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Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Do 3. Nov 2011, 21:11
von OC Tom
Winnetou hat geschrieben:die frage vorher war nur rhetorisch - die, die mich kennen, wissen was passiert, wenns einer versucht!

War mir e klar
Aber langsam bekommen die von OCEAN 11- 12- 13 lust bei dir OCEAN 14 zu drehen

Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: So 6. Nov 2011, 01:47
von Winnetou
Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 15:10
von Glöckchen
Hallo,
ich bein neu im Forum und hab gleich ml eine Frage bezüglich Verwahrung.
Ist es zulässig einen Schrank in einem Kellerabteil von einem Wohnhaus mit mehreren Wohnungen zu befestigen. ??
Das Kellerabteil ist nurch ein Gitter umschloßen und durch eine Vorhängeschloß gesichert.
Wenn ich jetzt einen Metallschrank fest mit dem Beton verbinde, ist das dann zulässig.
Hat schon jemand Erfahrung damit???
Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 15:16
von gewo
Glöckchen hat geschrieben:Ist es zulässig einen Schrank in einem Kellerabteil von einem Wohnhaus mit mehreren Wohnungen zu befestigen. ??
Das Kellerabteil ist nurch ein Gitter umschloßen und durch eine Vorhängeschloß gesichert.
Wenn ich jetzt einen Metallschrank fest mit dem Beton verbinde, ist das dann zulässig.
Hat schon jemand Erfahrung damit???
hallo
ich meine mich an einen erlass bzw eine verordnung erinnern zu koennen welche die verwahrung in einem allgemeinraum (und das ist der gemeinschaftskeller zweifellos) verbietet
das koennte aber auch eine sache aus dem schiess- und sprengmiuttelgesetz gewesen sein ...
weiss ned
falls von interesse:
ICH selber, persoenlich wuerde das im fall von KAT B nicht tun ...
gesetz hin oder her ..
Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 15:36
von Glöckchen
Danke für die schnelle Antwort.
Ich kanns mir auch nicht ganz vorstellen.
Dann werd ich meine Sachen eher in einem Nebenwohnsitz lagern.
Das sollte ja erlaubt sein, oder??
Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 16:08
von OC Tom
Glöckchen hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Ich kanns mir auch nicht ganz vorstellen.
Dann werd ich meine Sachen eher in einem Nebenwohnsitz lagern.
Das sollte ja erlaubt sein, oder??
Wo du die Lagerst ob Neben oder Hauptwohnsitz ist egal du muss am Lagerort nicht gemeldet sein... Kannst es auch bei deiner Oma, Tante, bestem Freund lagern solange du immer Zugang hast zb Wohnung/Haus und sie sicher verwahrt sind.
Das min Keller lass mal sein egal ob es erlaubt wäre oder nicht wenn dort was Fehlt bist du der Blöde. Vorallem wenn ich das so bei unseren Kellern betrachte da kann jeder schauen was drin ist und klauen auch den ich habe in 5 Jahren noch nie wem im Keller getroffen wenn ich mal dort war. (bei ca. 25 Partein)
Blöde Frage was spricht eigentlich gegen die Verwahrung in deiner Wohnung und reden wir von Kat. B, C-D oder gar A

Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 16:09
von Stefan
nebenwohnsitz ist in ordnung.
wüsste jetzt auch noch, wo ich die stelle finde, erinnere mich aber mit gewissheit an den selben passus wie gewo. kellerabteil ist nicht erlaubt!!!
mfg stefan
Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 16:15
von gewo
OC Tom hat geschrieben:.... solange du immer Zugang hast zb Wohnung/Haus und sie sicher verwahrt sind.
hallo
genau so ist es
Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 18:48
von Glöckchen
OC Tom hat geschrieben:Blöde Frage was spricht eigentlich gegen die Verwahrung in deiner Wohnung und reden wir von Kat. B, C-D oder gar A

Die Freundin will keine Waffen ( also Schießeisen udgl.) in Wohnräumen haben.
Hätten wir einHaus, dann wäre die Verwahrung im Keller ok für sie.
Drum kam ich auf die Idee.
Fühl mich aber selbst nicht wohl dabei, drum werd ichs auch lassen.
Werd in der Woche noch die WBK beantragen.
Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 19:27
von Winnetou
Glöckchen hat geschrieben:OC Tom hat geschrieben:Blöde Frage was spricht eigentlich gegen die Verwahrung in deiner Wohnung und reden wir von Kat. B, C-D oder gar A

Die Freundin will keine Waffen ( also Schießeisen udgl.) in Wohnräumen haben.
Hätten wir einHaus, dann wäre die Verwahrung im Keller ok für sie.
Drum kam ich auf die Idee.
Fühl mich aber selbst nicht wohl dabei, drum werd ichs auch lassen.
Werd in der Woche noch die WBK beantragen.
oje, schon wieder so eine - das wird auf dauer mühsam

und für home defense kannst die dinger dann auch vergessen! nach dem ersten einbruch in der umgebung, der ihnen zu ohren kommt, haben schon viele damens ihre meinung geändert - aber vielleicht nimmst sie einfach mal auf den schießstand mit - wenn andere mädels dort sind, das ist oft auch ziemlich hilfreich.
mit schützengruß

Winnetou

Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 19:33
von Stickhead
Wie bereits gesagt: Vielleicht solltest du sie einfach mal auf den Schießstand mitnehmen.. dann siehts eh, dass das eigentlich ganz normale Leute san

Darf ich noch Fragen, wie lang ihr zusammen seid?
Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 22:37
von OC Tom
Bin ich Glücklich das meine Frau mein Hobby teilt (wenn auch nicht so intensiv i will ein mal am Monat am Stand ihr ist es gleich wenn sie mal keine Zeit hat aber wenn hat sieSpass) und Sie hat mir meine erste Waffe sogar zum Geburtstag geschenkt
Der Tipp min Stand ist gut.. Ist wahrscheinlich mit ein wenig Überzeugungsarbeit möglich wir Männer müssen ja auch Twilight schauen mit ihnen.
Edit: Schau aber das du Sie mit einer Waffe schiessen lässt die Frauen besser liegt. Mit der Glock 17 Gen.4 hatte meine echt bei ersten mal keinen Spass... Ladehemungen durch zu lockeren Griff, bei festem Griff Schmerzen durch die nicht sehr weiche Struktur der Gen.4 nach dem meine aber Interesse hat an dem Hobby hat Sie halt geübt jetzt gehts trotzdem nimmt sie lieber ihre P30 die hat Ihr der Händler in die Hand gelegt und die gab sie nicht mehr her... (Dafür schulde ich dem Herren am "Bauernhof" heute noch dank)
Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Do 10. Nov 2011, 09:33
von Stickhead
Meine war am Anfang auch eine Anti-Waffen-Frau und sie wollte die Waffen auch nicht in der Wohnung haben,
geschweige denn die Waffen überhaupt sehen. Aber nach ein wenig Aufklärungsarbeit und nach einem
Schießstandbesuch, hat sie sich ihre eigene (nicht mediale) Meinung darüber bilden können und sie hat gesehen,
dass der Schießsport nicht, wie von den Medien immer behauptet, nur von potenziellen Mördern, Amokläufern,
Profikillern und Altnazis ausgeübt wird, sondern von durchwegs netten Menschen, die im familiären Vereinskreis
mit Liebe und Ehrgeiz dem Schießsport nachgehen.
Darauf hin wurde der Safe ohne Widerstand ihrerseits in der Wohnung montiert und jetzt ist sie mittlerweile schon
am überlegen, ob sie es nicht auch wagen sollte, am Schießstand ihre ersten Schüsse abzugeben.
Die .22er liegt bereit

Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Do 10. Nov 2011, 11:13
von Glöckchen
am Schießstand war sie schon mit.
Ihr hat das ganze auch gefallen und würde wieder gerne mal mitgehen.
Ich hab mit ihr auch geredet, aber sie sagt selbst, dass das nicht logisch ist, aber sie wills nicht ( komischerweise ist dann die Lagerung in einem Privathaus im Keller ok für sie

)
Kommt Zeit kommt Rat!!
Re: Definition "Waffenschrank"?
Verfasst: Do 10. Nov 2011, 11:22
von Stickhead
Frag sie halt, was sie glaubt, dass anders sein würde, wenn die Waffen (nicht) in unmittelbarer Nähe wären.