Importbestimmungen für Benelli M3

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
buckshot

Importbestimmungen für Benelli M3

Beitrag von buckshot » Fr 28. Sep 2012, 12:23

Weiß zufällig jemand aus Erfahrung, ob/wie man eine Benellei M3 nach entsprechndem Umbau nach Österland kriegt?
Sind ja als Pumpflinte Kat A - sehe aber immer wieder welche bei Bewerben mit gesperrter Pumpfunktion...
Gibt es zB eine Möglichkeit, so ein Teil in D zu kaufen, dort umzubauen und dann als gewöhnliche Kat B nach AT zu holen oder muss man vorher einen Antrag stellen... - die Teile sind nämlich immer wieder rel. günstig auf egon zu haben zb http://egun.de/market/item.php?id=4034839
thx

Benutzeravatar
quildor82
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3492
Registriert: Do 27. Mai 2010, 11:25

Re: Importbestimmungen für Benelli M3

Beitrag von quildor82 » Fr 28. Sep 2012, 12:53

K.a.


Der Verkäufer ist mir auch schon aufgefallen.

Hat aber noch keine Bewertungen und verkauft 2 recht hochwertige Waffen......


Wäre mir in dem Fall zu heiss.


*JA ich weiss das jeder mal angefangen hat und auch ein Verkäufer mit 20 Bewertungen ein A... sein kann*
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen

Noldi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 705
Registriert: Mo 20. Aug 2012, 16:08

Re: Importbestimmungen für Benelli M3

Beitrag von Noldi » Fr 28. Sep 2012, 12:56

Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Möglich dürfte für Hartnäckige vieles sein, schließlich gibt es Menschen die sogar FAs genehmigt bekommen haben.

buckshot

Re: Importbestimmungen für Benelli M3

Beitrag von buckshot » Fr 28. Sep 2012, 15:05

es geht hier nicht um explizit diesen verkäufer , der is mir powidl - hab mir einfach einen raus gepickt - aber ich bin auf der Suche nach einer guten aber günstigen benelli flinte und die M3 ist besonderso häufig im angebot aber wie gesagt bei uns kat A - nun nochmal meine präzisierte frage: braucht es dafür eine sondergenehmigung wenn die pumpfunktion (dauerhaft) deaktiviert wird oder gilt eine derartig modifizierte Flinte automatisch als Kat.B SLF?

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5151
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Importbestimmungen für Benelli M3

Beitrag von Incite » Fr 28. Sep 2012, 15:13

warum kaufst dir denn nicht eine M1?

meine hab ich in der Preisregion gekriegt
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

buckshot

Re: Importbestimmungen für Benelli M3

Beitrag von buckshot » Fr 28. Sep 2012, 15:33

Incite hat geschrieben:warum kaufst dir denn nicht eine M1?

meine hab ich in der Preisregion gekriegt


wenn ich eine finde... - aber auch das ist nicht die antwort auf meine frage... ;-)

Noldi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 705
Registriert: Mo 20. Aug 2012, 16:08

Re: Importbestimmungen für Benelli M3

Beitrag von Noldi » Fr 28. Sep 2012, 15:41

Frag mal beim BMI nach.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2749
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Importbestimmungen für Benelli M3

Beitrag von Promo » Fr 28. Sep 2012, 20:51

Bitte nicht alles quer vermischen. Pumpguns sind verbotene Waffen und das wird rechtlich von einer anderen Stelle beurteilt als Kriegsmaterial. Während letzteres vom BMLVS in Absprache mit dem BMI bewilligt (oder eben nicht) wird, so ist für verbotene Waffen iSd § 17 die jeweilige lokale Waffenbehörde zuständig, die auch waffenrechtliche Dokumente ausstellt. Ob das jetzt die Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion oder sonstwas ist.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
sniffer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1643
Registriert: Di 22. Feb 2011, 11:00
Wohnort: bez. kitzbühel

Re: Importbestimmungen für Benelli M3

Beitrag von sniffer » Sa 29. Sep 2012, 09:53

zum seidler schicken lassen und der soll sie auf SLF umbauen - frag mal nach ob das geht. gesehen habe ich definitiv schon solche M3 umbauten bei uns.
wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
dem land tirol die treue!

Antworten