Tragen einer FFW - ungeladen
Verfasst: So 16. Dez 2012, 21:05
Hallo Leute,
ich beschäftige mich seit ein paar Tagen mit dem WBK und WP und würde gerne wissen wie es in folgendem Fall mit dem Recht aussieht, da dies anscheinend relativ verwirrend ist:
1. wenn man als besitzer einer wbk am weg zum schießstand ist, wie hat die waffe verstaut zu sein?
reicht ein normaler rucksack aus? ein bekannter transportiert sie ungeladen in einem ÖBH rucksack und ich bin mir ned sicher ob das so rechtens ist.
2. die nicht geladene FFW darf man nicht in einem holster am mann haben, da dies als führen gilt und einen WP benötigt, richtig?
3. wir haben darüber diskutiert was rechtens ist, wenn er am weg zum schießstand in eine schießerei gelangt, realismus ist nebensache, geht nur ums rechtliche interesse, ist es ihm gesetzlich erlaubt diesen gewaltverbrecher der sein leben und das leben anderer passanten bedroht mit seiner noch im rucksack verstauten waffe eben zu stoppen?
ich bin dagegen die grenzen auszureizen.. wozu auch.
aber da das waffG für mich so unklar lesbar ist würd ich mich über antworten freuen.
danke & LG
ich beschäftige mich seit ein paar Tagen mit dem WBK und WP und würde gerne wissen wie es in folgendem Fall mit dem Recht aussieht, da dies anscheinend relativ verwirrend ist:
1. wenn man als besitzer einer wbk am weg zum schießstand ist, wie hat die waffe verstaut zu sein?
reicht ein normaler rucksack aus? ein bekannter transportiert sie ungeladen in einem ÖBH rucksack und ich bin mir ned sicher ob das so rechtens ist.
2. die nicht geladene FFW darf man nicht in einem holster am mann haben, da dies als führen gilt und einen WP benötigt, richtig?
3. wir haben darüber diskutiert was rechtens ist, wenn er am weg zum schießstand in eine schießerei gelangt, realismus ist nebensache, geht nur ums rechtliche interesse, ist es ihm gesetzlich erlaubt diesen gewaltverbrecher der sein leben und das leben anderer passanten bedroht mit seiner noch im rucksack verstauten waffe eben zu stoppen?
ich bin dagegen die grenzen auszureizen.. wozu auch.
aber da das waffG für mich so unklar lesbar ist würd ich mich über antworten freuen.
danke & LG