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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Do 29. Okt 2020, 20:04
von gewo
Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 17:36
.... wenn ein Lauf in eine Systemhülse geschraubt und nur mit Sonderwerkzeug gelöst werden kann, ein gasdruckbelastetes System und damit auch ein waffenrechtlich relevanter Teil vorliegt sowie das ganze durch einen Verschluss ergänzt wird, so spricht man von einer kompletten Schusswaffe und keinem Wechselsystem!
wenn lauf und verschluss eine waffe sind und kein wechselsystem dann gibt es keine wechselsysteme
ein glock lauf und ein glock verschluss sind auch ohne griffstueck schussfaehig
ein AR-15 lauf und ein AR-15 verschluss sind selbstverstandlich auch ohne lower schussfaehig
ein haemmerli 22lr lauf und verschluss sind genauso schussfaehig
mir waere kein wechselsystem (lauf&verschluss) bekannt, die NICHT schussfaehig sind
weder ist die nicht-schussfaehigkeit im gesetz bedungen noch ergibt sie sich aus irgendwelchen mir bekannten bestimmungen
edit:
und selbstverstandlich brauch ich zum abschrauben eines laufs von einer huelse keinerlei spezialwerkzeug sondern nur a zange
was im wesentlichen dann auch wieder aus einer weiteren richtung egal ist weil eine systemhuelse nicht direkt gasdruckbelastet und daher kein wesentliches teil ist
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Do 29. Okt 2020, 23:28
von martin
gewo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 16:44
weder in der geschaeftsstelle weiss man was
noch weiss der stellvertretende vorsitzende was von derartigen gespraechen
es gibt 10 vorstandsmitglieder
nicht alle kenne ich persoenlich
und ich werde jetzt ned alle durchtelefonieren
ich weiss auch ned wer seitens der ARGE autorisiert ist derartige gespraeche im auftrag der ARGE zivile sicherheit mit dem BMI zu fuehren
Wo ist jetzt das Problem?
Ruf einfach die Geschäftsführerin an und frag sie nach dem Termin mit dem BMI von dem sie
schriftlich berichtet hat, was dann in weiterer Folge hier im Forum mit Quellenangabe durch mich weiter gegeben worden ist.
https://www.wko.at/service/mitarbeiter. ... nid=822579
Du lieber Gerhard hast vor ein paar Tagen geschreiben diese Sache telefonisch mit der Arge abklären zu wollen und stellst dann meinen Beitrag so hin als ob das Einbildung oder Fake News wären. Das ist so nicht in Ordnung. Kläre das jetzt bitte mit einem kurzen Telefonat mit der Geschäftsführung ab und berichte darüber.
Es ging mir als sehr aktiver Sportschütze und besonders "neidischer" Sammler mit entsprechend WBK Plätzen und Bewilligungen nicht darum irgendjemand etwas madig zu machen sondern lediglich darum andere Personen auf ein offensichtliches Problem hinzuweisen (siehe Sichtweise der obersten Waffenbehörde).

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 00:09
von gewo
martin hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 23:28
gewo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 16:44
weder in der geschaeftsstelle weiss man was
noch weiss der stellvertretende vorsitzende was von derartigen gespraechen
es gibt 10 vorstandsmitglieder
nicht alle kenne ich persoenlich
und ich werde jetzt ned alle durchtelefonieren
ich weiss auch ned wer seitens der ARGE autorisiert ist derartige gespraeche im auftrag der ARGE zivile sicherheit mit dem BMI zu fuehren
Wo ist jetzt das Problem?
Ruf einfach die Geschäftsführerin an und frag sie nach dem Termin mit dem BMI von dem sie
schriftlich berichtet hat, was dann in weiterer Folge hier im Forum mit Quellenangabe durch mich weiter gegeben worden ist.
https://www.wko.at/service/mitarbeiter. ... nid=822579
Du lieber Gerhard hast vor ein paar Tagen geschreiben diese Sache telefonisch mit der Arge abklären zu wollen und stellst dann meinen Beitrag so hin als ob das Einbildung oder Fake News wären. Das ist so nicht in Ordnung. Kläre das jetzt bitte mit einem kurzen Telefonat mit der Geschäftsführung ab und berichte darüber.
Es ging mir als sehr aktiver Sportschütze und besonders "neidischer" Sammler mit entsprechend WBK Plätzen und Bewilligungen nicht darum irgendjemand etwas madig zu machen sondern lediglich darum andere Personen auf ein offensichtliches Problem hinzuweisen (siehe Sichtweise der obersten Waffenbehörde).
Ich brauche nicht mit bueropersonal zu telefonieren
Ich hatte heute mehrfach kontakt in den vorstand
Als mitglied der ARGE darf ich mir eine vertretung erwarten die meine interessen vertritt.
Ansonsten trete ich dort umgehend aus
Und ich nehme an auch andere werden dann ueber einen austritt nachdenken
Zu mindestens dann wenn sie ueber die vorgaenge in kenntnis gesetzt werden
Sollte es wirklich der fall sei dass eine privatperson einen hypothetischen fall ueber die ARGE zivile sicherheit bis ins BMI „gespielt“ hat dann wird zu klären sein wie es dazu kommen konnte.
Die ARGE ist keine rechtsberatung fuer private einzelpersonen.
Es stellt sich die frage warum private einzelpersonen ueberhaupt dort mitglied werden koennen. Das gehoert umgehend abgestellt.
Und im weiteren erwarte ich mir eine Aufklärung wieso Vertreter der ARGE in einer angelegenheit einer einzelperson zu verhandlungen ins BMI gehen die nicht im interesse des fachhandels sind und bei denen es keinerlei klaerung bedarf.
Wir als fachhaendler zahlen dort die gehaelter der leut
Und niemand anderer
Und im sonstigen wars das hier in dem thread fuer mich
Es wird dazu naechste woche wohl gespraeche geben
Es ziemt sich nicht gespraechspartnern dinge uebers internet auszurichten.
Daher unterlasse ich das hier
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 00:43
von martin
gewo hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 00:09
Sollte es wirklich der fall sei dass eine privatperson einen hypothetischen fall ueber die ARGE zivile sicherheit bis ins BMI „gespielt“ hat dann wird zu klären sein wie es dazu kommen konnte.
die Anfrage kam von einem Gewerbetreibenden mit eigenem Geschäftslokal ...
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 00:49
von gewo
martin hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 00:43
gewo hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 00:09
Sollte es wirklich der fall sei dass eine privatperson einen hypothetischen fall ueber die ARGE zivile sicherheit bis ins BMI „gespielt“ hat dann wird zu klären sein wie es dazu kommen konnte.
die Anfrage kam von einem Gewerbetreibenden mit eigenem Geschäftslokal ...
Dazu habe ich eine andere info
Wird sich aber rausstellen
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 09:30
von yoda
Schneemobil hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 19:54
Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 17:36
PS: auf einer Anzeigenplattform die in Österreich populär ist, habe ich heuer einen M1 Carbine gesehen, welcher als Wechselsystem eingetragen und angeboten wurde. Die Waffe war aber komplett, nur vom Schaft gelöst! Diese Waffe ist aber selbstverständlich auch ohne Schaft schießfähig, und wenn ein Lauf in eine Systemhülse geschraubt und nur mit Sonderwerkzeug gelöst werden kann, ein gasdruckbelastetes System und damit auch ein waffenrechtlich relevanter Teil vorliegt sowie das ganze durch einen Verschluss ergänzt wird, so spricht man von einer kompletten Schusswaffe und keinem Wechselsystem! Ich weiß nicht, wer sich zu so einer Meldung hingelassen hat, Behörde oder ein Händler, aber das ist noch eindeutiger außerhalb der oben genannten Beispiele, wobei man hier eventuell sogar Vorsatz unterstellen könnte.
Hört sich fast so an als hattest du den Vorsatz die Waffe zu kaufen.
Würde zu einer Selbstanzeige raten!
Und vielleicht nochmal die Forumsregeln lesen.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Und genau das wird der Grund sein warum am Ende des Tages wieder alles für alle schlechter wird, weil irgendwelche Superschlauen glauben sie müssen das Gesetz bis aufs Äußerste ausreizen, obwohl sie sich damit schon viel zu weit aus dem Fenster lehnen.
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 10:43
von Promo
Schneemobil hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 19:54
Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 17:36
PS: auf einer Anzeigenplattform die in Österreich populär ist, habe ich heuer einen M1 Carbine gesehen, welcher als Wechselsystem eingetragen und angeboten wurde. Die Waffe war aber komplett, nur vom Schaft gelöst! Diese Waffe ist aber selbstverständlich auch ohne Schaft schießfähig, und wenn ein Lauf in eine Systemhülse geschraubt und nur mit Sonderwerkzeug gelöst werden kann, ein gasdruckbelastetes System und damit auch ein waffenrechtlich relevanter Teil vorliegt sowie das ganze durch einen Verschluss ergänzt wird, so spricht man von einer kompletten Schusswaffe und keinem Wechselsystem! Ich weiß nicht, wer sich zu so einer Meldung hingelassen hat, Behörde oder ein Händler, aber das ist noch eindeutiger außerhalb der oben genannten Beispiele, wobei man hier eventuell sogar Vorsatz unterstellen könnte.
Hört sich fast so an als hattest du den Vorsatz die Waffe zu kaufen.
Würde zu einer Selbstanzeige raten!
Und vielleicht nochmal die Forumsregeln lesen.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Auch wenn das Niveau deiner Replik einer Antwort entbehrt: ich habe im allgemeinen Kontext darauf hingewiesen, dass die Entfernung eines Schaftes aus Holz aus einer Waffe jedenfalls kein Wechselsystem macht (das auch deshalb, da es sich dabei jedenfalls um kein waffenrechtlich relevantes Teil nach § 2 WaffG handelt). Deshalb für dich besonders plakativ: wenn du die Griffschalen von deiner Pistole entfernst, wird sie auch kein Wechselsystem. Hoffe damit hast du dann verstanden, was ich sagen wollte.
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 10:48
von Promo
gewo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 20:04
Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 17:36
.... wenn ein Lauf in eine Systemhülse geschraubt und nur mit Sonderwerkzeug gelöst werden kann, ein gasdruckbelastetes System und damit auch ein waffenrechtlich relevanter Teil vorliegt sowie das ganze durch einen Verschluss ergänzt wird, so spricht man von einer kompletten Schusswaffe und keinem Wechselsystem!
wenn lauf und verschluss eine waffe sind und kein wechselsystem dann gibt es keine wechselsysteme
ein glock lauf und ein glock verschluss sind auch ohne griffstueck schussfaehig
ein AR-15 lauf und ein AR-15 verschluss sind selbstverstandlich auch ohne lower schussfaehig
ein haemmerli 22lr lauf und verschluss sind genauso schussfaehig
mir waere kein wechselsystem (lauf&verschluss) bekannt, die NICHT schussfaehig sind
weder ist die nicht-schussfaehigkeit im gesetz bedungen noch ergibt sie sich aus irgendwelchen mir bekannten bestimmungen
edit:
und selbstverstandlich brauch ich zum abschrauben eines laufs von einer huelse keinerlei spezialwerkzeug sondern nur a zange
was im wesentlichen dann auch wieder aus einer weiteren richtung egal ist weil eine systemhuelse nicht direkt gasdruckbelastet und daher kein wesentliches teil ist
Gerhard, mir ging es darum, dass eine Waffe, wenn ich ein Stück Holz entferne, immer noch eine Waffe und kein Wechselsystem ist. Und das ganz konkret bezogen auf ein ganz bestimmtes Waffenmodell. Das was du oben schreibst war nicht gemeint.
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 10:53
von Promo
AUG-andy hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 18:53
Lieber Promo
Nehmen wir mal an zwei sehr gute Kumpels haben je 2 Plätze.
Der eine eine G17 und eine Shadow 1.
Der Zeite eine Mark4 und eine G44.
Der mit der G17 und Shadow 1 kauft sich ein WS für die Mark4 und die G44.
Beides nicht kompatibel mit seinen Waffen. Aber weil sie immer zu zweit am Stand sind benutzt er die Griffstücke seines Freundes um mit seinen WS zu schießen.
Genauso umgekehrt. Keiner muss die Visierung verstellen, und sie haben beide mehr Abwechslung mit unterschiedlichen Kalibern zu schießen.
Da spricht der Neid sehr stark raus aus manchen Postings.
Gibt's auf Gerhard, es ist sinnlos ........
Damit hab ich auch kein Problem. Im genannten Beispiel hat ja keiner irgendwelche Griffstücke um aus seinem Wechselsystem eine komplette Waffe zu basteln.
Und Neid hab ich keinen. Wirklich nicht. Ich habe nur Angst, dass die m.E. falsche Auslegung von Bestimmungen zu Verschärfungen führt. Judikatur hierzu wäre schöner.
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 12:46
von hasgunz
Promo hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 10:48
Gerhard, mir ging es darum, dass eine Waffe, wenn ich ein Stück Holz entferne, immer noch eine Waffe und kein Wechselsystem ist. Und das ganz konkret bezogen auf ein ganz bestimmtes Waffenmodell. Das was du oben schreibst war nicht gemeint.
Naja, wenn man es ganz genau nimmt kann bei dem M1 Carbine, genau wie beim M1 Garand und auch beim SKS zum Beispiel, die Abzugseinheit komplett entfernt werden. Somit ist der obere Teil "nicht mehr schussfähig", ähnlich eines AR15-Derivates oder bei so mancher SF Pistolen.
LG
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 13:58
von Joewood
hasgunz hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 12:46
Naja, wenn man es ganz genau nimmt kann bei dem M1 Carbine, genau wie beim M1 Garand und auch beim SKS zum Beispiel, die Abzugseinheit komplett entfernt werden. Somit ist der obere Teil "nicht mehr schussfähig", ähnlich eines AR15-Derivates oder bei so mancher SF Pistolen.
LG
Um mit einem Verschluss und einer passenden Patrone "Bumm" zu machen, brauche ich keinen Abzug.
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 14:16
von hasgunz
Joewood hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 13:58
hasgunz hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 12:46
Naja, wenn man es ganz genau nimmt kann bei dem M1 Carbine, genau wie beim M1 Garand und auch beim SKS zum Beispiel, die Abzugseinheit komplett entfernt werden. Somit ist der obere Teil "nicht mehr schussfähig", ähnlich eines AR15-Derivates oder bei so mancher SF Pistolen.
LG
Um mit einem Verschluss und einer passenden Patrone "Bumm" zu machen, brauche ich keinen Abzug.
Sag das den AR15 Besitzern die ein Wechselsytem haben
LG
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 16:30
von impact
hasgunz hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 14:16
Joewood hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 13:58
hasgunz hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 12:46
Naja, wenn man es ganz genau nimmt kann bei dem M1 Carbine, genau wie beim M1 Garand und auch beim SKS zum Beispiel, die Abzugseinheit komplett entfernt werden. Somit ist der obere Teil "nicht mehr schussfähig", ähnlich eines AR15-Derivates oder bei so mancher SF Pistolen.
LG
Um mit einem Verschluss und einer passenden Patrone "Bumm" zu machen, brauche ich keinen Abzug.
Sag das den AR15 Besitzern die ein Wechselsytem haben
LG
Die liste an "schussfähigen Waffen" wird lang wenn man sich nach dieser Aussage richtet...
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Verfasst: Sa 31. Okt 2020, 16:27
von hasgunz
impact hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 16:30
Die liste an "schussfähigen Waffen" wird lang wenn man sich nach dieser Aussage richtet...
Mind = Blown
LG