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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 15:53
von fast12
Die Kriterien um zu entscheiden was eine Kurz- und was eine Langwaffe ist, stehen nicht klar im Gesetz und sind auch nicht durchjudiziert.

Offenbar ist die Länge einer Waffe nicht das alleinige Entscheidungskriterium (oder vielleicht doch?)

Beispiele:

IWI Tavor X95: Der Länge nach eindeutig eine Kurzwaffe, dem Wesen nach aber eventuell eine Langwaffe. Wird in Österreich zur Zeit von diversen Händlern als Kurzwaffe verkauft (mit 20er Magazin als Kategorie B).
Mossberg 500 Compact Cruiser: Der Länge nach eindeutig eine Kurzwaffe, dem Wesen nach aber eventuell eine Langwaffe. Bislang hat sich noch kein Händler getraut diese in Österreich zu verkaufen (wenn es eine Langwaffe ist, dann wäre sie Kat A, als Kurzwaffe Kat B).

Die Judikatur bzw. die Einstufungspraxis wird es zeigen...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 16:44
von gewo
fast12 hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 15:53 Mossberg 500 Compact Cruiser: Der Länge nach eindeutig eine Kurzwaffe, dem Wesen nach aber eventuell eine Langwaffe. Bislang hat sich noch kein Händler getraut diese in Österreich zu verkaufen (wenn es eine Langwaffe ist, dann wäre sie Kat A, als Kurzwaffe Kat B).
langwaffen kaliber
glatter lauf
fuer langwaffen typisches und fuer kurzwaffen UNtypisches repetiersytem

da brauchst ned lang einstufen fuerchte ich

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 16:51
von fast12
tja - sofern diese Kriterien heute noch zählen...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 21:50
von Woyzeck
Die Mossberg 500 ist aus mehreren Gründen Kat A
- Flinte unter 90cm
- Pump Action

Die wird es bei uns daher auch nie geben.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 22:46
von fast12
Woyzeck hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 21:50 Die Mossberg 500 ist aus mehreren Gründen Kat A
- Flinte unter 90cm
- Pump Action

Die wird es bei uns daher auch nie geben.
Ich wollte das eigentlich nur als Beispiel für die unklare Definiton von Langwaffen vs. Kurzwaffen, speziell mit dem neuen WaffG bringen.

Die Waffe ist unter 60 cm, daher KÖNNTE sie eine Kurzwaffe sein.

Wenn sie eine Kurzwaffe ist/wäre, dann wäre sie Kategorie B, weil unter das Verbot lt. Waffg § 17. (1) 4 nur Schrotgewehre fallen und Gewehre per Definition Langwaffen sind.

Aber mischen wir hier bitte nicht die Themen, für DAS Thema gibts einen eigenen Thread:
viewtopic.php?p=794072

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 15:10
von Piojo
AUG-andy hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 13:50
Havanna hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 13:23 Alles klar, danke:) hätte mich jetzt gewundert, dass ich mein AUG nur mehr an jemanden verkaufen kann der auch einen Kat A Platz hat. Er meinte nämlich ich müsste dann meinen Kat A Platz auf B zurück umschreiben lassen, dass ich es auch jemanden verkaufen kann der nur einen Kat B Platz auf der WBK hat.
Hat ja bis jetzt noch niemand gemacht.
Wenn es die ersten BHs verweigern dann sehen wir weiter.
Wird sicher noch lustig das Thema/Theater. :think:
Darum warte ich noch mit einer eventuellen Kat. A Meldung.
Weil wenn das dann nicht mehr so leicht zu wechseln geht bleibt das AUG auf B.
Was aber nur funktioniert, wenn du dafür keine High Caps hast oder? Weil mit wird das AUG bei Meldung doch automatisch Kat. A?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 15:21
von AUG-andy
Piojo hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 15:10
AUG-andy hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 13:50
Havanna hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 13:23 Alles klar, danke:) hätte mich jetzt gewundert, dass ich mein AUG nur mehr an jemanden verkaufen kann der auch einen Kat A Platz hat. Er meinte nämlich ich müsste dann meinen Kat A Platz auf B zurück umschreiben lassen, dass ich es auch jemanden verkaufen kann der nur einen Kat B Platz auf der WBK hat.
Hat ja bis jetzt noch niemand gemacht.
Wenn es die ersten BHs verweigern dann sehen wir weiter.
Wird sicher noch lustig das Thema/Theater. :think:
Darum warte ich noch mit einer eventuellen Kat. A Meldung.
Weil wenn das dann nicht mehr so leicht zu wechseln geht bleibt das AUG auf B.
Was aber nur funktioniert, wenn du dafür keine High Caps hast oder? Weil mit wird das AUG bei Meldung doch automatisch Kat. A?
Ich persönlich traue den Frieden noch nicht so ganz das Kat. A Waffen so einfach zwischen den Kategorien hin und her geschoben werden können mit oder ohne High Cap Magazin. Darum meine abwartende Haltung. Notfalls kann ich die Magazine noch immer auf 10 Schuß kürzen beim AUG.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 15:22
von diver99
Piojo hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 15:10
AUG-andy hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 13:50
Havanna hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 13:23 Alles klar, danke:) hätte mich jetzt gewundert, dass ich mein AUG nur mehr an jemanden verkaufen kann der auch einen Kat A Platz hat. Er meinte nämlich ich müsste dann meinen Kat A Platz auf B zurück umschreiben lassen, dass ich es auch jemanden verkaufen kann der nur einen Kat B Platz auf der WBK hat.
Hat ja bis jetzt noch niemand gemacht.
Wenn es die ersten BHs verweigern dann sehen wir weiter.
Wird sicher noch lustig das Thema/Theater. :think:
Darum warte ich noch mit einer eventuellen Kat. A Meldung.
Weil wenn das dann nicht mehr so leicht zu wechseln geht bleibt das AUG auf B.
Was aber nur funktioniert, wenn du dafür keine High Caps hast oder? Weil mit wird das AUG bei Meldung doch automatisch Kat. A?
Glaub ich nicht. Wenn nach dem 14.12.19 gekauft, dann kann das Aug eigentlich nur Kat B sein.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 15:27
von hasgunz
Woyzeck hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 21:50 Die Mossberg 500 ist aus mehreren Gründen Kat A
- Flinte unter 90cm
- Pump Action

Die wird es bei uns daher auch nie geben.
*red button noises*
Die Mossberg 500 CC ist eine Kurzwaffe.
Sie hatte nie einen Schaft = kein Schrotgewehr (Flinte) wie im Gesetz festgelegt
Die Gesamtlänge war immer unter 60cm = Kurzwaffe / FFW
"Pump-Action" ist kein Kriterium für Kurzwaffen
Darum fallen sie in den USA auch unter den Begriff "Any other weapon" = AOW

Bild

Wie schon erwähnt, hat sich noch niemand darüber getraut, weil es nicht "ausgesetzlicht" wurde.
diver99 hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 15:22 Glaub ich nicht. Wenn nach dem 14.12.19 gekauft, dann kann das Aug eigentlich nur Kat B sein.
Sobald man ein 10+ Magazin an das Aug ransteckt ist es eine Waffe der Kategorie A.

LG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 15:51
von diver99
hasgunz hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 15:27
Woyzeck hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 21:50 Die Mossberg 500 ist aus mehreren Gründen Kat A
- Flinte unter 90cm
- Pump Action

Die wird es bei uns daher auch nie geben.
*red button noises*
Die Mossberg 500 CC ist eine Kurzwaffe.
Sie hatte nie einen Schaft = kein Schrotgewehr (Flinte) wie im Gesetz festgelegt
Die Gesamtlänge war immer unter 60cm = Kurzwaffe / FFW
"Pump-Action" ist kein Kriterium für Kurzwaffen
Darum fallen sie in den USA auch unter den Begriff "Any other weapon" = AOW

Bild

Wie schon erwähnt, hat sich noch niemand darüber getraut, weil es nicht "ausgesetzlicht" wurde.
diver99 hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 15:22 Glaub ich nicht. Wenn nach dem 14.12.19 gekauft, dann kann das Aug eigentlich nur Kat B sein.
Sobald man ein 10+ Magazin an das Aug ransteckt ist es eine Waffe der Kategorie A.

LG
Ist klar. Es geht aber, glaub ich zumindest, darum, wie das Aug eingetragen wird. Das kann nur Kat B sein.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 16:05
von Bdave
Also ich hab eines meiner Aug von Z8 auf Einen B Platz, und dafür die AK auf den freigewordenen Z8 Platz legen können. Ganz simpel via Mail.

Muss aber dazusagen, dass die AUG Mags jetzt zum anderen Z8 AUG gemeldet sind.

Die Z10 AK Magazine hat er mir zur neuen Z8 AK dazugemeldet.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 17:33
von Piojo
diver99 hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 15:22
Piojo hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 15:10
AUG-andy hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 13:50

Hat ja bis jetzt noch niemand gemacht.
Wenn es die ersten BHs verweigern dann sehen wir weiter.
Wird sicher noch lustig das Thema/Theater. :think:
Darum warte ich noch mit einer eventuellen Kat. A Meldung.
Weil wenn das dann nicht mehr so leicht zu wechseln geht bleibt das AUG auf B.
Was aber nur funktioniert, wenn du dafür keine High Caps hast oder? Weil mit wird das AUG bei Meldung doch automatisch Kat. A?
Glaub ich nicht. Wenn nach dem 14.12.19 gekauft, dann kann das Aug eigentlich nur Kat B sein.
Ja das stimmt natürlich, ich bin davon ausgegangen, dass Andy sein AUG schon vor dem 14.12. gekauft hat

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 17:45
von AUG-andy
Piojo hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 17:33
diver99 hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 15:22
Piojo hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 15:10

Was aber nur funktioniert, wenn du dafür keine High Caps hast oder? Weil mit wird das AUG bei Meldung doch automatisch Kat. A?
Glaub ich nicht. Wenn nach dem 14.12.19 gekauft, dann kann das Aug eigentlich nur Kat B sein.
Ja das stimmt natürlich, ich bin davon ausgegangen, dass Andy sein AUG schon vor dem 14.12. gekauft hat
Hab's schon seit 2017.
Nur bleibt es auf B gemeldet, weil ich einfach nicht glauben kann das der Wechsel zwischen A und B in Wien ohne Probleme von statten geht. Es ist ja außerdem noch Zeit genug zum Melden. Mal abwarten wie lustig manche Behörden das Auslegen werden.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 18:06
von Davomon1979
AUG-andy hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 17:45 Nur bleibt es auf B gemeldet, weil ich einfach nicht glauben kann das der Wechsel zwischen A und B in Wien ohne Probleme von statten geht. Es ist ja außerdem noch Zeit genug zum Melden. Mal abwarten wie lustig manche Behörden das Auslegen werden.
Ich glaube man wird mittelfristig entweder ohne verkaufen nicht zwischen A und B wechseln können, oder die Behörde wird sagen es ist ihr wurscht an welcher Waffe ein großes Magazin angesteckt ist solange es nicht mehr sind als du haben darfst. - Ansonsten werden sie von machen Leute mehrmals täglich zum A - B tausch aufgefordert. :tipphead:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 22:13
von Yukon
Davomon1979 hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 18:06
AUG-andy hat geschrieben: Fr 19. Jun 2020, 17:45 Nur bleibt es auf B gemeldet, weil ich einfach nicht glauben kann das der Wechsel zwischen A und B in Wien ohne Probleme von statten geht. Es ist ja außerdem noch Zeit genug zum Melden. Mal abwarten wie lustig manche Behörden das Auslegen werden.
Ich glaube man wird mittelfristig entweder ohne verkaufen nicht zwischen A und B wechseln können, oder die Behörde wird sagen es ist ihr wurscht an welcher Waffe ein großes Magazin angesteckt ist solange es nicht mehr sind als du haben darfst. - Ansonsten werden sie von machen Leute mehrmals täglich zum A - B tausch aufgefordert. :tipphead:
Ein Wechsel zwischen A und B von einem Verkauf abhängig zu machen, wäre jedoch gesetzeswidrig, da im WaffG eindeutig festgehalten ist, dass die Zugehörigkeit zu Kat A oder B einzig davon abhängt, ob ein 10+ Magazin eingesetzt ist oder nicht.
Das ZWR, bzw die Eintragung im ZWR, stellen keine Kategorisierung dar, das kann das ZWR gar nicht.
Sollten die Herumschiebereien zwischen A- und B-Plätzen überhandnehmen, werden sich die Behörden sicher eine Art "Bearbeitungsgebühr" einfallen lassen, aber zu einem Verkauf zwingen, um Waffen zwischen A- und B-Plätzen verschieben zu können, würde die behördliche Kompetenz deutlich überschreiten.