Kann ja nicht sein, dass alles auf ewig registriert bleiben muss und was könnten da wieder für Kosten entstehen?

Promo hat geschrieben:Du kannst sie bei der Behörde abgeben. Abgesehen davon wird im ZWR eine Waffe nicht ausgetragen, sondern nur eingetragen.
Hausmasta hat geschrieben:Stellt sich wirklich die Frage: wer trägt sie dann aus dem ZWR aus?
Undertaker hat geschrieben:Cooles Szenario: Irgendeine Gurke bleibt auf ewig personenbezogen registriert, obwohl es sie gar nicht mehr gibt........ ich glaub ich bin zu deppert, dass ich das System kapier
gewo hat geschrieben:vermutlich niemand
soweit ich das verstanden habe sind "austragungen" von waffen nicht vorgesehen
gewo hat geschrieben:wer haette denn wirklich bock darauf gehabt dass das alles wie bei Kat b ablaeuft?
Hausmasta hat geschrieben:Die BH nimmt keine Waffen entgegen...
§ 7. (1) Übergibt der Eigentümer einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe, deren Erwerb
seinerzeit angezeigt wurde, diese Waffe der Behörde und erklärt er schriftlich und
unwiderruflich auf sein Eigentum zugunsten der Republik Österreich zu verzichten, so hat die
Behörde die Waffe zu übernehmen und hierüber dem bisherigen Eigentümer unverzüglich eine
Bestätigung auszufolgen.
(2) Die Verzichtserklärung ist jener Behörde zur Kenntnis zu bringen, die den Waffenpass oder
die Waffenbesitzkarte ausgestellt hat; dies gilt als Meldung gemäß § 28 Abs. 7 WaffG.
Stickhead hat geschrieben:Wenn du drauf verzichtest, wird die Behörde dir die Waffe natürlich austragen!
Bitte bemühts euch a bissl...