Perkussionspistolen
Verfasst: Do 21. Feb 2013, 14:46
Liebe Waffenrechtler,
ich bekomme immer wieder unterschiedliche Auskünfte. Vieleicht kann jemand hier im Forum wirklich eine verbindliche Auskunft geben.
Sind Perkussionspistolen WBK pflichtig, bzw. belegen diese einen Platz.
Wie sieht es eigentlich generell aus nach der Waffennovelle, welche Kurzwaffen sind frei von der Eintragung und wenn ja gilt das auch für Replikas?
Langsam kenne ich mich nicht mehr aus.
Danke
ich bekomme immer wieder unterschiedliche Auskünfte. Vieleicht kann jemand hier im Forum wirklich eine verbindliche Auskunft geben.
Sind Perkussionspistolen WBK pflichtig, bzw. belegen diese einen Platz.
Wie sieht es eigentlich generell aus nach der Waffennovelle, welche Kurzwaffen sind frei von der Eintragung und wenn ja gilt das auch für Replikas?
Langsam kenne ich mich nicht mehr aus.

Danke