Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Verfasst: Di 19. Feb 2019, 19:08
Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
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Rudolf MayerMindfreeq hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 08:12
Welcher Anwalt/Strafverteidiger wäre denn da rein interessenhalber zu empfehlen?
Ich würd jetzt nicht davon ausgehen dass Notwehr eine Vorsatzhandlung ist. Es ist ja schon eine strafbare Handlung (Einbruch) vorausgegangen und die Notwehr resultiert aus der vermeintlichen Bedrohungslage.Musashi hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:08 Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Vorsatzdelikte sind versicherbar. Alles eine Frage der Polizze.Musashi hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:08 Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Glaub ich nicht. Vorsatz- was. Vorsatzdelikt jedenfalls nicht...Musashi hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:08 Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
das schau ich mir an wie sie das strafrechtliche Prozesskostenspiel gegen sich selbst spielen...Alex87 hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 18:58 Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.
es gibt rechtsschutzversicherungen die grundsaetzlich KEINE deckung leisten wenn du beschuldigt wirst ein vorsatzdelikt begangen zu haben
Ich habe gerade so einen Fall und ausserdem war mir die Deckung gegen die eigene Versicherung ein Muss. Kannst du glauben, musst du aber nichtPaddy91 hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:51das schau ich mir an wie sie das strafrechtliche Prozesskostenspiel gegen sich selbst spielen...Alex87 hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 18:58 Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.
Ist sie. Du triffst die Entscheidung zur Gegenwehr bewusst. Eine nicht strafbare Vorsatzhandlung.Hellprayer hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:24 Ich würd jetzt nicht davon ausgehen dass Notwehr eine Vorsatzhandlung ist.
Bin legaler Waffenbesitzer und auch deiner Meinung. In Gi-Land gibt es Bundesstaaten, wo man nicht mal warnen muß.Irwin J. Finster hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 12:10 Ich erkenne natürlich unsere Gesetzeslage an und gedenke mich auch tunlichst daran zu halten, jedoch ist auf meinem moralischen Kompass die "Stand your Ground" doctrine die in manchen US Bundesstaaten gilt die richtige. Das Recht hat vor dem Unrecht nicht zu weichen. Und wer in die Räumlichkeiten von anderen einbricht hat sich alles was ihm da passiert selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.
Danke - Super, Schei ... Automatik. Frau in Österreich Verwender in Gi - kann nix passieren. Eh klar Verwandter !"ASCO hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 20:37 „Verwender meiner Frau lebt in Florida“
Da verwendet einer deine Frau![]()
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auf den Verwender gehe ich nicht einDonPapa hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 20:25Bin legaler Waffenbesitzer und auch deiner Meinung. In Gi-Land gibt es Bundesstaaten, wo man nicht mal warnen muß.Irwin J. Finster hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 12:10 Ich erkenne natürlich unsere Gesetzeslage an und gedenke mich auch tunlichst daran zu halten, jedoch ist auf meinem moralischen Kompass die "Stand your Ground" doctrine die in manchen US Bundesstaaten gilt die richtige. Das Recht hat vor dem Unrecht nicht zu weichen. Und wer in die Räumlichkeiten von anderen einbricht hat sich alles was ihm da passiert selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.
Wer im eigenen Haus angetroffen wird hat Pech. Ist zwar hart aber dort wird kaum einer auf die Idee kommen einzubrechen. (oder weniger). Verwender meiner Frau lebt in Florida. Der kommt einmal im Jahr zu uns, da hört man so manche Geschichten. Sehr interessant.