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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 19:08
von Musashi
Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 19:21
von doc steel
Mindfreeq hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 08:12
Welcher Anwalt/Strafverteidiger wäre denn da rein interessenhalber zu empfehlen?
Rudolf Mayer

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 19:24
von Hellprayer
Musashi hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:08 Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Ich würd jetzt nicht davon ausgehen dass Notwehr eine Vorsatzhandlung ist. Es ist ja schon eine strafbare Handlung (Einbruch) vorausgegangen und die Notwehr resultiert aus der vermeintlichen Bedrohungslage.
Vorsatz wärs wenn die Panzerknackerbande den Termin ankündigt und du dich mit der Kanone auf die Lauer legst :mrgreen:

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 19:28
von Balistix
Musashi hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:08 Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Vorsatzdelikte sind versicherbar. Alles eine Frage der Polizze.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 19:47
von Paddy91
Musashi hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:08 Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Glaub ich nicht. Vorsatz- was. Vorsatzdelikt jedenfalls nicht...

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 19:51
von Paddy91
Alex87 hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 18:58 Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.
das schau ich mir an wie sie das strafrechtliche Prozesskostenspiel gegen sich selbst spielen...

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 19:51
von gewo
Paddy91 hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:47
Musashi hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:08 Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Glaub ich nicht. Vorsatz- was. Vorsatzdelikt jedenfalls nicht...
es gibt rechtsschutzversicherungen die grundsaetzlich KEINE deckung leisten wenn du beschuldigt wirst ein vorsatzdelikt begangen zu haben

und

es gibt rechtsschutzversicherungen die deckung leisten wenn du beschuldigt wirst ein vorsatzdelikt begangen zu haben
wenn du freigesprochen wirst (da koennen gut und gern viele tausend euro anwalts, verfahrens und gutachterkosten dazwischen liegen bis das klar ist) dann uebernimmt die versicherung deine kosten.
wenn am ende rauskommt dass das gericht zu recht erkennt dass du schildig bist musst es der versicherung bezhalen

versicherungen die auch zahlen wenn du vom gericht als schuldig erklaert worden bist kenn ich nicht

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 19:59
von Alex87
Paddy91 hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:51
Alex87 hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 18:58 Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.
das schau ich mir an wie sie das strafrechtliche Prozesskostenspiel gegen sich selbst spielen...
Ich habe gerade so einen Fall und ausserdem war mir die Deckung gegen die eigene Versicherung ein Muss. Kannst du glauben, musst du aber nicht ;)

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 20:03
von Musashi
Hellprayer hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:24 Ich würd jetzt nicht davon ausgehen dass Notwehr eine Vorsatzhandlung ist.
Ist sie. Du triffst die Entscheidung zur Gegenwehr bewusst. Eine nicht strafbare Vorsatzhandlung.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 20:20
von silverstar
Jugo schiesst auf Kroatischen Einbrecher laut Nachrichten?
So ein Zufall aber auch !!
Ein Schelm der böses hier vermutet
oder ?

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 20:25
von DonPapa
Irwin J. Finster hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 12:10 Ich erkenne natürlich unsere Gesetzeslage an und gedenke mich auch tunlichst daran zu halten, jedoch ist auf meinem moralischen Kompass die "Stand your Ground" doctrine die in manchen US Bundesstaaten gilt die richtige. Das Recht hat vor dem Unrecht nicht zu weichen. Und wer in die Räumlichkeiten von anderen einbricht hat sich alles was ihm da passiert selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.
Bin legaler Waffenbesitzer und auch deiner Meinung. In Gi-Land gibt es Bundesstaaten, wo man nicht mal warnen muß.
Wer im eigenen Haus angetroffen wird hat Pech. Ist zwar hart aber dort wird kaum einer auf die Idee kommen einzubrechen. (oder weniger). Verwender meiner Frau lebt in Florida. Der kommt einmal im Jahr zu uns, da hört man so manche Geschichten. Sehr interessant.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 20:37
von ASCO
„Verwender meiner Frau lebt in Florida“
Da verwendet einer deine Frau :o :o

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 20:40
von DonPapa
ASCO hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 20:37 „Verwender meiner Frau lebt in Florida“
Da verwendet einer deine Frau :o :o
Danke - Super, Schei ... Automatik. Frau in Österreich Verwender in Gi - kann nix passieren. Eh klar Verwandter !"

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 20:40
von Glock1768
DonPapa hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 20:25
Irwin J. Finster hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 12:10 Ich erkenne natürlich unsere Gesetzeslage an und gedenke mich auch tunlichst daran zu halten, jedoch ist auf meinem moralischen Kompass die "Stand your Ground" doctrine die in manchen US Bundesstaaten gilt die richtige. Das Recht hat vor dem Unrecht nicht zu weichen. Und wer in die Räumlichkeiten von anderen einbricht hat sich alles was ihm da passiert selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.
Bin legaler Waffenbesitzer und auch deiner Meinung. In Gi-Land gibt es Bundesstaaten, wo man nicht mal warnen muß.
Wer im eigenen Haus angetroffen wird hat Pech. Ist zwar hart aber dort wird kaum einer auf die Idee kommen einzubrechen. (oder weniger). Verwender meiner Frau lebt in Florida. Der kommt einmal im Jahr zu uns, da hört man so manche Geschichten. Sehr interessant.
auf den Verwender gehe ich nicht ein :lol:

Spaß beiseite: wenn du in den Zeitungsforen Meldungen liest, dass es sich hier um einen Mordversuch gehandelt hat und das Opfer vor Gericht gestellt gehört, dann weißt eh, wie manche bei uns "ticken" :tipphead: :tipphead: :tipphead:

Aber die große Schlagzeile ist eh wieder "ILLEGALE WAFFE" ... in so einem Fall ist LEGAL/ILLEGAL sekundär

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 20:47
von Irwin J. Finster
Wenn es tatsächlich so war das er aus dem Fenster raus einen flüchtenden von Hinten angeschossen hat, halte ich es für uns LWB marginal besser wenn die Waffe illegal war...