Vorderlader - WBK Eintrag ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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wallenstein
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Vorderlader - WBK Eintrag ?

Beitrag von wallenstein » Di 19. Feb 2013, 23:12

Was meint Ihr, habe gestern einen Vorderladerrevolver erworben (WBK war natürlich schon seit sehr langer Zeit voll), Händler hat gemeldet, nimmt ja jetzt keinen Platz weg. Soll ich vielleicht sicherheitshalber zur Behörde (Wien) gehen und fragen ob das auf der (alten) WBK eingetragen wird?
Hat da einer (aus Wien) schon Erfahrungen?
Ein Politiker wird nicht dadurch zum Experten, daß er etwas über etwas sagt. (Manfred Rommel)
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haunclesam
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Re: Vorderlader - WBK Eintrag ?

Beitrag von haunclesam » Di 19. Feb 2013, 23:53

Mitlerweile ist es so, dass für den Erwerb zwar eine WBK erforderlich ist, aber diese wirklich keinen Platz mehr einnehmen.

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Mandella
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Re: Vorderlader - WBK Eintrag ?

Beitrag von Mandella » Mi 20. Feb 2013, 07:38

Yepp. Alles was vor 1871 entwickelt wurde, wird zwar auf deine Karte registriert, aber verbraucht keinen Platz mehr (siehe WaffG §23 Abs.2a).
Hat mit meinen beiden 1860er Army, in Wien, auch problemlos funktioniert.

Wobei man vorsichtig sein sollte. Denn wenn irgendwer den Paragraphen eng auslegt, muß es ein 1:1-Replika sein. Sprich, bei besonders strenger Auslegung, fällt ein Pietta Colt Navy in Kaliber .44 nicht unter den Begriff Replika, weil es den Colt Navy niemals in Kaliber .44 gab. Also eigentlich ein modernes Fantasie-Produkt. Schätze aber, daß eine so enge Auslegung eher sehr selten vorkommen wird. Aber für einen Puristen stellt sowas eh kein Thema dar.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)

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