Re: Runderlass § 6 ??????
Verfasst: Fr 6. Okt 2023, 10:31
Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Derartige Äußerungen bitte in Zukunft unterlassen. Für einen Erstbeitrag im Forum keine besonders glänzende Leistung.
balahu hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 10:06 Vielleicht ist auch einfach nur jemand, der nicht einmal wichtig genug ist um im öffentlichen Organigramm seiner Sektion aufgelistet zu sein, mitten in seiner Midlife Crisis aus dem Büroalltag aufgeschreckt und hat sich gefragt, wie man die Waffenbesitzer sekieren könnte.
Du könntest theoretisch im ZWR eine 10x Plätzeüberschreitung schaffen, und trotzdem wär alles legal abgelaufen, wenn du "rasch wechselst" und eine langsamere Behörde hast. Sowas war doch auch letztens sogar Thema in der medialen Berichterstattung: https://www.krone.at/3100511 .Flying Dog hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 08:16 --> Dass einem eine auf Depot liegende Waffe wieder ausgefolgt werden kann/muss, obwohl die vorhandenen Plätze belegt sind? Das wäre fürs erste ohnehin schon mal eine Straftat des Stückplatzüberschreitenden und darüber hinaus extrem leicht und schon mit einer Exel Liste umsetzbar. Einfach die erlaubte Stückzahl im ZWR mit einer Sperre hinterlegen und eine weitere Kat.-B Meldung entsprechend unmöglich machen (oder sofort flaggen), wenn kein weiterer Platz zur Verfügung steht. Das digitale Zeitalter machts möglich. Auch in Österreich und das schon 2023.
Und ja, die Behörde merkt, wenn zu viele Plätze belegt sind und meldet sich spätestens nach Ablauf der 6-Wochen Frist mit sofortigem Handlungsbedarf beim Betreffenden. Mit Imperativ nach dem "Sofort". Ist zumindest meine ganz persönliche Erfahrung.
Das löst es z.B. für den Fall, dass jemand z.B. eine Pumpgun kauft und diese bei einem Händler "liegen lässt" und hofft, dafür mal eine Berechtigung zu bekommen, es aber nicht. Oder jemand ohne WBK mit 20 Jahren beispielsweise schon eine gebrauchte Waffe kauft und sie dann in einem Jahr wenn er die WBK hat abholen will.rider650 hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 09:51 Die Lösung wäre, den ganzen Stückzahlschwachsinn abzuschaffen.
diese judikatur ist ab er doch nur bei nicht ordentlich oder gar nicht verfassten depotvertraegen gegenstaendlichPromo hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 11:56 Es geht darum, dass laut Judikatur jemand nach ABGB die Ausfolgung seines Eigentums verlangen kann. Und waffenrechtlich aber möglicherweise diese nicht zusätzlich besitzen dürfte.
Diese bürokratischen Schikanen gegen Legalwaffenbesitzer müssen aufhören.gewo hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 12:05diese judikatur ist ab er doch nur bei nicht ordentlich oder gar nicht verfassten depotvertraegen gegenstaendlichPromo hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 11:56 Es geht darum, dass laut Judikatur jemand nach ABGB die Ausfolgung seines Eigentums verlangen kann. Und waffenrechtlich aber möglicherweise diese nicht zusätzlich besitzen dürfte.
wenn aber der uebergeber ausdruecklich auf sein eigentum verzichtet hat
und ihm vertraglich eine rueckgabe nur unter auflage der einhaltung der waffenrechtlichen bestimmungen eingeräumt wurde
dann ist das alles kein thema meiner meinung nach
ist es laut BMI aber schon
"....egal was vereinbart wurde...."
verwahrung ist IMMER unzulaessig ...
Eine der guten Punkte in Ungarn, daß die Stückzahl ganz ab Anfang nur von der Tresorgröße abhängt (bis zu 10 Stücke, B und C Kat zusammen). Mein "braunes Buch" habe ich 3 Monate früher grad für 8 FFW bekommen.rider650 hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 09:51 Die Lösung wäre, den ganzen Stückzahlschwachsinn abzuschaffen.
Ist halt eine andere Form von ausufernder Bürokratie...AndyA hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 15:16Eine der guten Punkte in Ungarn, daß die Stückzahl ganz ab Anfang nur von der Tresorgröße abhängt (bis zu 10 Stücke, B und C Kat zusammen). Mein "braunes Buch" habe ich 3 Monate früher grad für 8 FFW bekommen.rider650 hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 09:51 Die Lösung wäre, den ganzen Stückzahlschwachsinn abzuschaffen.
Aber man darf nur 1000 Stücke Muni dazu. Nicht je Waffe, aber alles zusammen... Das ist lächerlich. Bis zu 10k kann man erweitern, aber nur im Waffenraum mit extra Gitter vor der Tür und dem Fenster, und Alarmanlage zur Polizei oder zu einem Sicherheistdienst.
Man muss die Politik nur mit anderen Dingen beschäftigen.Skill Issue hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 12:25
Diese bürokratischen Schikanen gegen Legalwaffenbesitzer müssen aufhören.
Genau. Schön, so viel Optimismus erleben zu dürfen
Und was erhoffst dir davon?
Das sehe ich wegen der Vollständigkeit der Rechtsordnung nicht so. § 42 (2) letzter Satz WaffG erlaubt expressis verbis den Besitz der gefunden Waffe ohne jede weitere Auflage.titan hat geschrieben: Fr 6. Okt 2023, 08:03 Nach der Logik dieser Rechtsmeinung aus dem BMI bedeutet das nämlich auch, Finden von Waffen = unberechtigter Besitz, es sei denn du hast Plätze frei.
Interessantkawaz hat geschrieben: b) der Springer kauft die Waffe um halben Ausrufpreis und nimmt die von der WBK sofort raus