bild drauf, sprich brauch ich Passbilder mit zur Erweiterung??

Ausserdem, wird einem die neue Scheckkarte nun aufgezwungen? Hätt nämlich noch reichlich Platz für Eintragungen auf meiner WBK. (es ist nicht die ganz alte, meine ist erst ca zwei Jahre alt)
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von kawaz » Do 11. Apr 2013, 08:42

Ein Passbild brauchst für WBK im Scheckkartenformat

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von pointi2009 » Do 11. Apr 2013, 08:50

wennst noch die alte WBK hast und erweiterst - Scheckkarten WBK ist verpflichtend. Fotos mitnehmen ist drauf
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courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von sepp » Do 11. Apr 2013, 09:02

Es gibt nur noch die neue WBK im Scheckkartenformat. Da kannst bei einer Erweiterung deine alte abgeben und die neue zugeschickt bekommen oder du lässt sie zu deiner Behörde schicken und tauscht sie erst dann(hab ich gemacht da ich meine ja zwischenzeitlich auch gebraucht habe).
Ein Passbild ist richtig, weiters würde ich aber eine gute Begründung, Ergebnislisten(falls vorhanden), Liste der geplanten
Neuanschaffungen(kommt bei uns gut an) mir zurechtlegen.
Deinen Antrag gibt der zuständige Sachbearbeiter direkt im PC ein und scannt auch das Bild.

Kosten bei mir waren nicht ganz 105 Euro - soll aber laut den letzten Posts eventuell ein wenig mehr derzeit sein.

lg sepp :at1:

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