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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 18:42
von gewo
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 18:36
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 17:30 Nach allen gültigen Definitionen ist das indoor.
Wo finden sich diese "gültigen Definitionen" ?
baurecht
betriebsanlagenrecht
wohnrecht
umweltrecht
personalrecht
ect ect ect

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 18:52
von ratpack
und ein Klarstellung diesbezüglich gab es auch im Zuge des unsäglichen Rauchverbot-gemurkses für die Gastro...

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 18:58
von DonPedro
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 18:42
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 18:36
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 17:30 Nach allen gültigen Definitionen ist das indoor.
Wo finden sich diese "gültigen Definitionen" ?
baurecht
betriebsanlagenrecht
wohnrecht
umweltrecht
personalrecht
ect ect ect
Es gibt kein "Baurecht" vielleicht meinst du die NÖ Bauordnung ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
Im gewerblichen Betriensanlagenrecht gibt es KEINE Definition von Indoor oder Outdoor
Was hat das Wohnrecht damit zu tun ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
Was hat das Umweltrecht damit zu tun ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
Was hat das Personalrecht damit zu tun ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
ect ect ect

Zusammenfassen THEMENVERFEHLUNG 5 setzten

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 19:09
von DonPedro
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 11:40 wenn der erste mitbewerber a anzeige macht ist zu denke ich
die definition von "raum" ist recht eindeutig
Nur gibt es in der Verordnung keinen Bezug auf "Raum"
Und auch die Definition von "Raum" zielt auf das Nutzungsverhalten ab.

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 19:10
von Sauer202
Am einfachsten den zuständigen Behörden melden mit der Bitte um Prüfung.

Hab jetzt mal dem Betreiber geschrieben mit der Bitte um Klarstellung aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der Langwaffen und Kurzwaffenstand geöffnet ist.

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 19:14
von gewo
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:10 Am einfachsten den zuständigen Behörden melden mit der Bitte um Prüfung.

Hab jetzt mal dem Betreiber geschrieben mit der Bitte um Klarstellung aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der Langwaffen und Kurzwaffenstand geöffnet ist.
der liebe sauer weiss wie man sich freunde schafft ...
;-)

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 19:15
von Sauer202
Die Frage was sich mir stellt ist, hat auch der Nutzer mit rechtlichen Folgen zu rechnen wenn die Öffnung gesetzeswiedrig ist?

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 19:18
von DonPedro
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:10 Am einfachsten den zuständigen Behörden melden mit der Bitte um Prüfung.

Hab jetzt mal dem Betreiber geschrieben mit der Bitte um Klarstellung aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der Langwaffen und Kurzwaffenstand geöffnet ist.
Die gesetzliche Grundlage der Öffnung ist i.d.R. dier Betriebsanlagengenehmigung.
Da braucht der Betreiber sonst nichts mehr.
Es gab nur eine zeitliches "Verbot" das am 06.12.2020 augelaufen ist.

Von daher ist eine gesetzliche Grundlage zur Öffnung defacto gar nicht vorgesehen.

Ich warte immer noch auf die "alle gültigen Definitionen von indoor".
Das würde mich mehr interessieren.

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 19:19
von DonPedro
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:15 Die Frage was sich mir stellt ist, hat auch der Nutzer mit rechtlichen Folgen zu rechnen wenn die Öffnung gesetzeswiedrig ist?
Davon kannst du mit Sicherheit ausgehen.

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 19:24
von gewo
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 18:58
baurecht
betriebsanlagenrecht
wohnrecht
umweltrecht
personalrecht
ect ect ect
Es gibt kein "Baurecht" vielleicht meinst du die NÖ Bauordnung ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
Im gewerblichen Betriensanlagenrecht gibt es KEINE Definition von Indoor oder Outdoor
Was hat das Wohnrecht damit zu tun ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
Was hat das Umweltrecht damit zu tun ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
Was hat das Personalrecht damit zu tun ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
ect ect ect
schau
du bist a ganz a gscheiter
und ich bin nur a armer waffenhaendler

mir is doch des egal wer auf oder zusperrt
je mehr schiesstaende aufsperren desto besser weil dann kaufen meine kunden mehr munition

beim lesen eines gesetzes musst du - vor allem - die intention des gesetzgebers beruecksichtigen
denn in keinem gesetz ist jeder einzelfall geregelt

die begriffe "indoor" und "outdoor" sind begriffe die sich ganz offensichtlich darauf beziehen ob ein raum vorhanden ist

outdoor ist selbsterklaerend

indoor wird man auf den raum beziehen muessen um den es geht

und ein raum entsteht nach allen regelungen - die gibt es, auch dann wenn du sie nicht kennst - wenn es eine decke und mindestens drei waende gibt
punktum

im baurecht werden zB so die bauten definiert zb im freiland aber auch nebengebaeude, balkone, loggien usw
im betriebsanlagenrecht gehts dabei zB um die grundflaechen und berechnunsgweisen fuer fluchtwege usw
im wohnrecht gehts zB um die m2 berechnung fuer den betriebskostenschluessel
im personalrecht gehts zB um die notwendigkeiten betreffend sozialraeume, raeume mit besonderer nutzung usw

ich hab keine ahnung warum du dich da so reinsteigerst
im prinzip ist das doch blunzn .....

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 19:52
von DonPedro
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 schau
du bist a ganz a gscheiter
[/qoute]
möglich aber nicht nachgewiesen
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 und ich bin nur a armer waffenhaendler
[/qoute]
und auch ein im Waffenrecht sehr bewanderter, nur eben im "Baurecht" unwissend
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 beim lesen eines gesetzes musst du - vor allem - die intention des gesetzgebers beruecksichtigen
denn in keinem gesetz ist jeder einzelfall geregelt
wir reden hier von einer Vorodnung, und die MUSS allgemeiner Rechtsauffassung
nicht interpretiert werden ( bei unseren Kaschperln aber eh nicht wirklich machbar)
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 die begriffe "indoor" und "outdoor" sind begriffe die sich ganz offensichtlich darauf beziehen ob ein raum vorhanden ist
Nochmals das hat NICHT mit einem "Raum" zu tun
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 outdoor ist selbsterklaerend
indoor wird man auf den raum beziehen muessen um den es geht
Nochmals das hat NICHT mit einem "Raum" zu tun
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 und ein raum entsteht nach allen regelungen - die gibt es, auch dann wenn du sie nicht kennst -
wenn es eine decke und mindestens drei waende gibt punktum
Die Definition die du ansprichst ist ein Gebäude, und nach NÖ Bauordnung Decke und min 2 Wände !!
und wenn der Errichter so intelligent war und die Schiessbahnen als BAUWERK eingereicht hat,
dann hat er jetzt hinsichtlich der VO sehr gute Karten
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 im baurecht werden zB so die bauten definiert zb im freiland aber auch nebengebaeude, balkone, loggien usw
Das hatten wir schon, es gibt KEIN Baurecht
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 im betriebsanlagenrecht gehts dabei zB um die grundflaechen und berechnunsgweisen fuer fluchtwege usw
Das hatten wir schon, da gibt es keine passende Definition
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 im wohnrecht gehts zB um die m2 berechnung fuer den betriebskostenschluessel
Das hatten wir schon, da gibt es keine passende Definition
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 im personalrecht gehts zB um die notwendigkeiten betreffend sozialraeume, raeume mit besonderer nutzung usw
Das hatten wir schon, da gibt es keine passende Definition
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 ich hab keine ahnung warum du dich da so reinsteigerst
im prinzip ist das doch blunzn .....
was hat das mit "reinsteigern" zu tun ?

Mich würde die Rechtssicherheit in Bezug auf Leobersdorf auch interessiern

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 19:55
von tousibaer
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 18:36
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 17:30 Nach allen gültigen Definitionen ist das indoor.
Wo finden sich diese "gültigen Definitionen" ?
Vielleicht in der deutschen Sprache?
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum

möglicherweise hilft auch das:
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum

Grüße

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 20:01
von DonPedro
tousibaer hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:55
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 18:36
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 17:30 Nach allen gültigen Definitionen ist das indoor.
Wo finden sich diese "gültigen Definitionen" ?
Vielleicht in der deutschen Sprache?
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum

möglicherweise hilft auch das:
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum

Grüße
:D :D :D
Herrlich besser als jedes Kino, der DUDEN wird in den österreicheischen Rechtsvorschriften als vorrangig angesehen

das würde ja bedeuten --> Innenraum = allseits von Wänden oder Decken umschlossener Raum
--> Schiessstand vorne offen = outdoor

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 20:03
von tousibaer
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:15 Die Frage was sich mir stellt ist, hat auch der Nutzer mit rechtlichen Folgen zu rechnen wenn die Öffnung gesetzeswidrig ist?
Wenn Du Dir nicht sicher bist das alles ok ist dann geh einfach nicht hin...
Den Dealer am Eck frag ich im Zweifelsfall ja auch nicht ob es ok ist das ich den Stoff kaufe. Auf den kannst Dich ja dann auch nicht ausreden "weil ich hab ja gfragt".

Grüße

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 20:07
von tousibaer
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 20:01
tousibaer hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:55
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 18:36
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 17:30 Nach allen gültigen Definitionen ist das indoor.
Wo finden sich diese "gültigen Definitionen" ?
Vielleicht in der deutschen Sprache?
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum

möglicherweise hilft auch das:
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum

Grüße
:D :D :D
Herrlich besser als jedes Kino, der DUDEN wird in den österreicheischen Rechtsvorschriften als vorrangig angesehen

das würde ja bedeuten --> Innenraum = allseits von Wänden oder Decken umschlossener Raum
--> Schiessstand vorne offen = outdoor
In keinem meiner beiden Links steht "allseits von Wänden und Decken umschlossener Raum".
Ich möchte Dich bitten mir keine falschen Aussagen unter zu schieben!

Grüße