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Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Do 18. Okt 2012, 19:08
von Undertaker
Wie alles Irdische kommen auch C- und D-Gebrauchswaffen ans Ende ihrer sinnvollen Nutzungsdauer und Lebenszeit. Was ist da bezüglich ZWR eigentlich vorgesehen? Verschrottung bei BüMa > Verschrottungsbestätigung > Austragung aus dem ZWR oder was?
Kann ja nicht sein, dass alles auf ewig registriert bleiben muss und was könnten da wieder für Kosten entstehen?

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Do 18. Okt 2012, 19:15
von Promo
Du kannst sie bei der Behörde abgeben. Abgesehen davon wird im ZWR eine Waffe nicht ausgetragen, sondern nur eingetragen.
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Do 18. Okt 2012, 21:12
von savage3000
ergo die Behörde "streicht" sie dann??
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Do 18. Okt 2012, 22:21
von Hausmasta
Promo hat geschrieben:Du kannst sie bei der Behörde abgeben. Abgesehen davon wird im ZWR eine Waffe nicht ausgetragen, sondern nur eingetragen.
Bei der Polizei kannst du sie abgeben. Die BH nimmt keine Waffen entgegen...
Stellt sich wirklich die Frage: wer trägt sie dann aus dem ZWR aus?
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Do 18. Okt 2012, 23:43
von gewo
Hausmasta hat geschrieben:Stellt sich wirklich die Frage: wer trägt sie dann aus dem ZWR aus?
hi
vermutlich niemand
soweit ich das verstanden habe sind "austragungen" von waffen nicht vorgesehen
das ZWR ist nix anderes als eine zentrale elektronische verwaltung von den alten §30 papiermeldungen
und logischerweise hat man nix anderes gemacht als genau DAS so zu programmieren
seits doch bitte froh
wer haette denn wirklich bock darauf gehabt dass das alles wie bei Kat b ablaeuft?
seitenweise papier bei einem waffenverkauf
eingeschriebene meldungen per post von beiden am kauf beteiligten
und
und
und
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 04:59
von Undertaker
Cooles Szenario: Irgendeine Gurke bleibt auf ewig personenbezogen registriert, obwohl es sie gar nicht mehr gibt........ ich glaub ich bin zu deppert, dass ich das System kapier

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 06:15
von Teal'c
Undertaker hat geschrieben:Cooles Szenario: Irgendeine Gurke bleibt auf ewig personenbezogen registriert, obwohl es sie gar nicht mehr gibt........ ich glaub ich bin zu deppert, dass ich das System kapier

Bei dem System scheint was wichtiges zu fehlen -> DIE LOGIK!!!
Dass man die dann nicht mal austragen könnte oder lassen könnte ist ja mal der Hammer.

Auf ewig dein sozusagen.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 06:29
von Mandella
Wenns um die liebe Bürokratie geht, kann man Logik echt vergessen.
Möglicherweise wird die Waffe dann, über einen Antrag mit der entsprechenden Bestätigung vom Büchsner oder Polizei, ja doch, von der BH, gestrichen.
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 06:51
von savage3000
oiso i find des supa... sollts mal ne waffenbezogene steuer geben, is egal ob man das trum nu hat oder ned. im zwr stehts drum MUSS bezahlt werden.
wie bei da gis, wurst obst ne glotze hast oder ned...
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 08:02
von Hausmasta
gewo hat geschrieben:vermutlich niemand
soweit ich das verstanden habe sind "austragungen" von waffen nicht vorgesehen
Oh-Oh!!
gewo hat geschrieben:wer haette denn wirklich bock darauf gehabt dass das alles wie bei Kat b ablaeuft?
Werden Kat B nicht künftig auch im ZWR eingetragen?
Und die trägt dann auch niemand aus???
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 08:06
von Stickhead
Hausmasta hat geschrieben:Die BH nimmt keine Waffen entgegen...
Doch
2. WaffV
§ 7. (1) Übergibt der Eigentümer einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe, deren Erwerb
seinerzeit angezeigt wurde, diese Waffe der Behörde und erklärt er schriftlich und
unwiderruflich auf sein Eigentum zugunsten der Republik Österreich zu verzichten, so hat die
Behörde die Waffe zu übernehmen und hierüber dem bisherigen Eigentümer unverzüglich eine
Bestätigung auszufolgen.
(2) Die Verzichtserklärung ist jener Behörde zur Kenntnis zu bringen, die den Waffenpass oder
die Waffenbesitzkarte ausgestellt hat; dies gilt als Meldung gemäß § 28 Abs. 7 WaffG.
Wenn du drauf verzichtest, wird die Behörde dir die Waffe natürlich austragen!

Bitte bemühts euch a bissl...
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 08:17
von Hausmasta
Habe in einem anderen Zusammenhang bei der BH wegen Rücknahme nachgefragt. Damals wollte ich meine Erma M1 schlachten und den Lauf und Verschluss auf die BH bringen.
Dort habe ich dann die Info bekommen, dass Waffen nur bei der Polizei abgegeben werden können.
Da kennen sie sich scheinbar auch net so recht aus...
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 08:49
von Undertaker
Stickhead hat geschrieben:Wenn du drauf verzichtest, wird die Behörde dir die Waffe natürlich austragen!

Bitte bemühts euch a bissl...
Danke für den erklärenden Hinweis......... mich überfordert das ein bissl da ich leider nicht der Hellste bin - zB welche Behörde ist jetzt definitiv für eine Abgabe zuständig (Salzamt?) - aber grundsätzlich gilt schon: Wer sinnerfassend lesen kann, ist klar im Vorteil

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 09:02
von Mandella
Daß nur bei der Polizei Waffen abgegeben werden können, ist eher eine logische Antwort.
Der Begriff Behörde ist schon ganz gut definiert:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991033.htmlEs ist logisch, daß am Amt keine Waffen entgegen genommen werden können.
Wo sollten sie die Waffe auch ordnungsgemäß verwahren, bis sie fachgerecht entsorgt wird?
Bei der Polizei gibts Dienstwaffenträger und dementsprechend auch Waffenschränke.
Sie sollten nur ersichtlich definieren, wo genau. Bei einer kleinen Dienststelle werdens nicht glücklich sein, und bei der BPD werdens einem was ganz nettes erzählen, wenn man mit einer Waffe durchs Gebäude latscht (sofern man damit überhaupt hineinkommt).
Darum wär es echt nicht schlecht, zu wissen, welche Stellen der Polizei Waffen entgegen nehmen.
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 09:07
von Stickhead
"jene Behörde, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte ausgestellt hat" - also direkt dort im Büro (Waffenamt)!
Formular:
http://666kb.com/i/c888x3gz6rshd9fju.gifAlso bei meiner BH gibts einen riesen Tresor!
Die Behörde (= das Waffenamt) ist dazu gesetzlich verpflichtet Waffen entgegenzunehmen. Folglich wird man damit auch hingehen dürfen ^^