WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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joe77
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WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von joe77 » Sa 6. Aug 2011, 11:17

Wie der Titel schon sagt, was muss ich aufs Amt mitnehmen ??
Antrag werd ich am Amt ausfüllen, denk ich,..
Was brauch ich sonnst ausser meiner WBK (event. Ergebnisslisten)
Brauch ich Passfotos oder sonst was ??

Ist die erste Erweitung und will nicht dumm dastehen und wieder fahren müssen,..
Danke !!
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von kemira » Sa 6. Aug 2011, 11:29

Empfehlenswert ist es, eine schriftliche Begründung für die Erweiterung vorzubereiten und mitzunehmen, in der schlüssig aufgezeigt wird, warum man die zusätzlichen x Plätze braucht. Verweis auf bzw. Zitate aus den einschlägigen Regelwerken (MLAIC, IPSC oder was man halt so vor hat) und darauf bezugnehmende Erklärung, warum man diese mit den schon vorhandenen Waffen nicht bestreiten kann, schadet keineswegs (des frogns nämlich gern).

Den Antrag (das Formular gibts online) schon ausgefüllt mitzubringen ist auch kein Fehler, daheim im Kämmerlein gehts stressfreier mit Tippen und am Amt sparts Zeit.

Wenn die Erweiterung für sportliche Zwecke (neue Plätze für neue Wummen für neue Disziplinen) sein soll, unbedingt Ergebnislisten der bisher geschossenen Disziplinen beibringen.

Wenn die Erweiterung für sammlerische Zwecke sein soll, sollte man in der Begründung das Sammelgebiet klar definieren, unter Umständen Bezug nehmen auf einzelne wichtige Modelle - allerdings unbedingt und unmißverständlich klarmachen, daß diese Modelle nur exemplarisch für die jeweilige Gruppe zu sehen sind und keinesfalls als alleinige begehrte Modelle. (z.B. Du willst englische Armeerevolver sammeln, gibst als Beispiel nen Webley an, kaufst dann nen Enfield, und die Damen und Herren sind beim nächsten Antrag beleidigt...)

Paßfoto brauchst nach meiner Erfahrung üblicherweise nicht, es sei denn, die WBK wird nicht erweitert (weil schon so alt, abgewetzt etc) sondern neu ausgestellt.

Auf wieviele willst denn erweitern, wenn ich fragen darf?

LG!
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joe77
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von joe77 » Sa 6. Aug 2011, 11:32

nix tragisches von 2 auf 5,...
(Hab zwar immo keine Kohle um ne Wumme zu kaufen aber was mann hatt hat mann,..)
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Promo » Sa 6. Aug 2011, 11:52

Welche BH?
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von TangoShooter » So 7. Aug 2011, 21:09

Wenns die BH Rohrbach ist, schreib bitte mal rein wie es gelaufen ist, bin leider voll ;)
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von pointi2009 » Mo 8. Aug 2011, 10:10

sorry für hijacken :)

weiss eigentlich wer, wies bei der BH st.pölten aussieht?

sollte ebenfalls mal langsam anfangen mir eine Erweiterung zu überlegen. wird wohl nicht leichter werden in Zukunft.

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Qwasti » Mo 8. Aug 2011, 13:02

kemira hat geschrieben:Empfehlenswert ist es, eine schriftliche Begründung für die Erweiterung vorzubereiten und mitzunehmen, in der schlüssig aufgezeigt wird, warum man die zusätzlichen x Plätze braucht. Verweis auf bzw. Zitate aus den einschlägigen Regelwerken (MLAIC, IPSC oder was man halt so vor hat) und darauf bezugnehmende Erklärung, warum man diese mit den schon vorhandenen Waffen nicht bestreiten kann, schadet keineswegs (des frogns nämlich gern).


Gibts eigentlich irgendwo Muster für die "Schriftliche Begründung"? Man will ja das Rad nicht unbedingt neu Erfinden.

OFF TOPIC -> Ich würde mich auch für ein neues 357 Spielzeug Interresieren, bin aber leider auch schon Voll (hab nur 2 Plätze).
Ich bin die Strafe Gottes und hättet ihr nicht so furchtbare Sünden begangen, so hätte Gott mich nicht als Strafe über euch kommen lassen.

Euer IT Abteilung

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von kemira » Mo 8. Aug 2011, 14:48

Qwasti hat geschrieben:Gibts eigentlich irgendwo Muster für die "Schriftliche Begründung"? Man will ja das Rad nicht unbedingt neu Erfinden.

Keine Ahnung, ich hab damals (vor 8 Jahren) und neulich (vor ein paar Monaten) jedenfalls nix derartiges gefunden und darob selber die Feder gewetzt.

Dürfte aber auch schwierig werden; die Begründungen sind ja beileibe nicht immer die selben...
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von BigBen » Mo 8. Aug 2011, 15:06

Wie kemira gesagt hat...Begründungen sind sowas spezifisches und personenabhängiges, da tust du dir selbst vermutlich auch keinen Gefallen wenn du da mit einer Art Vordruck bei der Behörde auftauchst - das könnte gar als fehlende Eigeninitiative und mangelnde Ernsthaftigkeit vom zuständigen Beamten interpretiert werden!
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Vintageologist » Mo 8. Aug 2011, 21:49

Qwasti hat geschrieben:Gibts eigentlich irgendwo Muster für die "Schriftliche Begründung"? Man will ja das Rad nicht unbedingt neu Erfinden.

Wozu brauchst du da ein Muster? Es ist eigentlich ganz einfach. Z.B. als Sportschütze erklärst du, welche Bewerbe du schießt und geschossen hast und was man da für Waffen braucht.
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Stickhead » Di 9. Aug 2011, 08:32

Es ist für einen verlässlichen Menschen ( :mrgreen: ) sicher keine Hexerei, sein Ansuchen
um Erweiterung mit einem ausführlich und fundiert gestaltetem Begleitschreiben einzubringen.
Das sind 15 Minuten Arbeit, die man sich schon Zeit nehmen sollte, wenn man mit einer
positiven Erledigung rechnen möchte.

Grundsätze:
- neutrale Schreibweise (nicht untertänig, nicht schasfreundlich, nicht obergscheit, nicht behördenfeindlich)
- fundiert (begründen, eventuell Hinweise auf VwGH-Urteile bei markanten Stellen)
- sachlich (ohne viel Drumherum)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von cowroper » Di 9. Aug 2011, 14:57

...eventuell Hinweise auf VwGH-Urteile bei markanten Stellen


Das läßt man besser bleiben und verwendet diese Hinweise erst im Falle einer Ablehnung.
Man sollte sein Pulver nicht zu früh verschießen (alte Schwarzpulverschützenweisheit)

cowroper
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von pointi2009 » Di 9. Aug 2011, 15:01

ausserdem kommts vermutlich nicht so gut, gleich mit dem "Finger zu zeigen"
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von joe77 » Di 9. Aug 2011, 15:45

Werde hoffentlich morgen mehr berichten können,...
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Re: WBK Erweitung , was Mitnehmen ?

Beitrag von Vintageologist » Mi 10. Aug 2011, 00:14

cowroper hat geschrieben:
...eventuell Hinweise auf VwGH-Urteile bei markanten Stellen


Das läßt man besser bleiben und verwendet diese Hinweise erst im Falle einer Ablehnung.
Man sollte sein Pulver nicht zu früh verschießen (alte Schwarzpulverschützenweisheit)

cowroper


Um sich die Ablehnung zu ersparen, hilft es oft auch, mal vorher schon mit dem Sachbearbeiter zu reden, die Wünsche vorzubringen und zu erklären, die Gesetzestexte in der Tasche dabeizuhaben und ggf. wo nötig dann höflich darauf zu zeigen, sobald es ein Problem gibt. Aber immer positiv bleiben... die BH - auch das AB - ist nicht per-se der "Waffenfeind", auch wenn das Gewisse Individuen behaupten. Oft und das sehe ich auch hier leider zuhauf, scheinen die betroffenen Personen einfach von Grund auf nicht in der Lage zu sein, argumentativ zu überzeugen. Wenn du auf die Frage: "Wozu brauchens des?" mit "Najooo, I tätat hoid gern schaun, wos I ma daun kauf..." zu antworten gedenkst, musst du eben damit rechnen, einpacken zu können. Oder auch dann, wenn du bereits vier Waffen in .50AE hast, kannst du damit rechnen, gefragt zu werden, warum du denn jetzt eigentlich vier Waffen im selben Kaliber brauchst. Wenn du aber weißt "Diese Bewerbe schieße ich... folgende Waffen (oder Kaliber) werden hierfür benötigt", das dann noch mit Ergebnislisten untermauern kannst, dann wird die BH nichts dagegen sagen. Im Gesetz steht nunmal, dass man eine Rechtfertigung glaubhaft machen können muss. Es bringt nichts, sich darüber aufzuregen, wenn Behörden das dann auch so umsetzen.
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