Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von yoda » Di 18. Dez 2012, 21:02

Wer noch irgendwo Deko Kriegsmaterial herumliegen hat sollte aufpassen, die Vorschriften zur Deaktivierung sind jetzt sogar deutlich strenger als bei den Deutschen.
Zusätzlich zu den Veränderungen an Verschluss und Lauf muss jetzt die Abzugseinrichtung, das Gehäuse und die Gasentnahme abgeändert werden, sind wohl ziemlich paranoid beim BMI :tipphead:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20007998

Für Kat. B Waffen hat sich nichts geändert außer dem Stempel
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20008001

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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von Promo » Mi 19. Dez 2012, 00:26

Diese Verordnung ist insofern Schwachsinn, als dass sie Abänderungen an Gegenständen vorschreibt, die waffenrechtlich nicht mal Kriegsmaterial darstellen können. Ich habe sogar einen Bescheid der Behörde wo ausdrücklich festgehalten ist dass Teile die jetzt angeführt werden, nicht Kriegsmaterial sind.
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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von Sidekix » Mi 19. Dez 2012, 00:31

also ich zitiere mal
;)

GerhardJ65 hat geschrieben:Zu den bisherigen zivilen Dekowaffen hat das BMI folgendes zu Gunsten der Sammler Klargestellt
GZ BMI-VA2000/0079-III/3/2012
“...



Das führt im Ergebnis dazu, dass eine Schusswaffe, die vor dem 1. Oktober 2012 nach den

damals geltenden Richtlinien des Bundesministeriums für Inneres unbrauchbar gemacht

wurde, weiterhin nicht mehr dem Regime des Waffengesetzes unterliegt. Dies deshalb, weil

diese Richtlinien sicherstellten, dass ein Rückbau wieder in eine Schusswaffe einen Aufwand

dargestellt hätte, der einer Neuanfertigung gleichgekommen wäre. Sollte eine Deaktivierung

nach anderen Kriterien vorgenommen worden sein, gilt dies nur dann, wenn auch in diesem

Fall sichergestellt ist, dass ein Rückbau in eine Schusswaffe einer Neuanfertigung

gleichkommt.



...”



Gerhard
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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von Promo » Mi 19. Dez 2012, 00:37

Da steht ausdrücklich "zivil" dabei, d.h. Kat.B bis D.

Zum Rest bleibt nur zu sagen:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische
Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre
.
[..]
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.


Kurzum: Lauf und Verschluss ist das wesentliche Teil, diese können allenfalls auch selbst Kriegsmaterial darstellen. Deaktivierungsmaßnahmen können also auch nur diese betreffen. Dies geht auch aus dem WaffG1996 hervor, wobei das Gesetz über dem Erlass steht und somit auch in jedem Gerichtsverfahren zu einem eindeutigen Ergebnis folgen wird.

Übrigens kommt das vom BMLV und nicht vom BMI, die Zuständigkeit für KM wurde mit dem neuen WaffG an das BMLV übergeben.
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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von gewo » Mi 19. Dez 2012, 00:38

Promo hat geschrieben:Ich habe sogar einen Bescheid der Behörde wo ausdrücklich festgehalten ist dass Teile die jetzt angeführt werden, nicht Kriegsmaterial sind.


hi

dann hoffen wir dass der bescheid haelt

denn die verordnung ist eine verordnung aus dem bereich des BMLV wekches seiet 1.10. mehr oder weniger alleine fuer KM zustaendig ist

dein bescheid, den der kollege sidekix eh unten zitiert hat ist aber ein bescheid der waffenbehoerde, die formal eigentlich nimmer zustaendig ist

ich denk aber trotzdem dass sich die vernunft durchsetzen wird und dass der bescheid im vollen umfang angewendet werden wird ...
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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von gewo » Mi 19. Dez 2012, 00:39

Promo hat geschrieben:Da steht ausdrücklich "zivil" dabei, d.h. Kat.B bis D.



naaaah

kat A kann auch zivil sein ...
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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von Promo » Mi 19. Dez 2012, 00:48

Gerhard, das was sidekix zitiert hat war nicht mein Bescheid. Meinen Bescheid habe nur ich.

Das was er zitiert hat ist vom BMI und stammt nach 01.10.2012, daher kann es folglich auch nur für Kat.B, C und D anzuwenden sein.

Zu den Bescheid: die neu zuständige Behörde muss die zuvor ausgestellten Bescheide auch anerkennen bzw. allenfalls neue ausstellen. Letztlich ist mein Bescheid eine Feststellung ob es sich um einen waffenrechtlich relevanten Teil bzw. ggf. in welche Kategorie er einzuordnen ist, mehr nicht. Wenn die nicht anerkannt werden würden, könnte man letztlich auch alle bisherigen Einstufungen als hinfällig erachten (und beispielsweise das BMLV das AUG-Z und OA15 - sofern es denn jetzt dafür zuständig ist - wieder als KM einstufen).
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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von Sidekix » Mi 19. Dez 2012, 00:56

Promo hat geschrieben:Gerhard, das was sidekix zitiert hat war nicht mein Bescheid. Meinen Bescheid habe nur ich.

Das was er zitiert hat ist vom BMI und stammt nach 01.10.2012, daher kann es folglich auch nur für Kat.B, C und D anzuwenden sein.


war aus dem Verband Forum ;)
nur das Zivil hab ich auch übersehen...

hab meinen Reverenten mal gebeten da nachzufragen, weil er eh auf a neue Schulung muß
Antwort steht noch aus...
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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von yoda » Mi 19. Dez 2012, 08:28

Promo hat geschrieben:Diese Verordnung ist insofern Schwachsinn, als dass sie Abänderungen an Gegenständen vorschreibt, die waffenrechtlich nicht mal Kriegsmaterial darstellen können. Ich habe sogar einen Bescheid der Behörde wo ausdrücklich festgehalten ist dass Teile die jetzt angeführt werden, nicht Kriegsmaterial sind.


Ja es ist absolut gestört weil Gasrohre, Gehäuse und Abzugseinheiten frei erhältlich sind, deswegen hab ichs auch gepostet.

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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von Das_Frettchen » Mi 19. Dez 2012, 09:28

yoda hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Diese Verordnung ist insofern Schwachsinn, als dass sie Abänderungen an Gegenständen vorschreibt, die waffenrechtlich nicht mal Kriegsmaterial darstellen können. Ich habe sogar einen Bescheid der Behörde wo ausdrücklich festgehalten ist dass Teile die jetzt angeführt werden, nicht Kriegsmaterial sind.


Ja es ist absolut gestört weil Gasrohre, Gehäuse und Abzugseinheiten frei erhältlich sind, deswegen hab ichs auch gepostet.




Und wie is des mit sog. Altdeko... müssen die dann Nachträglich abgeändert werden?

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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von yoda » Mi 19. Dez 2012, 11:47

Die alten Dekos sind jetzt mit der Verordnung eigentlich Kriegsmaterial, welches man abgeben müsste weil mans so nicht haben darf.
Es steht auch nix da von einer Übergangsfrist oder sowas, die Verordnung ist schon in Kraft getreten.

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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von Stefanowitz » Mi 19. Dez 2012, 18:16

@yoda: Laut Gesetz hat man bezüglich einer Abgabe oder Neudeaktivierung (und Kennzeichnung!) des "Kriegsmaterials" wohl noch bis zum 30.September 2013 Zeit:

(6) Menschen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/2012 bereits im Besitz von als Kriegsmaterial gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. a und b der Verordnung betreffend Kriegsmaterial anzusehenden Schusswaffen sowie von Läufen und Verschlüssen gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. c dieser Verordnung sind, die nach anderen Kriterien als nach den in § 42b genannten dauernd unbrauchbar gemacht wurden und denen keine Ausnahmebewilligung nach § 18 Abs. 2 erteilt wurde, haben binnen zwölf Monaten ab Inkrafttreten durch einen gemäß § 42b Abs. 3 ermächtigten Gewerbetreibenden eine Kennzeichnung gemäß § 42b Abs. 1 vornehmen zu lassen.

Quelle: Aktuelle Ausgabe der Verband

Bitte korrigiert mich, falls dem nicht so sein sollte!

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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von Maggo » Mi 19. Dez 2012, 19:17

Zu den Bescheid: die neu zuständige Behörde muss die zuvor ausgestellten Bescheide auch anerkennen bzw. allenfalls neue ausstellen. Letztlich ist mein Bescheid eine Feststellung ob es sich um einen waffenrechtlich relevanten Teil bzw. ggf. in welche Kategorie er einzuordnen ist, mehr nicht. Wenn die nicht anerkannt werden würden, könnte man letztlich auch alle bisherigen Einstufungen als hinfällig erachten (und beispielsweise das BMLV das AUG-Z und OA15 - sofern es denn jetzt dafür zuständig ist - wieder als KM einstufen).



Das kannst noch haben das die Werten Herren oder Damen vom BMLV irgendwelche Umbaumaßnahmen an den bis jetzt genemigten HA anstehen oder die überhaupt die wieder als KM zurückgestuft werden.

Auf jeden Fall werden so relativ leicht keine HA mehr genemigt werden und wenn dann nur mit unmöglichen und Kostspieligen Umbaumaßnahmen.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von Noldi » So 23. Dez 2012, 20:04

1. warum sollten die bisherigen Einstufungsbescheide nicht mehr gelten? Urteile ändern sich auch nicht, nur weil man die Zuständigkeit zb. von Bezirksgericht auf Landesgericht im Nachhinein ändert. Der Vertrauensgrundsatz etc. gilt schon noch ...

Dass im Waffenbereich sich die Leute zu viel gefallen lassen und daher vieles halt durchgeht was nicht astrein der Verfassung und den Gesetzen entspricht ist wieder ein anderer Bereich ...


2. Warum sollen bisherige HAs durch das BMLV verboten, geändert oder sonstwas werden?
Die bisherigen Einstufungsbescheide gelten ja weiterhin.

Kriegsmaterialverordnung:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.

Diese Regelung gilt seit 1978, galt also auch schon beim Erlass der Einstufungsbescheide.

Daraus folgt: HAs können nur dann Kat B sein, wenn sie Jagd- oder Sportgewehre sind. Daraus folgt: Wer will das HAs legal bleiben oder weitere dazu kommen, sollte unbedingt Mitglied beim ÖSB werden. Außerdem folgt daraus ja mehr oder weniger, dass die bisher zugelassenen HAs vom BMI als geeignet für die Jagd- oder Sport angesehen wurden, bzw. genauer sogar, dass SIND Jagd- oder Sportgewehre, denn sonst wäre das ja Kriegsmaterial. Außer das BMLV würde sagen, dass ist zwar kein Jagd oder Sportgewehr aber auch kein Kriegsmaterial, dann wärs ganz normales Kat B.

Das Kriegsmaterialgesetz zwingt eigentlich die Regierung dazu doch zumindest halbwegs objektiv unsere HAs zu behandeln:
Kriegsmaterial
§ 2. Die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates durch Verordnung, welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung als Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen sind.


Würde mich mal interessieren: Hat Sig Sauer ihren 303 er HA einstufen lassen? Und wenn ja von wem? Ich bezweifle nämlich dass eine Einstufung bei Jagdlichen oder Sportlichen HAs überhaupt nötig ist. Die Kriegsmaterialverordnung besagt ja, dass diese HAs eben KEIN Kriegsmaterial sind. Ich bin daher sogar der Ansicht dass HAs die rein für zivile (zivil heißt hier ja für fast jede Firma für sportliche und jagdliche Bereiche), vor allem jagdliche und sportliche Bereiche produziert werden, generell nicht zugelassen werden müssen, sondern automatisch Kat. B sind. Zb. HK MR308 und MR223 (meine Privatmeinung; die Behörde muss das jedoch nicht so sehen bezüglich den beiden HKs)
Klar eine Einstufung des zuständigen Ministeriums kann Rechtssicherheit schaffen in Zweifelsfällen, aber als nötig für eine Eintragung in die WBK erachte ich es nicht. Das Risiko dass man mit der eigenen Einstellung allerdings falsch liegt, ist halt auch nicht gerade gering ...

Vielmehr müsste das BMI sagen, dieser jagdliche oder sportliche HA ist per Verordnung verboten. Solange das nicht geschieht, "müsste" ein jagdlicher- oder sportlicher HA eigentlich legal sein!
§ 17 (2) WaffG - Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten.

Waffengesetz
Bestimmung von Schußwaffen
§ 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport.


Das BMLV ist nur für HAs zuständig die Kriegsmaterial sind. Für Jagdliche- und Sportliche, also für HAs der Kat B ist das BMLV "nicht" zuständig. Die Kriegsmaterialverordnung galt auch schon bei der bisherigen Einstufung!, von daher erachte ich die bisher zugelassenen HAs als kein Kriegsmaterial im Sinne der Kriegsmaterialverordnung, sondern als jagdliche und sportliche HAs, denn sonst hätten sie auch bisher schon nicht als Kat B eingestuft werden dürfen => also ist das BMLV gar nicht zuständig!

Nach dem §44 WaffG muss einem die Waffenbehörde mit Bescheid sagen, ob man diesen HA haben darf oder nicht.

Waffengesetz
9. Abschnitt
Behörden und Verfahren
Zuständigkeit
§ 48. (1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion.

§ 49. Über Berufungen gegen Bescheide der Behörde hat die Landespolizeidirektion in letzter Instanz zu entscheiden. Gegen andere Entscheidungen der Landespolizeidirektion ist keine Berufung zulässig.


Damit halt nicht jede BH ständig mit Spezialisten über Einstufungen entscheidet etc. wird das BMI halt bisher als Oberbehörde (Aufsichtsbehörde) in dem Bereich Einstufungsbescheide erlassen haben.

Beim neuen zentralen Melderegister immer auch angeben, dass man den HA sportlich nutzen will. Denn hier sehe ich für die Zukunft eine Falle. Sollte das Ganze verschärft werden, dann könnte der Gesetzgeber leicht sagen, wer seinen HA nicht sportlich oder jagdlich nutzt, hat ihn abzugeben ...

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2012-12-23
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2012-12-23

So das ist meine Privatmeinung über die Rechtslage. Ich hafte nicht dafür!
Ich weiß meine Meinung wie diese Gesetze auszulegen sind, ist gewagt, aber vielleicht zeigt mir ja noch wer, wo steht, dass HAs alle automatisch Kriegsmaterial sind oder dass sie vorher zugelassen werden müssen. Aus der Kriegsmaterialverordnung lese "ich" das nicht heraus.

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Re: Deaktivierung Kriegsmaterial -> deutliche Verschärfung!!

Beitrag von Das_Frettchen » Mo 24. Dez 2012, 12:47

yoda hat geschrieben:Die alten Dekos sind jetzt mit der Verordnung eigentlich Kriegsmaterial, welches man abgeben müsste weil mans so nicht haben darf.
Es steht auch nix da von einer Übergangsfrist oder sowas, die Verordnung ist schon in Kraft getreten.




Braucht man bei uns eigentlich auch so ein Dekozertifikat oder ähnliches?

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