Definition "Waffenschrank"?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von the_law » Mi 2. Nov 2011, 09:28

das eine schusswaffe ordnungsgemäß verwahrt werden soll/muss ist mal jedem klar (setz ich jetzt so voraus 8-) ), aber wie sieht es eigendlich rechtlich mit der definition eines waffenschrankes aus?
grund meiner frage ist der: in einer wirtschafts zeitschrift habe ich einen sehr interessanten bericht über das jagdwesen in österreich gefunden, wo eine gute auflistung von den kosten eines jägers aufgelistet war ( kein billiges hobby :o ).
unter anderm war da auch die rede von einem waffenschrank..., auf der nächsten seite erklärte in bekannter büchsenmacher aus innsbruck, das ab 2012 (oder 2014) zur verwahrung von waffen ein entsprechender waffenschrank-safe zwingen vorgeschrieben wird, die kosten hierfür 500€ und mehr :think:

soll das jetzt heißen das ab dann eine lagerung von waffen in einem nicht panzerschrank ähnlichem verwahrungsobjekt welches weniger als 500€ kostet, nicht mittels fingerprint, irisscan, magnetschloß gesichert ist, weniger als 600 kg wiegt und nicht mittels 40cm schrauben-dübel in einer stahlbetonwand verankert wurde, nicht mehr einer sicheren verwahrung entspricht?
(obriger satz ist mehr zynisch gemeint :twisted: )

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Nov 2011, 10:01

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Aussage?

Die Leute sagen ja bekanntlich viel, wenn der Tag lang ist.
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Abbath
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Abbath » Mi 2. Nov 2011, 10:17

the_law hat geschrieben:das eine schusswaffe ordnungsgemäß verwahrt werden soll/muss ist mal jedem klar (setz ich jetzt so voraus 8-) ), aber wie sieht es eigendlich rechtlich mit der definition eines waffenschrankes aus?
grund meiner frage ist der: in einer wirtschafts zeitschrift habe ich einen sehr interessanten bericht über das jagdwesen in österreich gefunden, wo eine gute auflistung von den kosten eines jägers aufgelistet war ( kein billiges hobby :o ).
unter anderm war da auch die rede von einem waffenschrank..., auf der nächsten seite erklärte ein bekannter büchsenmacher aus innsbruck, das ab 2012 (oder 2014) zur verwahrung von waffen ein entsprechender waffenschrank-safe zwingen vorgeschrieben wird, die kosten hierfür 500€ und mehr :think:


Davon steht in dem Gesetzesentwurf nix.

Auch nach dem neuen Waffengesetz reicht für C+D Waffen ein gegen unberechtigten Zugriff versperrter Schrank (noch) aus.

Bezüglich Verwahrung hat jetz der Innenminister lediglich a "Verordnungsermächtigung" und kann damit kurzfristig eine biometrische Sicherung oder anderer Firlefanz „nach dem aktuellen Stand der Technik“ vorschreiben.
Zudem wurde die Verwahrung auf alle Schusswaffen ausgedehnt. Das heisst, auch LG werden davon erfasst - das war vorher nicht so.


Dass dies dem ein oder anderen Büchsenmacher und der Innung natürlich mehr als recht wäre (Zusatzeinnahmen durch den massenhaften Verkauf von Waffenschränken dank gesetzl. Verordnung an alle LEGAL-Waffenbesitzer, ähnlich der erwarteten Einnahmen durch die Bezahlung für Neumeldungen von C und neukauf-D Waffen) und diverse Firmen, unsere Politiker jetz mit Vorteilen Ihrer Sicherheitsschränke und -systeme bezirzen werden, ist absehbar.
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Lichtgestalt » Mi 2. Nov 2011, 10:46

Hauptprobleme sehe ich, meiner Meinung nach, in sehr schwammigen Formulierungen wie "..verhältnismäßig ..","zumutbar" und "..im Ermessen des Beamten ..".

Damit kann alles und nix sein und öffnet Tür und Tor für jegliche Wilkür.

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Nov 2011, 11:26

Lichtgestalt hat geschrieben:Hauptprobleme sehe ich, meiner Meinung nach, in sehr schwammigen Formulierungen wie "..verhältnismäßig ..","zumutbar" und "..im Ermessen des Beamten ..".

Damit kann alles und nix sein und öffnet Tür und Tor für jegliche Wilkür.


Das war aber noch nie genauer definiert, und sorgte auch hier im Forum schon mindestens einmal für Diskussionen.
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von OC Tom » Mi 2. Nov 2011, 13:04

Naja wenn man sich nicht umsieht und das erste Angebot nimmt kauft man halt einen Gewehrschrank für 500,-

Bei uns reicht es ja wenn du eine FFW hast eine 10€ Geldkassette zu kaufen die mit einer Schraube irgendwo anzuschrauben fertig.
Sie hat ein Schloss, Sie ist gegen untern Arm nehmen und gehen geschützt, und gut ist……

Ich sehe das so, Gesetz ist eine Sache der Umgang damit eine andere Sache.
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Nov 2011, 13:39

OC Tom hat geschrieben:...
Ich sehe das so, Gesetz ist eine Sache der Umgang damit eine andere Sache.


Genau das meinte ich. Ich seh z.B. dein Beispiel schon wieder anders, warum muss ich die Geldkassette niederschrauben. In meine Wohnung kommt keiner rein, dafür ist sie mir einer Eingangstüre und Fenstern versehen. Es reicht also wenn ich sie in eine unverschlossene Schublade stecke, oder einfach aufs Nachtkastl lege.

Was aber nicht heißt, dass ich das so handhabe. Ich interpretiere das Gesetz zwar so, setze mir selber aber Strengere Auflagen, als es das Gesetz tut.
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Lichtgestalt » Mi 2. Nov 2011, 13:46

Also bei einer Polizeikontrolle kommt in Wien ein Safe gut an.

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von gewo » Mi 2. Nov 2011, 13:58

Lichtgestalt hat geschrieben:Also bei einer Polizeikontrolle kommt in Wien ein Safe gut an.


hallo

ja, ich hab ja auch welche
ist bei kurzwaffen und einem safepreis ab 29,90 ja wirklich die mit abstand beste loesung

theoretisch geht die angeschraubte geldkassette aber auch ..
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von rubylaser694 » Mi 2. Nov 2011, 14:22

auf der nächsten seite erklärte in bekannter büchsenmacher aus innsbruck, das ab 2012 (oder 2014) zur verwahrung von waffen ein entsprechender waffenschrank-safe zwingen vorgeschrieben wird, die kosten hierfür 500€ und mehr

Der Gesetzgeber kann natürlich allerhand vorschreiben.
In den Gesetzesvorlagen oder Entwürfen, die öffentlich zugänglich sind, steht sowas aber (noch) nicht drin.
Ein einfacher Blechspind reicht derzeit in Österreich gesetzlich aus.

Was 2012 oder 20XX sein wird weiß ganz allein der Wind der beamteten Sesselfurzer!


Der Büma hat vermutlich die Deutsche Gesetzgebung herangezogen.
http://www.format-tresorbau.de/fileadmi ... ung-A4.pdf
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von BigBen » Mi 2. Nov 2011, 14:49

Für mich ist ein Waffenschrank ein Schrank indem sich Waffen befinden...und nichts anderes ;-)
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von OC Tom » Mi 2. Nov 2011, 15:39

BigBen hat geschrieben:Für mich ist ein Waffenschrank ein Schrank indem sich Waffen befinden...und nichts anderes ;-)


Das dachte ich mir ursprunglich auch nur in den 30 - 50,- Möbeltresor geht nach 3 Waffen nachher nix mehr rein und irgendwo muss die Muni auch noch hin. Seltsamerweise brauchen ca. 3500 Schuss 9mm ganz schön Platz.

Daher habe ich mich jetzt für einen Wertheim entschieden wo alles rein kommt Muni Waffen und da er nun mal da ist auch wichtige Unterlagen ich und meine Frau haben die WBK von daher geht das auch weil jeder Zugang haben darf und ich net x Tresore haben wollte.


KGR84 hat geschrieben:
OC Tom hat geschrieben:...
Ich sehe das so, Gesetz ist eine Sache der Umgang damit eine andere Sache.


Genau das meinte ich. Ich seh z.B. dein Beispiel schon wieder anders, warum muss ich die Geldkassette niederschrauben. In meine Wohnung kommt keiner rein, dafür ist sie mir einer Eingangstüre und Fenstern versehen. Es reicht also wenn ich sie in eine unverschlossene Schublade stecke, oder einfach aufs Nachtkastl lege.

Was aber nicht heißt, dass ich das so handhabe. Ich interpretiere das Gesetz zwar so, setze mir selber aber Strengere Auflagen, als es das Gesetz tut.

Ja so sehe ich das auch.
Das min anschrauben ist ja eigentlich deshalb das falls mal ein Handwerker oder ein Freund oder wer auch immer kommt man die nicht einfach mitnehmen kann.
"Der Einbrecher" bekommt so eine Kassette ja e sofort auf, eigentlich sicher auch fasst jeden Tresor je nachdem wie gute er in seinem "Job" ist :D .

Im endeffekt muss das mit der Verwahrung jeder für sich wissen ob er ne 10,- oder 5000,- Euro-Lösung hat,braucht,will.

Uns betrifft es erst dann wenn Maxi seine Waffe nur in der Geldkassette hat und Peter ihm die weg nimmt und Willi mit dem Inhalt erschießt und die Medien meinen alle die eine Waffe haben sind verantwortungslose Menschen wenn sowas passiert. Und das stimmt aus meiner Sicht zu 99,9 % nicht das sieht man hier wie oft es so ein Thread hier gibt mit wie verwahre ich am besten etc.
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von MikeD » Mi 2. Nov 2011, 16:30

rubylaser694 hat geschrieben:Der Büma hat vermutlich die Deutsche Gesetzgebung herangezogen.
http://www.format-tresorbau.de/fileadmi ... ung-A4.pdf

Also den Transport von Langwaffen nur im Autowaffentresor der Stufe A (letzter Punkt der Übersicht) kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Das Ding krieg´ ich ja nicht einmal in meinen Kofferraum !

Aber was weiss man, ich bin mir fast sicher dass es demnächst (2012?) eine Verordnung zur sicheren Verwahrung geben wird, keine Ahnung was denen dann alles einfällt...

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von gewo » Mi 2. Nov 2011, 16:32

MikeD hat geschrieben:Aber was weiss man, ich bin mir fast sicher dass es demnächst (2012?) eine Verordnung zur sicheren Verwahrung geben wird, keine Ahnung was denen dann alles einfällt...


hallo

unwahrscheinlich

was die jaegerschjaft betrifft bastelt man nach meinen informationen eher an einer erleichterung

stichwort "langwaffen verwahrung im KFZ nach der jagd und einkehr im wirtshaus"
dzt ist ja die verwahrung der langwaffe im KFZ unter diesen umstanden nicht zulaessig
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Stefan » Mi 2. Nov 2011, 17:09

gewo hat geschrieben:dzt ist ja die verwahrung der langwaffe im KFZ unter diesen umstanden nicht zulaessig


nicht korrekt. es ist schon zulässig, aber nur für eine bestimmte maximale dauer von wenigen stunden (bitte jeder selbst im gesetzestext nachlesen) und es muss ein wesentliches teil entfernt werden, sodaß die waffe nicht einsatzfähig ist. also z.b. bei repetierer den verschluss in der jackentasche mitnehmen.

erleichterung wäre trotzdem nett.

mfg stefan

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