was soll es dazu geben?Davomon1979 hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 14:34Eben darum geht es mir, gibt es irgend eine Quelle dafür, dass man zu Hause nicht mehr umbauen darf? - Außerhalb von diesem Forum findet man nichts dazu. Bzw. wie sollen dann die Jäger tun, zu ihrer Sportpistole ein Wechselsystem für die Nachsuche gekauft haben?gewo hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 13:23 redet ihr ned aneinander vorbei?
er meint glaub ich dass man jetzt zu hause nimmer umbauen kann
frueher gab zb "wechselsystem haemmerli 32s&w lang" zur basiswaffe haemmerli 22lr:
wenn er also das griffstueck der haemmerli 22lr genommen und das wechselsystem 32&w draufgebaut hat, dann hatte er keine platzueberschreitung
er hat das der waffe zugehoerige wechselsystem montiert gehabt
fertig
heute gibt s keine zuordnung mehr
wenn er heute ein wechselsystem 32s&W hat
und eine waffe haemmerli 22lr
und er nimmt das griffstueck von der 22lr runter und steckt das wechselsystem 32s&w lang drauf
dann kann das - sehr genau genommen - platztechnisch problematisch sein
denn auch ohne das griffstueck ist die waffe 22lr haemmerli immer noch eine kat B waffe, es wird dadurch kein kat B platz "frei"
aber durch das zusammenbauen des wechselsystems 32s&w lang wird das wechselsystem zur waffe
die einen eigenen platz braucht
und das darf er heute nur mehr am behoerdlkich genehmigten schiesstand bzw im schauraum vom waffenhaendler
das war frueher mit der zuordnung besser
das ist eine praktische folge der anwendungen der einzelnen gesetzlichen bestimmungen
ich koennte dir die raussuchen
beginnen bei
"was ist eine waffe"
daraus bergibt sich schluessig dass es jetzt mit der neuen regelung zu einem platzproblem wird wenn du zu "knapp" bist mit plaetzen
mehr kanns dazu ned geben
da sich die behoerden damit normal ned auskennen kannst aber bei deiner waffenbehoerde anfragen und schauen was du fuer eine antwort bekommst
das sollte im ernstfall schon einiges an sorgen abfedern wenns dann spaeter mal aerger gibt