Seite 6 von 6
Re: Runderlass § 6 ??????
Verfasst: Mi 1. Nov 2023, 12:12
von twin2000
aeris hat geschrieben: Mi 1. Nov 2023, 12:06
Hochachtungsvollen Dank für diese eindrucksvolle Beschreibung der Situatiuon.
Hoffe nur, uns Österreichern geht es weiterhin sooo blendend, dass wir uns über das "Abwürgen eines Depotwaffenbesitzes" behördliche Gedanken machen müssen.
wennst dir die alten urteile aushebst und durchliest stellst fest dass diese gerichte damals niemals vorhatten das gewerbliche oder private legale verwahren von waffen fuer dritte einzuschraenken.
es handelte sich damals um straftaten bzw um ein delikt in denen der taeter versucht hat sich damit zu verteidigen dass er zu keiner zeit inhaber oder eigentuemer der nicht rechtmaessig besessenen waffen war.
um ihn trotzdem verknacken zu koennen hat man zu dem kunstkniff gegriffen gerichtlich festzustellen dass auch das grundsaetzliche zivile anrecht auf den wert der waffe ihn zum waffenbesitzer macht.
um depot und verwahrung beim fachhandel ist es da nie gegangen
haette das gericht damals geahnt wie so ein urteil sich 30 jahre spaeter fehlinterpretieren laesst dann haette man es evt sauberer in der urteilsbegruendung ausgefuehrt und die abgrenzung zum gewerblichen verwahren angerissen.
Re: Runderlass § 6 ??????
Verfasst: Do 2. Nov 2023, 11:53
von Skill Issue
Im Grunde genommen geht es einmal mehr darum, den legalen Waffenbesitz in Österreich weiter einzuschränken.
Dass dabei auch Wirtschaftstreibende (teils schwer) darunter leiden müssen, ist einem Beamten (also Steuergeldkonsumenten) ziemlich wurscht.
Wir haben ja in AT sonst keine Probleme.
Re: Runderlass § 6 ??????
Verfasst: Mi 21. Aug 2024, 10:55
von dvbt
gewo hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 16:29
Der Verweis auf das 2006 OGH Urteil und seine Formulierungen sind trotzdem bedenklich.
So lange bis das geklaert ist nehmen wir keinerlei Waffen
- zum Kommissionsverkauf
- zur Verwahrung (zB waehrend Bauarbeiten, Übersiedelung oder längeren Auslandsaufenthalten)
- zum Versand ins Ausland (Tuning, Reparatur im Ausland)
- zum Zweck der Versteigerung, usw.
mehr an.
...
Gibt es zu der Thematik mittlerweile neue Erkenntnisse, oder ist alles beim Alten?
Re: Runderlass § 6 ??????
Verfasst: Fr 23. Aug 2024, 09:27
von gewo
dvbt hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 10:55
gewo hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 16:29
Der Verweis auf das 2006 OGH Urteil und seine Formulierungen sind trotzdem bedenklich.
So lange bis das geklaert ist nehmen wir keinerlei Waffen
- zum Kommissionsverkauf
- zur Verwahrung (zB waehrend Bauarbeiten, Übersiedelung oder längeren Auslandsaufenthalten)
- zum Versand ins Ausland (Tuning, Reparatur im Ausland)
- zum Zweck der Versteigerung, usw.
mehr an.
...
Gibt es zu der Thematik mittlerweile neue Erkenntnisse, oder ist alles beim Alten?
wir werden noch vor jahresende einen weg finden wie ein kunde rechtlich einwandfrei bei uns waffen lassen kann und diese zu einem späeteren zeitpunkt wieder abholen kann. zwischenzeitlich belegen die waffen keinen platz auf seiner karte und wir melden sie im ZWR auf uns um.
aufgrund der bekannten BMI aussendungen ist das jedoch nur mehr MIT GELDFLUSS in einer zum wert der waffe realistischen hoehe moeglich. d.h. wir werden diese waffen ankaufen und bei der rueckuebergabe wird der kunde sie zurueckkaufen.
es laufen dazu noch abklaerungen mit anwalt und vor allem mit den steuerberatern, wie das fuer beide seiten moeglichst schmerzlos geht,
aber ich geh davon aus dass es grundsaetzlich moeglich sein wird.
Re: Runderlass § 6 ??????
Verfasst: Fr 23. Aug 2024, 10:50
von Dude72
gewo hat geschrieben: Fr 23. Aug 2024, 09:27
dvbt hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 10:55
gewo hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 16:29
Der Verweis auf das 2006 OGH Urteil und seine Formulierungen sind trotzdem bedenklich.
So lange bis das geklaert ist nehmen wir keinerlei Waffen
- zum Kommissionsverkauf
- zur Verwahrung (zB waehrend Bauarbeiten, Übersiedelung oder längeren Auslandsaufenthalten)
- zum Versand ins Ausland (Tuning, Reparatur im Ausland)
- zum Zweck der Versteigerung, usw.
mehr an.
...
Gibt es zu der Thematik mittlerweile neue Erkenntnisse, oder ist alles beim Alten?
wir werden noch vor jahresende einen weg finden wie ein kunde rechtlich einwandfrei bei uns waffen lassen kann und diese zu einem späeteren zeitpunkt wieder abholen kann. zwischenzeitlich belegen die waffen keinen platz auf seiner karte und wir melden sie im ZWR auf uns um.
aufgrund der bekannten BMI aussendungen ist das jedoch nur mehr MIT GELDFLUSS in einer zum wert der waffe realistischen hoehe moeglich. d.h. wir werden diese waffen ankaufen und bei der rueckuebergabe wird der kunde sie zurueckkaufen.
es laufen dazu noch abklaerungen mit anwalt und vor allem mit den steuerberatern, wie das fuer beide seiten moeglichst schmerzlos geht,
aber ich geh davon aus dass es grundsaetzlich moeglich sein wird.
MIT GELDFLUSS in einer zum wert der waffe realistischen hoehe moeglich. d.h. wir werden diese waffen ankaufen und bei der rueckuebergabe wird der kunde sie zurueckkaufen.
Geht vielleicht gegen Gutschein mit entsprechendem Warenwert auch? Wäre einfacher