Luftdruckgewehr aus Deutschland

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von dozzer » Mo 17. Sep 2012, 20:01

Benötigt man für ein Luftdruckgewehr auch eine Genehmigung von der Bh oder kann man es einfach so kaufen bzw. senden lassen?
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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von yoda » Mo 17. Sep 2012, 20:25

Wenns über 7,5 Joule hat muss der Deutsche eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, du brauchst unabhängig von der Leistung garnix für ein Luftdruckgewehr wenn der Geschossdurchmesser net über 6mm ist.

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Irwin J. Finster
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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von Irwin J. Finster » Mo 17. Sep 2012, 21:30

Ich habe vor ein paar Jahren mal ein Luftdruckgewehr aus DE bestellt (unter 7.5 Joul). Wurde von der Firma (einem großen Deutschen Versandhändler) anstandslos und ohne irgendwelche Genehmigungen nach AT verschickt.
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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von yoda » Mo 17. Sep 2012, 21:36

woolf hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:du brauchst unabhängig von der Leistung garnix für ein Luftdruckgewehr wenn der Geschossdurchmesser net über 6mm ist.

Wie kommst darauf? Im WaffG steht bei den Ausnahmen für Luftdruckwaffen usw. nichts vom § 37! Demnach bräuchte man auch die Einfuhrgenehmigung.


http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?t=3924

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... OR12066150

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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 17. Sep 2012, 21:49

woolf hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:du brauchst unabhängig von der Leistung garnix für ein Luftdruckgewehr wenn der Geschossdurchmesser net über 6mm ist.

Wie kommst darauf? Im WaffG steht bei den Ausnahmen für Luftdruckwaffen usw. nichts vom § 37! Demnach bräuchte man auch die Einfuhrgenehmigung.


hallo

es gibt einen erlass (oder evt sogar eine verordnung) das die einfuhrgenehmigung nicht erforderlich ist
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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von Promo » Mo 17. Sep 2012, 23:02

Bitte beachten dass der in Deutschland gerne mitverkaufte Schalldämpfer bei uns in Österreich eine Kat.A Waffe (= verbotene Waffe) darstellt. Also lieber die Finger davon lassen, dieser dämpft ohnehin nur den Mündungsknall der bei Luftdruckgewehren ohnedies kaum zu finden ist.
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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von dozzer » Di 18. Sep 2012, 12:18

Danke für die Hilfe.

Das heißt ein Fwb aus der 600 Serie wäre kein Problem zu importieren.
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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von gewo » Di 18. Sep 2012, 13:58

dozzer hat geschrieben:Danke für die Hilfe.
Das heißt ein Fwb aus der 600 Serie wäre kein Problem zu importieren.


noe

aber in der preisklasse ist normal - wenn du die versandkosten wegrechnest - kein unterschied zwischen DE und AT ...
da hast grad den einen % weniger mehrwertssteuer der sich auswirkt
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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von Das_Frettchen » Di 18. Sep 2012, 22:56

yoda hat geschrieben:Wenns über 7,5 Joule hat muss der Deutsche eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, du brauchst unabhängig von der Leistung garnix für ein Luftdruckgewehr wenn der Geschossdurchmesser net über 6mm ist.



Luftdruckwaffen gelten generell als Minderwirksam, das hat nicht mit dem geschoßdurchmesser zu tun. 6,35iger Luftis bekommst ja auch ohne Meldung.

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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von mgritsch » Di 18. Sep 2012, 23:05

frettchen, sorry stimmt nicht!
bitte vorher gesetz lesen, dann posten:

§ 45. Auf
1. Schußwaffen mit Luntenschloß-, Radschloß- und Steinschloßzündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder
unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben
werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
...
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis
49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52
bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

somit: nur 4,5 und 5,5mm luftis sind frei, alle anderen sind ganz normale kat. C!
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 18. Sep 2012, 23:07

Das_Frettchen hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Luftdruckwaffen gelten generell als Minderwirksam


Habe heute gerade mit meinem neuen (gebrauchten) Lufti ne Schaltafel durchgenagelt........ :whistle: :mrgreen:
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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von gewo » Di 18. Sep 2012, 23:08

mgritsch hat geschrieben:ß
somit: nur 4,5 und 5,5mm luftis sind frei, alle anderen sind ganz normale kat. C!


hi

ich schaetze mal stark das stimmt so
alles ab 6mm aufwaerts ist ganz normal kat C mit allem klimbim..
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Re: Luftdruckgewehr aus Deutschland

Beitrag von yoda » Mi 19. Sep 2012, 07:16

Irwin J. Finster hat geschrieben:
Das_Frettchen hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Luftdruckwaffen gelten generell als Minderwirksam


Habe heute gerade mit meinem neuen (gebrauchten) Lufti ne Schaltafel durchgenagelt........ :whistle: :mrgreen:


Du hast falsch zitiert, jetzt glaubt vielleicht noch jemand ich hätt den Blödsinn mit minderwirksam geschrieben.

Die starken .45 Pressluftgewehre gehn problemlos durch ein Wildschwein.

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=0eUx_oEpyTw[/youtube]

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