Perkussionspistolen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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tschuttl
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Perkussionspistolen

Beitrag von tschuttl » Do 21. Feb 2013, 14:46

Liebe Waffenrechtler,
ich bekomme immer wieder unterschiedliche Auskünfte. Vieleicht kann jemand hier im Forum wirklich eine verbindliche Auskunft geben.

Sind Perkussionspistolen WBK pflichtig, bzw. belegen diese einen Platz.

Wie sieht es eigentlich generell aus nach der Waffennovelle, welche Kurzwaffen sind frei von der Eintragung und wenn ja gilt das auch für Replikas?

Langsam kenne ich mich nicht mehr aus. :oops:
Danke
Jeder Riese, jeder Zwerg trinkt Bier vom Starkenberg

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Whit3Tig3r
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Re: Perkussionspistolen

Beitrag von Whit3Tig3r » Do 21. Feb 2013, 14:55

http://www.jusline.at/45._Ausnahmebesti ... WaffG.html
einschüssige perkussionspistolen sind frei ab 18.
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone

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