Mögliche Vor- und Nachteile einer Beschränkung der Einteilung von Feuerwaffen in
zwei Kategorien (verboten oder erlaubnispflichtig) zwecks eines besseren
Funktionierens des Binnenmarkts für die betreffenden Produkte durch eine mögliche
Vereinfachung
1.3. Diese Kategorisierung ist auf Mindestnormen ausgerichtet, wie dies im Übrigen für den
gesamten Geltungsbereich der Richtlinie der Fall ist. So können die Mitgliedstaaten nach
Artikel 3 der Richtlinie 91/477/EWG2 diese Unterscheidungen strenger ausgestalten, indem
sie beispielsweise die Kategorien C oder D aufheben oder fallweise aus politischen oder
sicherheitsrelevanten Erwägungen heraus oder auch aufgrund ihrer Jagdtradition bestimmte
Waffen in eine höhere Kategorie einstufen.
2.1. Bei den Arbeiten des Mitgesetzgebers zeichnete sich ein erster Ansatz ab, der von zwei
grundlegende Erwägungen ausging: Eine Verringerung der Zahl der Kategorien in der
Klassifikation der Feuerwaffen auf zwei (verboten und erlaubnispflichtig) wäre für die
europäischen Bürgerinnen und Bürger sicherer und zugleich für die Wirtschaftsakteure
einfacher.
Brüssel, den 26.7.2012
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... FIN:DE:PDF
Englisch
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... FIN:EN:PDF
Ja, ja immer dies "Vereinfachungen"




