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Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 22:59
von johnboone
Hallo,
Ich wollte mal das gesammelte Wissen hier anzapfen.
Kat. C und Kat. D Waffen darf einen Drittstaatsangehörige (z.B. US-Ami) in Österreich besitzen, oder?
Vielen Dank im Voraus.
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 23:05
von headhoncho
Er fällt, wenn er hier wohnt, unter das gleiche Waffengesetz.
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 23:49
von Noldi
ris.bka.gv.at -> Bundesgesetz -> konsolidierte Fassung -> Titel "waffg"
Kat C und D -> Voraussetzung ist Wohnsitz in Öst
Kat B (WP und WPK) -> EWR Bürger sind so zu behandeln wie Öst. Beim Rest -> im Ermessen der Behörde -> mit ausreichender Begründung ist also selbst ein WP für einen Ami möglich
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 20. Sep 2012, 01:01
von gewo
Noldi hat geschrieben:ris.bka.gv.at -> Bundesgesetz -> konsolidierte Fassung -> Titel "waffg"
Kat C und D -> Voraussetzung ist Wohnsitz in Öst
Kat B (WP und WPK) -> EWR Bürger sind so zu behandeln wie Öst. Beim Rest -> im Ermessen der Behörde -> mit ausreichender Begründung ist also selbst ein WP für einen Ami möglich
Hi
Auch nicht oesterreicher koennen c und d erwerben
es sind aber meldungen bzw erklaerungen zu machen...
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 20. Sep 2012, 10:42
von Pelzgoschn
wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen Schrotpumperer kaufen will ?
wird das einfach nur ins Waffenbuch eingetragen, Ausweis und AbkühlPhase eh klaro inklusive !
wenn der Typ in seiner Heimat ein Waffenverbot hat oder sowieso vielleicht ein Häfenbruder ist ?
einen Meldezettel kann ja fast jeder selber produzieren

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 20. Sep 2012, 11:07
von Expat
(edited)
Bevor man solche Löcher flickt, wird lieber den "normalen" LWB das Leben schwer gemacht.
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 20. Sep 2012, 12:27
von gewo
Pelzgoschn hat geschrieben:wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen Schrotpumperer kaufen will ?
wird das einfach nur ins Waffenbuch eingetragen, Ausweis und AbkühlPhase eh klaro inklusive !
hi
den fall hatte ich noch ned
wenn er auftritt hab ich a paar telefonnummern an die ich mich halten kann
und ich habe das WaffG 1996
da steht es eh schwarz auf weiss drinnen
und ich seh da keine luecke ehrlich gesagt
es wird halt zwischen oesterreichern und nicht-oesterreichern unterschieden
ich kenn das jagdrecht jetzt ned auswaendig,
aber ich glaube es kann auch jeder auslaender (auch ohne jagdschein) in oesterreich als jagdgast an jagden teilnehmen
ein oesterreicher ohne jagdschein kann das nicht
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 20. Sep 2012, 12:43
von sandman
Pelzgoschn hat geschrieben:wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen
Schrotpumperer kaufen will ?
wird das einfach nur ins Waffenbuch eingetragen, Ausweis und AbkühlPhase eh klaro inklusive !
wenn der Typ in seiner Heimat ein Waffenverbot hat oder sowieso vielleicht ein Häfenbruder ist ?
einen Meldezettel kann ja fast jeder selber produzieren

Dann braucht er (so wie auch die Österreicher) eine Ausnahmegenehmigung, da VSRF in Ö Kat A sind.
Grüße
Sandman
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 20. Sep 2012, 12:52
von gewo
sandman hat geschrieben:Pelzgoschn hat geschrieben:wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen
Schrotpumperer kaufen will ?
einen
Meldezettel kann ja fast jeder selber produzieren

Dann braucht er (so wie auch die Österreicher) eine Ausnahmegenehmigung, da VSRF in Ö Kat A sind.
Grüße
Sandman
hi
wieso issn jetzt nur eine VSRF ein "schrotpumperer ?
alles was pumpert wenn man abdrueckt ist ein pumperer wuerde ich sagen
apropos, @pelzgoschn:
wieso meldezettel?
mit meldezettln hat der waffenverkauf nix zu tun
die sind ned erforderlich beim kauf
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 20. Sep 2012, 12:55
von Stickhead
Er meint Pumperer im Sinne von "schewan" und nicht im Sinne von "pumpm" (-> Pump-Gun)

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 20. Sep 2012, 13:01
von Expat
"schewan" im Sinne von "scheppern"?

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 20. Sep 2012, 13:08
von Stickhead
exakt

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 20. Sep 2012, 14:30
von sandman
Dann bitte doch Untertitel in Deutsch einfügen......
Grüße
Sandman
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Fr 21. Sep 2012, 19:10
von Hailwood
Pumperer für Pistole, kommt das nicht aus dem österreichischen bzw. wiener Polizeijargon?
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Fr 21. Sep 2012, 19:15
von Bud Spencer
Pumperer assozier i a mit Pump-action
Owa bei eich im wüden osten
Sogts hoit Puffn, Krochen, Schiaßprügl etc...

ich kenn das jagdrecht jetzt ned auswaendig,
aber ich glaube es kann auch jeder auslaender (auch ohne jagdschein) in oesterreich als jagdgast an jagden teilnehmen
ein oesterreicher ohne jagdschein kann das nicht
Stimmt so gewo! Jagdgastkarte vorausgesetzt