1. warum sollten die bisherigen Einstufungsbescheide nicht mehr gelten? Urteile ändern sich auch nicht, nur weil man die Zuständigkeit zb. von Bezirksgericht auf Landesgericht im Nachhinein ändert. Der Vertrauensgrundsatz etc. gilt schon noch ...
Dass im Waffenbereich sich die Leute zu viel gefallen lassen und daher vieles halt durchgeht was nicht astrein der Verfassung und den Gesetzen entspricht ist wieder ein anderer Bereich ...
2. Warum sollen bisherige HAs durch das BMLV verboten, geändert oder sonstwas werden?
Die bisherigen Einstufungsbescheide gelten ja weiterhin.
Kriegsmaterialverordnung:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.Diese Regelung gilt seit 1978, galt also auch schon beim Erlass der Einstufungsbescheide.
Daraus folgt: HAs können nur dann Kat B sein, wenn sie Jagd- oder Sportgewehre sind. Daraus folgt: Wer will das HAs legal bleiben oder weitere dazu kommen, sollte unbedingt Mitglied beim ÖSB werden. Außerdem folgt daraus ja mehr oder weniger, dass die bisher zugelassenen HAs vom BMI als geeignet für die Jagd- oder Sport angesehen wurden, bzw. genauer sogar, dass SIND Jagd- oder Sportgewehre, denn sonst wäre das ja Kriegsmaterial. Außer das BMLV würde sagen, dass ist zwar kein Jagd oder Sportgewehr aber auch kein Kriegsmaterial, dann wärs ganz normales Kat B.
Das Kriegsmaterialgesetz zwingt eigentlich die Regierung dazu doch zumindest halbwegs objektiv unsere HAs zu behandeln:
Kriegsmaterial
§ 2. Die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates durch Verordnung, welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung als Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen sind.Würde mich mal interessieren: Hat Sig Sauer ihren 303 er HA einstufen lassen? Und wenn ja von wem? Ich bezweifle nämlich dass eine Einstufung bei Jagdlichen oder Sportlichen HAs überhaupt nötig ist. Die Kriegsmaterialverordnung besagt ja, dass diese HAs eben KEIN Kriegsmaterial sind. Ich bin daher sogar der Ansicht dass HAs die rein für zivile (zivil heißt hier ja für fast jede Firma für sportliche und jagdliche Bereiche), vor allem jagdliche und sportliche Bereiche produziert werden, generell nicht zugelassen werden müssen, sondern automatisch Kat. B sind. Zb. HK MR308 und MR223 (meine Privatmeinung; die Behörde muss das jedoch nicht so sehen bezüglich den beiden HKs)
Klar eine Einstufung des zuständigen Ministeriums kann Rechtssicherheit schaffen in Zweifelsfällen, aber als nötig für eine Eintragung in die WBK erachte ich es nicht. Das Risiko dass man mit der eigenen Einstellung allerdings falsch liegt, ist halt auch nicht gerade gering ...
Vielmehr müsste das BMI sagen, dieser jagdliche oder sportliche HA ist per Verordnung verboten. Solange das nicht geschieht, "müsste" ein jagdlicher- oder sportlicher HA eigentlich legal sein!
§ 17 (2) WaffG - Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten.
Waffengesetz
Bestimmung von Schußwaffen
§ 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport.Das BMLV ist nur für HAs zuständig die Kriegsmaterial sind. Für Jagdliche- und Sportliche, also für HAs der Kat B ist das BMLV "nicht" zuständig. Die Kriegsmaterialverordnung galt auch schon bei der bisherigen Einstufung!, von daher erachte ich die bisher zugelassenen HAs als kein Kriegsmaterial im Sinne der Kriegsmaterialverordnung, sondern als jagdliche und sportliche HAs, denn sonst hätten sie auch bisher schon nicht als Kat B eingestuft werden dürfen => also ist das BMLV gar nicht zuständig!
Nach dem §44 WaffG muss einem die Waffenbehörde mit Bescheid sagen, ob man diesen HA haben darf oder nicht.
Waffengesetz
9. Abschnitt
Behörden und Verfahren
Zuständigkeit
§ 48. (1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion.
§ 49. Über Berufungen gegen Bescheide der Behörde hat die Landespolizeidirektion in letzter Instanz zu entscheiden. Gegen andere Entscheidungen der Landespolizeidirektion ist keine Berufung zulässig.Damit halt nicht jede BH ständig mit Spezialisten über Einstufungen entscheidet etc. wird das BMI halt bisher als Oberbehörde (Aufsichtsbehörde) in dem Bereich Einstufungsbescheide erlassen haben.
Beim neuen zentralen Melderegister immer auch angeben, dass man den HA sportlich nutzen will. Denn hier sehe ich für die Zukunft eine Falle. Sollte das Ganze verschärft werden, dann könnte der Gesetzgeber leicht sagen, wer seinen HA nicht sportlich oder jagdlich nutzt, hat ihn abzugeben ...
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2012-12-23https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2012-12-23So das ist meine
Privatmeinung über die Rechtslage. Ich hafte nicht dafür!
Ich weiß meine Meinung wie diese Gesetze auszulegen sind, ist gewagt, aber vielleicht zeigt mir ja noch wer, wo steht, dass HAs alle automatisch Kriegsmaterial sind oder dass sie vorher zugelassen werden müssen. Aus der Kriegsmaterialverordnung lese "ich" das nicht heraus.