Deko-Waffe führen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Johnny
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Deko-Waffe führen

Beitrag von Johnny » Do 7. Feb 2013, 15:45

Hallo!

Nachdem ich mir für den Fasching eine nicht schussfähige Deko-Steinschloss-Pistole zugelegt habe und die zumindest auf den ersten Blick/für Laien relativ echt aussieht, wollte ich fragen, ob es in Österreich erlaubt ist, diese in der Öffentlichkeit zu tragen (zusammen mit meinem Kostüm natürlich, nicht einfach so :tipphead:). In Deutschland ist das ja verboten (Anscheinswaffe).

Außerdem wollte ich noch aus reinem Interesse fragen, wie es eigentlich mit dem Führen einer echten Steinschlosspistole aussehen würde - diese sind ja frei verkäuflich ab 18.

Beste Grüße,
Johnny

Thule
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Re: Deko-Waffe führen

Beitrag von Thule » Do 7. Feb 2013, 16:22

Wenn ein Gegenstand keine Waffe (mehr) ist, ist das Waffengesetz auf diesen nicht anzuwenden. Darf man tragen.

Auf Steinschloßpistolen sind nach § 45 Abs 1 Waffengesetz die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 anzuwenden.
§ 7(Führen) ist also anzuwenden und demnach dürfen acuh Steinschloßpistolen ohne WP nicht geführt werden.

Johnny
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Re: Deko-Waffe führen

Beitrag von Johnny » Do 7. Feb 2013, 17:51

Super, danke für die Antwort! Zum Glück sind wir nicht in Schland.
:at2:

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