Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Leokar
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Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von Leokar » So 22. Jul 2012, 08:44

Vielen Dank für Eure Inputs!
lg
Leo
Zuletzt geändert von Leokar am So 2. Sep 2012, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.

the_law
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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von the_law » So 22. Jul 2012, 10:30

der von dir genannte grund ist ein vormerkdelikt und dem wird dann entsprechend nachgegangen.

grad bei solch sachen wie waffenbesitz sind die behörden hierbei recht "neugierig" und wollen wissen wie es dazu kam und ob so was in zukunft eventuell ein gefahrenpotenzial darstellt.

würde mir jetzt keine all zu großen sorgen machen, einfach entspannt an die sache rangehen und ein gutes gespräch mit em amtsarzt führen, ihm die damalige lage erklären wie es dazu kam.

glaub jetzt nicht das die dir daraus einen strick drehen und du die wbk nicht bekommst.
Zuletzt geändert von the_law am So 22. Jul 2012, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von Maggo » So 22. Jul 2012, 10:52

The Law hat recht,die Behörde wird auf Nummer Sicher gehen wollen. Erzähl den Onkel Doc vom Amt das was er hören will und gut ist es.
Ein einmaliger Ausrutscher ist ok,das kann passieren....
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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von mura » So 22. Jul 2012, 13:18

Hab jetzt aber schon öfters gelesen dass verschiedene Behörden bei einem Antrag auf WBK unabhängig von eventuellen vorherigen Delikten einen Besuch beim Amtsarzt fordern, und das ist nicht rechtens! :naughty:
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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von Samtex » So 22. Jul 2012, 13:45

Also ich habe vor Beantragung meiner WBK 2 mal den Führerschein abgegeben (einmal im Ausland, einmal im Inland - allerdings in beiden Fällen nicht weil ich alkoholisiert gefahren bin). Hatte diesbezüglich allerdings keine Auflagen. Von Antrag der WBK bis zur Ausstellung vergingen keine 2 Wochen...

Der Amtsarzt wird vermutlich die Aufgabe haben herauszufinden ob du "verlässlich" bist. Wie alles andere in Österreich gibt es nämlich auch hierfür einen Paragraphen und zwar Nr. 8 im Waffengesetz.

Ich zitiere:

(1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
1.Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2.mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3.Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1.alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
(3) Als nicht verläßlich gilt ein Mensch im Falle einer Verurteilung
1.wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden oder wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei oder Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen oder
2.wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels oder
3.wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen oder
4.wegen einer in Z 1 genannten strafbaren Handlung, sofern er bereits zweimal wegen einer solchen verurteilt worden ist.
(4) Eine gemäß Abs. 3 maßgebliche Verurteilung liegt nicht vor, wenn sie bereits getilgt ist. Trotz einer nicht getilgten Verurteilung im Sinne des Abs. 3 kann ein Mensch verläßlich sein, wenn das Gericht vom Ausspruch der Strafe abgesehen hat (§ 12 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 - JGG, BGBl. Nr. 599); gleiches gilt, wenn das Gericht sich den Ausspruch der Strafe vorbehalten hat (§ 13 JGG) oder die Strafe - außer bei Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten - ganz oder teilweise bedingt nachgesehen hat, sofern kein nachträglicher Strafausspruch oder kein Widerruf der bedingten Strafnachsicht erfolgte.
(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verläßlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
(6) Schließlich gilt ein Mensch als nicht verläßlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen, die Feststellung des für die Verläßlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war. Als solcher Grund gilt jedenfalls, wenn der Betroffene sich anläßlich der Überprüfung seiner Verläßlichkeit weigert, der Behörde
1.Waffen, die er nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunde besitzen darf, samt den zugehörigen Urkunden vorzuweisen;
2.die sichere Verwahrung der in Z 1 genannten Waffen nachzuweisen, obwohl auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß er die Waffen sicher verwahrt.
(7) Bei erstmaliger Prüfung der Verläßlichkeit hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob Tatsachen die Annahme mangelnder waffenrechtlicher Verläßlichkeit des Betroffenen aus einem der in Abs. 2 genannten Gründe rechtfertigen. Antragsteller, die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, haben ein Gutachten darüber beizubringen, ob sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Der Bundesminister für Inneres hat durch Verordnung geeignete Personen oder Einrichtungen zu bezeichnen, die in der Lage sind, solche Gutachten dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechend zu erstellen.


Sg
Sam
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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von Maggo » So 22. Jul 2012, 18:39

Wie gesagt,ob du Alkohol-oder Suchtkrank bist kann nur der Amtsarzt feststellen.Die Behörde bzw. der Sachbearbeiter(in) wird sich vergewissern wollen wenn schon mal was bezüglich Alkohol passiert ist.


Hab jetzt aber schon öfters gelesen dass verschiedene Behörden bei einem Antrag auf WBK unabhängig von eventuellen vorherigen Delikten einen Besuch beim Amtsarzt fordern, und das ist nicht rechtens!


Wer sagt das?
Auch wenn es vieleicht eine Gängelei ist,kann sie dich zum Amtsarzt schicken um sich zu vergewissern ob du verlässlich bist.

Bist du Körperlich,sowohl als auch Geistig bzw.im jetzigen Geisteszustand in der Lage?
Bist du Alkohol-oder Drogenabhängig?
Alleine durch diese Gründe kann die Amtsperson dich immer zum Onkel Doc schicken.
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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von Incite » So 22. Jul 2012, 19:15

du hast also mit mehr wie 1,2 promille den Deckel abgegeben?!

natürlich wird der Arzt wegen dem Alk nachstirln und feststellen ob deine Zuverlässigkeit gegeben ist.

lg
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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von mura » So 22. Jul 2012, 22:32

Maggo hat geschrieben:Wer sagt das?
Auch wenn es vieleicht eine Gängelei ist,kann sie dich zum Amtsarzt schicken um sich zu vergewissern ob du verlässlich bist.

Bist du Körperlich,sowohl als auch Geistig bzw.im jetzigen Geisteszustand in der Lage?


Ich dachte immer dass es gesetzlich geregelt ist was ich zu tun habe um eine WBK zu bekommen und ebenso was die Behörde dann zu tun hat.
Der Antragsteller muss neben seiner Unbescholtenheit den Waffenführerschein und den Psychotest machen, danach kann er den Antrag mit
der oder den Begründungen abgeben. Wo steht geschrieben dass die Behörde dich zum Amtsarzt schicken darf wenn keinerlei Vorstrafen,
Verkehrsvergehen oder anderes besteht? Und warum soll mich der Amtsarzt wegen Geistiger Verlässlichkeit überprüfen wenn ich vorher einen
Psychotest machen musste um genau das zu überprüfen? :think:
In einem anderen Forum hab ich mehrfach gelesen dass diese Schikanen mit dem Amtsarzt keinerlei gesetzliche Grundlage haben und theoretisch
nicht rechtens sind, aber sollte das wirklich erlaubt sein und irgendwo geschrieben stehen lerne ich gerne etwas dazu.
Ich werd wahrscheinlich selber dieses oder Anfang nächsten Jahres die WBK in Angriff nehmen und je mehr man in Vorfeld weiss desto besser! ;)
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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von Teal'c » Mo 23. Jul 2012, 06:38

auch wenn der Amtsarzt wirklich nicht rechtens sein sollte, das jetzt verweigern und nicht hingehen wär ne sehr blöde Idee.

Einfach hingehen, dem Onkel Doktor alles erklären, bissl Doktor-Spiel und das wirds auch schon gewesen sein. :)
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von savage3000 » Mo 23. Jul 2012, 06:54

Ein Besuch beim Amtsarzt ist aber für nicht mit Mehrkosten verbunden oder doch?

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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von Leokar » Mo 23. Jul 2012, 07:11

Nein, beim Amtsarzt entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Ich halte euch am Laufenden wie es beim Amtsarzt war...

lg
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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von Samtex » Mo 23. Jul 2012, 16:48

Keine zusätzlichen Kosten?

Das wundert mich jetzt aber.
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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von Leokar » Di 24. Jul 2012, 17:40

So, heutiger Amtsarzt-Termin erfolgreich über die Bühne gebracht:
- Keine zusätzlichen kosten.
- Termin hat 5 min gedauert.
- Am Nachmittag bereits einen Anruf bekommen, dass WBK ausgestellt wird und in den näcshten Tagen abzuholen ist! :-)

cu
L

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Re: Amtsarzt-Termin vor WBK Ausfolgerung

Beitrag von Samtex » Di 24. Jul 2012, 18:52

Gratuliere :clap:
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