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Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: So 28. Apr 2019, 11:55
von Atheki
AUG-andy hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 11:41
Wegen ein paar Euros so einen Aufwand ?
Geiz ist Geil
Ohne Infos gleich solche Unterstellungen
Verl. Magazinhalter und Deckplatte die es nur bei diesem Verkäufer/Hersteller gibt und der leider auch nur innerhalb den USA liefert.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: So 28. Apr 2019, 13:50
von gewo
Atheki hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 11:30
Kleinteile für die Glock in den USA bestellt und zu einem Freund liefern lassen.
USPS schreibt "in bzw. bei der Mailbox abgeliefert" ; natürlich nichts da.
Verkäufer sagt er kann nichts machen, weil der Status auf zugestellt istm aber er könnte mir einen Rabatt bei einer erneuten Bestellung anbieten. Ja sicher, mach ich doch gleich...
USPS lehnt jede Verantwortung ab, da ja laut ihnen zugestellt wurde.
Paypal Käuferschutz meint, laut Sendungsnummer wurde es zugestellt also abgelehnt.
Und dies alles OHNE Übernahmebestätigung.
Da kann der Postbote bei USPS einfach den Status auf Zugestellt ändern und auf lustig Sachen unterschlagen ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
Das ist generell so
Wir hatten sowas auch schon
Auch wenn der DPD Bote selber unterschreibt gilt das Paket als zugestellt sofern du nicht das Gegenteil beweisen kannst.
Versicherung zahlt daher nicht.
Außer der Bote macht den Fehler und unterschreibt mit
- Herr Doubleaction
UND
- es waren waffen drinnen und daher klemmt sich die kripo dahinter
UND
- der Bote ist dann polizeilich nicht mehr auffindbar weil es der der Subunternehmer vom subunternehmer war
Erst DANN ist deine Aussage als Empfänger dass du das packerl nicht bekommen hast glaubwürdig
Komisches Prinzip
Ist aber so
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: So 28. Apr 2019, 14:01
von yoda
gewo hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 13:50
....Erst DANN ist deine Aussage als Empfänger dass du das packerl nicht bekommen hast glaubwürdig
Komisches Prinzip
Ist aber so
@gewo
Glaubst du nicht dass man mit einer zivilrechtlichen Klage gegen z.B.: DPD schon vorher gute Chancen hätte ? Wenn die nachweislich keinerlei Unterschrift von dir oder einem Mitarbeiter haben ?
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: So 28. Apr 2019, 14:51
von gewo
yoda hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 14:01
gewo hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 13:50
....Erst DANN ist deine Aussage als Empfänger dass du das packerl nicht bekommen hast glaubwürdig
Komisches Prinzip
Ist aber so
@gewo
Glaubst du nicht dass man mit einer zivilrechtlichen Klage gegen z.B.: DPD schon vorher gute Chancen hätte ? Wenn die nachweislich keinerlei Unterschrift von dir oder einem Mitarbeiter haben ?
Was meinst du mit „nachweislich“?
1.) gibt es eine Unterschrift
Weis mal nach dass die NICHT von dir ist ...
Kannst zililrechtlich gerne machen mit selbst bezahltem Gutachten eines Schriftsachverständigen dessen kosten du auch beim gewinnen der Klage NICHT ersetzt bekommst da es nicht vom Gericht angeordnet wurde ..
2.) wen klagen?
DPD hat eine fa in Simmering mit der zustellung in wien beauftragt
Im wesentlichen ist das eine briefkastenadresse
Diese firma beauftragt unabhängige jleinzusteller in Ungarn und anderen ostländern mit der Selbstständigen zustellung der Pakete in wien
Diese Firmen sind nicht greifbar
Es gibt keine zustelladresse an die du denen deine Klage zustellen könntest
nicht mal die Polizei ermittelt da mehr weiter ( im Fall das waffen weggekommen sind) weil sie keinen weiteren Ermittlungsansatz haben
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: So 28. Apr 2019, 15:05
von yoda
@gewo
1) Mit nachweislich meine ich, dass sie bei einem Paket welches nur eigenhändig übergeben werden darf nichts haben was deiner Unterschrift gleich sieht. Eventuell kannst du sogar nachweisen dass du garnicht im Geschäft warst zu der angegebenen Zeit. Das was du sagst würde "eigenhändig" komplett ad absurdum führen, wenn man da nicht auf Schadenersatz klagen könnte.
2) Den Vertragspartner natürlich, z.B.: DPD; an welche Subfirmen die das vergeben kann dir beim Schadenersatz vollkommen egal sein, mit denen hast du kein Vertragsverhältnis. Dass man es aufgrund der geringen Summen nicht macht ist vollkommen klar, aber funktionieren würde es sicher. Ein befreundeter Anwalt klagt öfters diverse Firmen auf Schadenersatz und gewinnt so gut wie immer, ob das an Subfirmen vergeben wurde oder nicht spielt keine Rolle, der Vertragspartner kann dann versuchen sich an seinen Subfirmen schadlos zu halten.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: So 28. Apr 2019, 15:06
von cas81
@gewo:
2) Erfüllungsgehilfenzurechnung, also den Vertragspartner.
1) Schadenersatz zahlt der dann natürlich auch und so machst das geltend. Sein Regress nachher kann dir egal sein.
Heißt nicht, dass Klage sinnvoll ist, durchgeht, etc. Aber so einfach wie du es schreibst ist es wiedermal nicht.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: So 28. Apr 2019, 15:29
von sauersigi
Man erklärt wie man bei einem Druckschalter zur Gartenpumpe den Reset auslöst....Ein kleiner blauer Taster, drücken alles gut...
Dann kommt die Rückmeldung, da ist kein Schalter dran der muss abgebrochen sein, ich habs mit einem Schraubenzieher gelöst...
Was zum Henker löst man bei einer Folientastaur mit einem Scharaubenzieher!!!!!
Da ist kein Schalter..... Andodln, Huxxenkinder...piepspieps....
Jetzt ist der Druckschalter nachhaltig perforiert, weil die Folientaste eingedrückt wurde, bin gespannt wann das Teil den Dienst versagt weils reintropft...
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: So 28. Apr 2019, 19:52
von gunlove
Es nervt, wenn man wegen dem Unvermögen seiner Mitmenschen selbst mehrere Stunden beschäftigt ist.

Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: So 28. Apr 2019, 22:20
von Dextera
gewo hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 14:51
Weis mal nach dass die NICHT von dir ist ...
Ich hatte jetzt in all den Jahren die ersten Fälle von verschwundenen Paketen. Zwei China-Pakete haben mich nie erreicht - und eins von mir nach Deutschland ist nie dort angekommen. Die Post übergab das Paket in Deutschland an Hermes. Und der Bote hat sich auch einfach selbst unterschrieben.
Die Unterschrift war halt echt nur der Nachname in Blockbuchstaben. Auch das "van" beim Nachnamen hat gefehlt
Wisch für die Post ausgefüllt für die Nachforschung, Wisch ausgefüllt dass man ohne Kreuzchen hinterm Rücken schwört dass es verloren gegangen ist und ne Proformarechnung geschrieben (weil die Originalrechnung war natürlich im Paket).
Hat zwar jetzt in Summe 3 Monate gedauert - aber man bekommt anstandslos sein Geld retour. Wofür versichert man sonst den Paketinhalt? Sich selbst unterschreibende Paketboten gibts ja nicht erst seit Heute.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 01:04
von Django
MA46 - komplett wertlos.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 11:39
von gewo
cas81 hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 15:06
@gewo:
2) Erfüllungsgehilfenzurechnung, also den Vertragspartner.
1) Schadenersatz zahlt der dann natürlich auch und so machst das geltend. Sein Regress nachher kann dir egal sein.
Heißt nicht, dass Klage sinnvoll ist, durchgeht, etc. Aber so einfach wie du es schreibst ist es wiedermal nicht.
als EMPFÄNGER bin ich nicht mal vertragspartner .....
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 12:08
von cas81
gewo hat geschrieben: Mo 29. Apr 2019, 11:39
cas81 hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 15:06
@gewo:
2) Erfüllungsgehilfenzurechnung, also den Vertragspartner.
1) Schadenersatz zahlt der dann natürlich auch und so machst das geltend. Sein Regress nachher kann dir egal sein.
Heißt nicht, dass Klage sinnvoll ist, durchgeht, etc. Aber so einfach wie du es schreibst ist es wiedermal nicht.
als EMPFÄNGER bin ich nicht mal vertragspartner .....
Du bekommst etwas nicht geliefert und hast es nicht bestellt (beim Vertragspartner)? Oder was meinst du?
Anders:
Wenn ich bei dir bestelle und du bemühst DHL zur Lieferung an mich und DHL liefert nicht, falsch, beschädigt, etc, dann kann ich dich in die Mangel nehmen, weil DHL dein Erüllungsgehilfe ist und du bist mein Vertragspartner und ich deiner. Also richte ich die Klage gegen dich. Dein Regress gegen DHL hat damit nichts zu tun. Also irgendeinen Vertragspartner muss es ja wohl geben, wenn ich eine Lieferung erwarte und der ist mein Angeklagter.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 12:50
von gewo
cas81 hat geschrieben: Mo 29. Apr 2019, 12:08
Anders:
Wenn ich bei dir bestelle und du bemühst DHL zur Lieferung an mich und DHL liefert nicht, falsch, beschädigt, etc, dann kann ich dich in die Mangel nehmen, weil DHL dein Erüllungsgehilfe ist und du bist mein Vertragspartner und ich deiner. Also richte ich die Klage gegen dich. Dein Regress gegen DHL hat damit nichts zu tun. Also irgendeinen Vertragspartner muss es ja wohl geben, wenn ich eine Lieferung erwarte und der ist mein Angeklagter.
der lieferant ist laut AGB nicht zur verfolgung verpflichtet
keiner der lieferanten
hat jeder so in seinen AGB stehen
sein part ist mit der versendung erledigt
du darfst gewerblich nicht mit privat verwechseln
privat gibt das KSCHG das gibt dir unendlich viele rechte
als b2b hast du die ned
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 13:25
von cas81
Wir reden aneinander vorbei:
Atheki will sein Zeug, das er bestellt hat und der Lieferant nicht geliefert hat. Du sagst, es gibt niemanden, an den er die Klage richten kann. Das ist falsch. Richtig ist: an den Vertragspartner, wenn dieser die Lieferung organisiert hat. Und der Vertragspartner ist der, bei dem er bestellt hat.
Was in AGB steht ist im Zuge der Klage auch relativ egal, die stehen auf einem eigenen Blatt und nur weil wer etwas wo reinschreibt und ein Anderer, nämlich der schwächere Kunde "notgedrungen" zustimmt, heißt das noch lange nicht, dass das gilt. Du kannst auch schreiben, dass dir jeder Kunde, der ein Packerl Munition bei dir kauft, sein Auto unentgeltlich zu überlassen hat. Viel Spaß vor Gericht, das bezüglich AGB ein sehr scharfes Schwert in der Praxis nutzt. In dem Fall mit der Sendungsverfolgung k. A., passt wahrscheinlich eh. Aber der Regress des Händlers gegen seinen Lieferanten, der im Auftrag des Händlers handelt und somit darin ein eigenes Vertragsverhältnis begründet, welches aber nichts mit dem Vertragsverhältnis zum Kunden zu tun hat, ist Problem des Händlers. Das kann Atheki egal sein, denn er hat nur einen Vertrag mit dem Händler, während der Händler zwei separate Verträge hat. Doch in so einem Fall stellt sich diese Frage sowieso nicht, da der Lieferant nur Gehilfe des Vertragspartners ist und somit klagt der Leistungsempfänger (Atheki), sofern er seine Leistung ebenfalls erbracht hat, bzw dazu bereit ist, den Schuldner und das ist der, bei dem er bestellt hat. International ggf problematisch, weil es dann darauf ankommt, welche Rechtslage gilt. Da gibt es dann eigene Kollisionsregeln. Und auch bei b2b werden nur jene Klauseln Vertragsinhalt, die nicht kollidieren. Und dann geht es los mit hypothetischem Parteilwillen und anderen Brechmitteln.
So schauts aus, ich bringe da nichts durcheinander. Beweisprobleme hast du eh schon angesprochen, das steht auch auf einem eigenen Blatt und ist dem ganzen Treiben vorgelagert (sinnvoll vs zwecklos). Und wenn Atheki b2b macht, dann gilt trotzdem, dass der Vertragspartner seine Schuld ebenfalls zu erfüllen hat. Dir kann ja auch nicht der Großhändler einfach sagen "du hast zwar bezahlt, kriegst aber nichts, ätsch". Dann sind wir beim Beweis, s. o. Da gibt's aber genauso Verzug, etc. Die Voraussetzungen, bzw der Weg zur Geltendmachung (zB Mängelrüge bei Gewährleistung) sind halt zT anders. Das Prinzip ist dasselbe. Und das KSchG ist ein nationales Gesetz, wie auch das FAGG. IdS ggf wieder Kollisionsrecht (dank EU- RL steht aber eh dasselbe bei EU- Ländern in deren Gesetzen). Atheki ist halt arm dran mit USA, aber du pauschlisietst ja, es gibt keinen, den man klagen kann und das ist falsch.
EDIT: wait, ich glaub ich weiß, was du sagen willst: zweiseitige Unternehmerheschäfte und Gefahrenübergang bei Versand. Aber Atheki ist doch Verbraucher, dachte ich...
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 14:17
von gewo
cas81 hat geschrieben: Mo 29. Apr 2019, 13:25
EDIT: wait, ich glaub ich weiß, was du sagen willst: zweiseitige Unternehmerheschäfte und Gefahrenübergang bei Versand. Aber Atheki ist doch Verbraucher, dachte ich...
Atheki ,....ja
ich .... nein