Seite 24 von 25

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 6. Mai 2020, 21:30
von gewo
diver99 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2020, 21:17 Vielleicht eine blöde Idee, aber wie wärs mit der Volksanwaltschaft?
Ja eh
Hatten wir eh schon das thema

Der ist 19

Und ist sein Leben lang auf das Ermessen seiner Waffenreferentin angewiesen

Ich glaub ich würde mir das Theater ersparen

Egal wie ich glaub das es ausgeht

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 6. Mai 2020, 21:32
von gewo
Maddin hat geschrieben: Mi 6. Mai 2020, 21:21 Meines Wissens nach war/ist die Munition entschädigungslos abzugeben.


kannst jederzeit kaufen bei mir
und in jedem anderen gut sortierten waffenfachhandelsbetrieb auch

mit Vereins Mitgliedskarte oder Jagdkarte
logisch

WBK / WP allein reicht nicht

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 02:31
von Jiggler
Was ermöglicht denn so ein Vereinsausweis denn noch, außer den Erwerb von Munition mit Expansivgeschossen. Reicht da ein einfacher Schrieb vom „Dorfverein“, oder muss der Verein auch gewisse Auflagen erfüllen, wie Verbandsmitgliedschaft, oder wie das halt im Schützenwesen organisiert ist.

Und wie sieht rein interessehalber es eigentlich umgekehrt aus? Jäger oder Vereinsmitglied, aber keine WBK? Sollte ja gehen, da der Jäger die ja braucht, ausgenommen FFW Munition?

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 11:00
von Simon80
Sooo ich hab ja gesagt ich berichte wenns bei mir soweit ist- der 21er naht und ich hab mit der zuständigen Dame bei der BH einen Termin ausgemacht. Dabei hab ich natürlich auch gefragt wie das mit den Magazinen ausschaut und ich bin doch etwas verwundert....

Nicht nur das es überhaupt kein Problem ist, nein, ich bekomme sogar die Plätze als Kat. A obwohl ich keinen Waffen Altbestand hatte (wie auch ohne Wbk)
Die Menge der Magazine ist laut ihr egal weil ich sie dann ohnehin unbegrenzt kaufen darf.
Hab nämlich explizit gefragt ob ich zur Beantragung eine Auflistung der Magazine mitbringen soll und dies wurde verneint.

Richtig freuen will ich mich natürlich erst wenn ich die Karte dann in der Hand habe, aber warum sollte sie mich anlügen.

LG

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 11:01
von fast12
Jiggler hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 02:31 Was ermöglicht denn so ein Vereinsausweis denn noch, außer den Erwerb von Munition mit Expansivgeschossen. Reicht da ein einfacher Schrieb vom „Dorfverein“, oder muss der Verein auch gewisse Auflagen erfüllen, wie Verbandsmitgliedschaft, oder wie das halt im Schützenwesen organisiert ist.

Und wie sieht rein interessehalber es eigentlich umgekehrt aus? Jäger oder Vereinsmitglied, aber keine WBK? Sollte ja gehen, da der Jäger die ja braucht, ausgenommen FFW Munition?
Nichts für ungut, aber die Frage ist schon sehr "off topic" und hat Potenzial eine längere Diskussion zustarten.

Vielleicht schaust mal in die Forensuche zB viewtopic.php?f=20&t=31425&start=45 oder machst einen neuen Thread auf.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 11:23
von raptor
Jiggler hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 02:31 Was ermöglicht denn so ein Vereinsausweis denn noch, außer den Erwerb von Munition mit Expansivgeschossen. Reicht da ein einfacher Schrieb vom „Dorfverein“, oder muss der Verein auch gewisse Auflagen erfüllen, wie Verbandsmitgliedschaft, oder wie das halt im Schützenwesen organisiert ist.

Und wie sieht rein interessehalber es eigentlich umgekehrt aus? Jäger oder Vereinsmitglied, aber keine WBK? Sollte ja gehen, da der Jäger die ja braucht, ausgenommen FFW Munition?
Das wird hier im Forum alles ausführlichst behandelt (heißer Tipp: Suchfunktion) und gehört m. E. zum waffenrechtlichen Wissen, das jeder haben sollte.

Konkret geht es nicht um "Expansivgeschosse", sondern nur um Teilmantenhohlspitz. Zum Erwerb muss man lediglich glaubhaft machen, dass man Sportschütze in einem Verein ist. Ausweis reicht. Oder auf der Vereinswebsite als Funktionär aufscheinen. etc. Sonst berechtigt ein Vereinsausweis m. W. zu nichts. Außer der vom Pulverdampf-Verein zu Rabatten beim gewo.

Ohne WBK kriegst keine Vollmantel, egal ob Lang- oder Kurzwaffenmuni. Soft Point schon. Der Sonderfall, dass jemand KW-Muni verschießende Kat C Waffe aber keine WBK/WP hat, kriegt überhaupt nur "Expansivgeschosse". Frage für Waffenrecht-Gourmets, ob so jemand mit Vereinsausweis auch eine TMHS bekommen würde?

Was die Jäger ohne WBK bzgl. TMHS betrifft, bin ich überfragt. Ich vermute aber stark, dass das bei LW-Muni und Jagd kein Thema ist, sondern die sowieso irgendwas Teilmantel ohne Hohlspitz nehmen, oder? Wie es für die Fangschusswaffe mit WBK/WP ist, bin ich auch überfragt, nehme aber mal stark an, die Jagdkarte gilt hier so wie der Vereinsausweis, oder?

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 11:32
von gewo
raptor hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:23 ....Ausweis reicht. Oder auf der Vereinswebsite als Funktionär aufscheinen. etc. Sonst berechtigt ein Vereinsausweis m. W. zu nichts. Außer der vom Pulverdampf-Verein zu Rabatten beim gewo.....
abgabe von treibladungsmittel ist auch an die Mitgliedschaft in einem verein geknüpft
oder halt an eine andere Berechtigung
aber verein ist das einfachste ...

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 11:40
von Maddin
gewo hat geschrieben: Mi 6. Mai 2020, 21:32
Maddin hat geschrieben: Mi 6. Mai 2020, 21:21 Meines Wissens nach war/ist die Munition entschädigungslos abzugeben.


kannst jederzeit kaufen bei mir
und in jedem anderen gut sortierten waffenfachhandelsbetrieb auch

mit Vereins Mitgliedskarte oder Jagdkarte
logisch

WBK / WP allein reicht nicht
Eben und meines Wissens nach musste jeder der kein Jäger oder Sportschütze (Verein) war die Munition zum Stichtag entschädigungslos abgeben. Oder an einen Berechtigten überlassen. Oder bis dahin verschießen...

Das ist eine entschädigungslose Enteignung. Hat es dazu eigentlich jemals eine Beschwerde gegeben ?

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 11:44
von gewo
Maddin hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:40 ...
Eben und meines Wissens nach musste jeder der kein Jäger oder Sportschütze (Verein) war die Munition zum Stichtag entschädigungslos abgeben. Oder an einen Berechtigten überlassen. Oder bis dahin verschießen...
....
Das ist eine entschädigungslose Enteignung. Hat es dazu eigentlich jemals eine Beschwerde gegeben ?
es hat nie wer was abgegeben soweit mir bekannt

heute verkaufen wir die Dinger laut Verordnung ganz normal im laden wenn die Erwerbsvoraussetzungen gegeben sind (zb Vereinsausweis)

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 11:48
von Maddin
raptor hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:23
Jiggler hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 02:31 Was ermöglicht denn so ein Vereinsausweis denn noch, außer den Erwerb von Munition mit Expansivgeschossen. Reicht da ein einfacher Schrieb vom „Dorfverein“, oder muss der Verein auch gewisse Auflagen erfüllen, wie Verbandsmitgliedschaft, oder wie das halt im Schützenwesen organisiert ist.

Und wie sieht rein interessehalber es eigentlich umgekehrt aus? Jäger oder Vereinsmitglied, aber keine WBK? Sollte ja gehen, da der Jäger die ja braucht, ausgenommen FFW Munition?
Ohne WBK kriegst keine Vollmantel, egal ob Lang- oder Kurzwaffenmuni. Soft Point schon. Der Sonderfall, dass jemand KW-Muni verschießende Kat C Waffe aber keine WBK/WP hat, kriegt überhaupt nur "Expansivgeschosse". Frage für Waffenrecht-Gourmets, ob so jemand mit Vereinsausweis auch eine TMHS bekommen würde?

Wie kommst du denn darauf ?

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 11:54
von Maddin
gewo hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:44
Maddin hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:40 ...
Eben und meines Wissens nach musste jeder der kein Jäger oder Sportschütze (Verein) war die Munition zum Stichtag entschädigungslos abgeben. Oder an einen Berechtigten überlassen. Oder bis dahin verschießen...
....
Das ist eine entschädigungslose Enteignung. Hat es dazu eigentlich jemals eine Beschwerde gegeben ?
es hat nie wer was abgegeben soweit mir bekannt

heute verkaufen wir die Dinger laut Verordnung ganz normal im laden wenn die Erwerbsvoraussetzungen gegeben sind (zb Vereinsausweis)
Das ist mir klar.


Hab jetzt durch schnelles googeln am Handy ein Urteil dazu gefunden. Damals sah sowohl der VfGH als auch der VwGH allerdings keine Bedenken gegen die entschädigungslose Abgabe der Munition. Allerdings gabs damals den EGMR noch nicht in seiner heutigen Form. Oder es sind nur kleine Fische und niemand interessierts, was ich eher vermute...


https://www.jusline.at/entscheidung/49680

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 12:01
von gewo
raptor hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:23 Ohne WBK kriegst keine Vollmantel, egal ob Lang- oder Kurzwaffenmuni.
nääääää
raptor hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:23 Ohne WBK kriegst keine Vollmantel,egal ob Lang- oder Kurzwaffenmuni. Soft Point schon.
nääääää
raptor hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:23 Der Sonderfall, dass jemand KW-Muni verschießende Kat C Waffe aber keine WBK/WP hat, kriegt überhaupt nur "Expansivgeschosse".
nääääää

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 14:51
von Atheki
Simon80 hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:00 Sooo ich hab ja gesagt ich berichte wenns bei mir soweit ist- der 21er naht und ich hab mit der zuständigen Dame bei der BH einen Termin ausgemacht. Dabei hab ich natürlich auch gefragt wie das mit den Magazinen ausschaut und ich bin doch etwas verwundert....

Nicht nur das es überhaupt kein Problem ist, nein, ich bekomme sogar die Plätze als Kat. A obwohl ich keinen Waffen Altbestand hatte (wie auch ohne Wbk)
Die Menge der Magazine ist laut ihr egal weil ich sie dann ohnehin unbegrenzt kaufen darf.
Hab nämlich explizit gefragt ob ich zur Beantragung eine Auflistung der Magazine mitbringen soll und dies wurde verneint.

Richtig freuen will ich mich natürlich erst wenn ich die Karte dann in der Hand habe, aber warum sollte sie mich anlügen.

LG
Hört sich gut an. Dann drück ich mal die Daumen daß alles gut verläuft.
Welche BH wenn ich fragen darf?

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 14:58
von Chrissi
Simon80 hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:00 Sooo ich hab ja gesagt ich berichte wenns bei mir soweit ist- der 21er naht und ich hab mit der zuständigen Dame bei der BH einen Termin ausgemacht. Dabei hab ich natürlich auch gefragt wie das mit den Magazinen ausschaut und ich bin doch etwas verwundert....

Nicht nur das es überhaupt kein Problem ist, nein, ich bekomme sogar die Plätze als Kat. A obwohl ich keinen Waffen Altbestand hatte (wie auch ohne Wbk)
Die Menge der Magazine ist laut ihr egal weil ich sie dann ohnehin unbegrenzt kaufen darf.
Hab nämlich explizit gefragt ob ich zur Beantragung eine Auflistung der Magazine mitbringen soll und dies wurde verneint.

Richtig freuen will ich mich natürlich erst wenn ich die Karte dann in der Hand habe, aber warum sollte sie mich anlügen.

LG
Es freut mich mega das zu hören. Würde mir wünschen meine BH wäre auch so cool. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 15:03
von Simon80
Atheki hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 14:51
Simon80 hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 11:00 Sooo ich hab ja gesagt ich berichte wenns bei mir soweit ist- der 21er naht und ich hab mit der zuständigen Dame bei der BH einen Termin ausgemacht. Dabei hab ich natürlich auch gefragt wie das mit den Magazinen ausschaut und ich bin doch etwas verwundert....

Nicht nur das es überhaupt kein Problem ist, nein, ich bekomme sogar die Plätze als Kat. A obwohl ich keinen Waffen Altbestand hatte (wie auch ohne Wbk)
Die Menge der Magazine ist laut ihr egal weil ich sie dann ohnehin unbegrenzt kaufen darf.
Hab nämlich explizit gefragt ob ich zur Beantragung eine Auflistung der Magazine mitbringen soll und dies wurde verneint.

Richtig freuen will ich mich natürlich erst wenn ich die Karte dann in der Hand habe, aber warum sollte sie mich anlügen.

LG
Hört sich gut an. Dann drück ich mal die Daumen daß alles gut verläuft.
Welche BH wenn ich fragen darf?
Danke! Welche genau möchte ich ehrlich gesagt nicht sagen, aber ländliches Gebiet in OÖ ;)