Seite 7 von 11

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 16:07
von Donau
Und wäre ein Bauer berechtigt, es zu gestatten dass im Rahmen einer Übung auf seinem brachliegenden Feld etwa eine Stellung des tschechischen Militärs für ein Maschinengewehr mit Sandsäcken aufgebaut wird?

Könnte ja eine angenehme Einnahmequelle sein, das zu gestatten

Hat da der Nachbar ein Einspruchsrecht? Auch wenn das MG gar nicht feuert sondern nur zu Übungszwecken in Stellung geht?

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 19:35
von Poirot
Mr. Danger hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 15:42
Man sollte keinen Krieg beginnen, wenn man den Feind (und seine Verbündeten) nicht kennt.
oder man machts wie China, ohne Krieg, wirtschaftlich

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 19:53
von Pirker
Grerdinger hat geschrieben: Do 16. Jan 2025, 12:54
Pirker hat geschrieben: Mi 15. Jan 2025, 14:26 Deutsche Soldaten haben nichts in Österreich zu suchen, vor allem nicht in Uniform. Punkt.
Du meinst: Weil wir uns ja im Fall des Falles problemlos alleine verteidigen können, mit unserm bis an die Zähne bewaffneten und extrem gut ausgestatteten und ausgebildetem Bundesheer?
Neutralität ist das Zauberwort. Es geht nicht darum was wir militärisch können und was nicht, sondern was wir laut dem Zauberwort, dass uns damals von den Besatzungsmächten befreite, dürfen.

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 19:59
von MannOMann
Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt. Die Ukraine hatte Atomwaffen und hat die abgegeben und im Gegenzug dafür von Russland Schutz bekommen. Und was haben sie von dem Vertrag heute?

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 20:14
von Poirot
MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Die Ukraine hatte Atomwaffen und hat die abgegeben
Die Ukraine konnte die Atomwaffen aber nicht nutzen.
Für Neukonstruktion und Wartung war kein Geld vorhanden.
Und der Westen hat mit Isolierung gedroht.
Es war damals also die beste Lösung die Atomwaffen abzugeben.
Und ohne den Euromaidanputsch, wer auch immer dahintersteckt, gäbs auch keinen Krieg.
Jede Münze hat zwei Seiten.

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 22:10
von Donau
Pirker hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:53 Neutralität
"Am 26. Oktober 1955 beschloss der Nationalrat die "immerwährende Neutralität" Österreichs als Verfassungsgesetz."
steht auf der Homepage von Parlament Österreich geschrieben

Ein Verfassungsgesetz zu brechen, führt den Politiker oder die Politikerin in den Knast.
Um ein Verfassungsgesetz aufzuheben, bedürfte es einer 2/3 Mehrheit und das schaue ich mir an, wie das möglich sein sollte, wo es schon so große Schwierigkeiten macht, eine Koalition zur einfachen 50% Mehrheit zu basteln

Die Stimmung in der österreichischen Bevölkerung würde es nicht zulassen, jetzt in dieser angespannten Situation das Neutralitätsgesetz aufzuheben

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 22:38
von Laubmasta_reloaded
MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt. Die Ukraine hatte Atomwaffen und hat die abgegeben und im Gegenzug dafür von Russland Schutz bekommen. Und was haben sie von dem Vertrag heute?
Würde schützen.

Nur muss man dann halt auch Neutral sein, Österreich war halt nie wirklich Neutral. Nur auf dem Papier.

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 22:54
von Donau
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 22:38
MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt.

Würde schützen.

Nur muss man dann halt auch Neutral sein, Österreich war halt nie wirklich Neutral. Nur auf dem Papier.

Nur "auf dem Papier" neutral zu sein, ist wertlos. Das ist so, wie wenn ein Mädchen nur auf dem Papier keusch ist, aber bei manchen Gelegenheiten dennoch sich nicht ganz so keusch verhält . . .

Dass Österreich nie wirklich neutral war, stimmt nicht. Bis zu den Waffentransporten auf dem Schienenweg durch Österreich seit kurzer Zeit verhielt sich Österreich immer neutral!

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 23:01
von Laubmasta_reloaded
Donau hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 22:54
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 22:38
MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt.

Würde schützen.

Nur muss man dann halt auch Neutral sein, Österreich war halt nie wirklich Neutral. Nur auf dem Papier.

Nur "auf dem Papier" neutral zu sein, ist wertlos. Das ist so, wie wenn ein Mädchen nur auf dem Papier keusch ist, aber bei manchen Gelegenheiten dennoch sich nicht ganz so keusch verhält . . .

Dass Österreich nie wirklich neutral war, stimmt nicht. Bis zu den Waffentransporten auf dem Schienenweg durch Österreich seit kurzer Zeit verhielt sich Österreich immer neutral!


Österreich war schon immer mehr der Nato zugewandt, die Bunkerbauten gegen die Nato waren bei weitem nicht so massiv ausgeführt wie jene die gegen Osten ausgerichtet waren.

Auch wurden die Standorte der Bunker im Kaltenkrieg der Nato mitgeteilt, um der Nato ein schnelles vorrücken nach Österreich zu ermöglichen.

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Fr 17. Jan 2025, 23:03
von Donau
Was halt die Sache so verwirrend macht ist der Umstand, dass sich neuerdings große Teile der Friedensbewegung für Panzerlieferungen an einen kriegsführenden Staat einsetzen!

Die sollen sich den Ausspruch der Bertha von Suttner hinter die Ohren schreiben:
„Wir sind im Besitze von so gewaltigen Vernichtungskräften . . . so weiß ich nicht, nach welchen taktischen und strategischen Regeln man mit solchen Mitteln noch ein Völkerduell austragen könnte.“

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Sa 18. Jan 2025, 10:20
von Poirot
Donau hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 23:03 Was halt die Sache so verwirrend macht ist der Umstand, dass sich neuerdings große Teile der Friedensbewegung für Panzerlieferungen an einen kriegsführenden Staat einsetzen!


Bild

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Sa 18. Jan 2025, 13:27
von Grerdinger
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 22:38
MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt. Die Ukraine hatte Atomwaffen und hat die abgegeben und im Gegenzug dafür von Russland Schutz bekommen. Und was haben sie von dem Vertrag heute?
Würde schützen.

Nur muss man dann halt auch Neutral sein, Österreich war halt nie wirklich Neutral. Nur auf dem Papier.
Die Neutralität Österreichs ist eine militärische, keine politische.
Aber vll. kannst du ja ein paar Beispiele bringen, wo Österreich militärisch nicht neutral war - mir fehlt da nämlich irgendwie die Erinnerung dazu...

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Sa 18. Jan 2025, 20:10
von Laubmasta_reloaded
Grerdinger hat geschrieben: Sa 18. Jan 2025, 13:27
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 22:38
MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt. Die Ukraine hatte Atomwaffen und hat die abgegeben und im Gegenzug dafür von Russland Schutz bekommen. Und was haben sie von dem Vertrag heute?
Würde schützen.

Nur muss man dann halt auch Neutral sein, Österreich war halt nie wirklich Neutral. Nur auf dem Papier.
Die Neutralität Österreichs ist eine militärische, keine politische.
Aber vll. kannst du ja ein paar Beispiele bringen, wo Österreich militärisch nicht neutral war - mir fehlt da nämlich irgendwie die Erinnerung dazu...

Es gibt laut Bundesverfassungsgesetz keine Abgrenzung zwischen einer mlitärischen und politischen Neutralität.

Österreich ist seit dem EU Beitritt und der Beteiligung an der gemeinsem Außen und Sicherheitspolitik der EU kein neutraler Staat mehr.

Denn zwischen der EU und der Nato gibt es seit 2003 eine strategische Partnerschaft, das ist auch der Grund warum Österreich regelmäßig an Nato Übungen teilnimmt.

Österreich hat sich also vertraglich verpflichtet NICHT Neutral zu sein, denn die Beistandspflicht umfasst auch eine militärische und nicht nur eine wirtschaftliche Komponente.

Nebenbei werden durch Österreich Waffen für die Ukraine per Bahn verfrachtet, was ja eigentlich auch verboten wäre. Um dir ein aktuelles Beispiel zu nennen.

https://www.nachrichten.at/politik/inne ... 85,3859969

Bild

Österreich hat sich per Verträge eben verpflichtet, von Neutralität kann da keine Rede mehr sein.

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Sa 18. Jan 2025, 22:48
von Donau
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Sa 18. Jan 2025, 20:10 Es gibt laut Bundesverfassungsgesetz keine Abgrenzung zwischen einer mlitärischen und politischen Neutralität.
Ein wahres Wort! :clap:

Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Sa 18. Jan 2025, 20:10 Österreich hat sich per Verträge eben verpflichtet, von Neutralität kann da keine Rede mehr sein.
Jeder Jurist kennt folgenden Satz: "Verträge die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen sind nichtig"

In dem von Dir zitierten Zeitungsartikel aus den Oberösterreichischen Nachrichten | OÖN vom 11. Juli 2023 steht:
"Ein Zug mit Panzerhaubitzen fuhr Mitte April durch Österreich. Offiziell für Polen, tatsächlich war die Lieferung für die Ukraine bestimmt. Nicht der einzige Waffentransport, wie eine Anfrage an den Innenminister zeigt.
Im April erregte ein Zug mit 20 Panzern die Gemüter: Das Kriegsgerät aus Italien rollte durch Österreich (Kärnten, Steiermark und Niederösterreich), mit dem offiziellen Ziel in Polen. ( ... )
Das Innenministerium hat, laut eigener Angabe, vom Zielort des Waffentransportes in die Ukraine aus den Medien erfahren und eine Prüfung des Vorfalls angeordnet, berichtet Jochen Habich von der Kleinen Zeitung heute. Die FPÖ hat das zum Anlass genommen für eine Anfrage an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Der stellt in seiner Antwort klar, dass die italienischen Behörden für die "Durchfuhr von Kriegsmaterial von Italien in die Ukraine" keine Anträge gestellt haben, so Habich."

Das ist doch eine Schweinerei! Österreich hat nicht die Neutralität gebrochen, Österreich wurde reingelegt!

Wenn man bedenkt, mit welch drakonischen Sanktionen etwa ein harmloser Sonntagsjäger bedroht wird, wenn er heimlich mit der entladenen und auseinandergenommenen Hasenflinte im Koffer ohne Mitnahme von Munition mit dem Auto im Winter von Salzburg über das Deutsche Eck zu einer Jagdeinladung nach Tirol fährt (weil er nicht über die verschneiten Alpenpässe fahren will) dann sollte es gerechterweise schwere Konsequenzen für den Verantwortlichen für den verdeckten Transport von Artillerie quer durch ein neutrales Land in ein Kriegsgebiet geben. Das war kein Kavaliersdelikt.

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Verfasst: Sa 18. Jan 2025, 23:23
von Donau
Poirot hat geschrieben: Sa 18. Jan 2025, 10:20
Donau hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 23:03 Was halt die Sache so verwirrend macht ist der Umstand, dass sich neuerdings große Teile der Friedensbewegung für Panzerlieferungen an einen kriegsführenden Staat einsetzen!


Bild


Lies mal das hier:
tagesschau.de
Anton Hofreiter: Panzer statt Pazifismus
15.09.2022
"Anton Hofreiter verlangt, die Bundesregierung müsse mehr Waffen in die Ukraine liefern. Es müsse deutlich mehr passieren. Deutlich mehr heißt für den Grünen-Politiker: Leopard-Kampfpanzer.
Der Kanzler lehnt das ab"