Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mr400watt
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von mr400watt » Fr 4. Dez 2015, 21:17

Gibts zu Variante 2 Details? Was würde stilllegen genau bedeuten? Was ist zur Reaktivierung erforderlich?

Variante 3 wäre die Sicherste. Bei jemandem, den Du kennst und der Dich informiert, wenn der Erstbesuch stattfindet. Dann einen Termin ausmachen und anwesend sein.
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vulgogurktaler
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von vulgogurktaler » Fr 4. Dez 2015, 21:19

Man gibt die WBK an die Behörde zur Verwahrung, die kommt in den Akt mit der Eintragung das die Waffe bei der Behörde liegt!

Variante 3 ist definitiv die beste, wenn man nicht steuerlich drauf zahlt...
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von mr400watt » Fr 4. Dez 2015, 21:36

Danke. WBK abgeben ist definitiv keine Option :tipphead:

Steuerlich sollte Variante 3 keine Nachteile mit sich bringen. Deine Zieldestination geht es nix an, ob Du in Ö einen weiteren Wohnsitz hast. :whistle:
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von vulgogurktaler » Fr 4. Dez 2015, 21:43

Im Endeffekt ist eh nur Option drei die einzige sinnvolle...!

Nein dem Zielland ist es egal, aber Österreich kann angeblich Steuern verlangen, wenn der Lebensmittelpunkt nicht eindeutig im neuen Land ist!
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von mr400watt » Fr 4. Dez 2015, 21:49

Dein Lebensmittelpunkt ist da, wo Du Dich hauptsächlich aufhältst.
Wenn Du da einen Hauptwohnsitz und eine Arbeitsstelle auf Vollzeitbasis hast, dann ist das Thema schnell erledigt.
Schließlich hast Du dann auch noch einen Mietvertrag, einen Handyvertrag, Internetvertrag, Strom-/Wasserabrechnung mit eindeutigen Verbrauchsangaben… etc. Da würd ich mir keinen Kopf machen.
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von vulgogurktaler » Fr 4. Dez 2015, 21:51

So einfach ist das nicht, bin 11 Monate im Jahr sonst wo, meisten eher außerhalb des Kontinents... [emoji28]

Somit könnte es spannend werden...
Zuletzt geändert von vulgogurktaler am Fr 4. Dez 2015, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von mr400watt » Fr 4. Dez 2015, 22:11

OK, das ist ein Spezialfall. Habe Dir eine PN geschrieben. Vielleicht hilft das was.
Wohnung und Arbeitgeber sind aber in der Schweiz, oder? Dein Gehalt geht dann auf ein schweizer Konto?
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Roman aus Wien
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von Roman aus Wien » Sa 5. Dez 2015, 22:50

Die Antwort "1. Waffe verkaufen und WBK zurücklegen"
zeigt wieder einmal sehr deutlich das Bestreben vieler Waffenbehörden, die Zahl der WBK und WP zu verringern.

Es geht hier jedoch um die Verwahrung der Waffen und nicht um die Verwahrung der WBK.
Also bloß nicht in eine solche Falle tappen!

Die WBK berechtigt, Kat. B-Waffen zu besitzen, verpflichtet aber nicht dazu.

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