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Anwaltsempfehlung

Verfasst: So 24. Feb 2013, 14:17
von mariu
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Ich besitze ein Kat. C Gewehr und habe nach einem Streit, meine Freundin, die zeitweise bei mir gewohnt hat, angezeigt und von der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen.

Da ich Fluchtartig die Wohnung verlassen habe, hatte ich nicht mehr die Möglichkeit meinen Kleiderkasten(wo ich das Gewehr verwahre) mit dem Vorhängeschloss zu versperren.

Jetzt habe ich von der Polizei ein vorläufiges Waffenverbot bekommen und meine Wbk(besitze noch keine Kat. B Waffe, daher auch keinen Safe) wurde auch eingezogen, mit der Begründung Überlassung unbefugter. Waffe war nicht Gegenstand des Streites.

Sie ist volljährig, kein Waffenverbot daher sehe ich das als überzogen an.

Könnt ihr mir einen guten Anwalt empfehlen?

Da ich mir von meiner Ex-Freundin mein Hobby nicht kaputt machen lassen möchte.

Danke im Voraus!

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: So 24. Feb 2013, 14:29
von KGR84
Bsit nicht zufällig beim Verband?

Wenn ned frag mal bei denen nach, die können dir sichr nen guten Anwalt empfehlen.

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: So 24. Feb 2013, 14:31
von Incite
die Verband hat eine Anwaltsliste auf deren HP

Re: AW: Anwaltsempfehlung

Verfasst: So 24. Feb 2013, 14:49
von mariu
Beim Verband bin ich leider nicht.
Werd mich auf der HP umsehen.
Danke.

Gesendet mit Desire S

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: So 24. Feb 2013, 14:56
von mgritsch
hm, könnte interessant werden die sache.

ansich ist ja der punkt bei sicherer verwahrung dass es immer versperrt ist und nicht nur "im bedarfsfall" bevor was ist.
andererseits kat C... im kleiderschrank grundsätzlich gegen zufallsfunde rechtmässig anwesender dritter hinreichend geschützt, auch wenn kein vorhängschloss drauf ist...

wie auch immer die sache weiter- & ausgeht - bitte halt uns auf dem laufenden! fragen zur sicheren verwahrung und wie das im zweifelsfall gresehen wird sind hier ja immer heiss diskutiert! ich halt dir die daumen!

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: So 24. Feb 2013, 15:02
von Austriangun
mariu hat geschrieben:Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Ich besitze ein Kat. C Gewehr und habe nach einem Streit, meine Freundin, die zeitweise bei mir gewohnt hat, angezeigt und von der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen.

Da ich Fluchtartig die Wohnung verlassen habe, hatte ich nicht mehr die Möglichkeit meinen Kleiderkasten(wo ich das Gewehr verwahre) mit dem Vorhängeschloss zu versperren.

Jetzt habe ich von der Polizei ein vorläufiges Waffenverbot bekommen und meine Wbk(besitze noch keine Kat. B Waffe, daher auch keinen Safe) wurde auch eingezogen, mit der Begründung Überlassung unbefugter. Waffe war nicht Gegenstand des Streites.

Sie ist volljährig, kein Waffenverbot daher sehe ich das als überzogen an.

Könnt ihr mir einen guten Anwalt empfehlen?

Da ich mir von meiner Ex-Freundin mein Hobby nicht kaputt machen lassen möchte.

Danke im Voraus!

In Wien Dr. Roland Friis...googlest du

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 08:29
von gewo
mgritsch hat geschrieben:h...
andererseits kat C... im kleiderschrank grundsätzlich gegen zufallsfunde rechtmässig anwesender dritter hinreichend geschützt, auch wenn kein vorhängschloss drauf ist...
..



hi

von "zufallsfunden" ist leider in den bestimmungen nicht die rede sondern von "massnahmen gegen den zugriff durch"

bloede sache das ganze

ich wuerde versuchen ueber die neue bestimmung seit 1.10. aus der situation rauszukommen von wegen "geringfuegiger verwahrungsmangel" und so..

tipp fuer einen anwalt habe ich leider auch keinen

viel erfolg

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 14:00
von Stickhead
Ein Waffenverbot wegen alleiniger mangelhafter Verwahrung ist nicht im Sinne des WaffG!

Hauer/Keplinger
Waffengesetz Kommentar, 2. Auflage:

Nach der Rechtssprechung lagen bei folgenden Konstellationen - ungeachtet der Verlässlichkeitsfrage - die Voraussetzungen für die Verhängung eines Waffenverbotes nicht vor:

bloße nicht ordnungsgemäße Verwahrung (92)


92 => http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh ... 28X10.html

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 14:22
von Longchamp
mutmaßlich wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen.
Ich nehme an im Zuge des Starfverfahrens wegen zB Körperverletzung oder gefährlicher Drohung wurde ein vorläufiges Waffenverbot von der Behörde ausgesprochen gegen das du im Rahmen der Mittel bei deiner Behörde Einspruch einlegen kannst.

MFG

PS: Bitte auf dem laufenden halten.

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 15:52
von Floody
Ich verstehs ja grundsätzlich nicht. Kein Waffenverbot, volljährig. Darf doch zugreifen?

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 16:02
von Teal'c
ich versteh hier so einiges nicht. Gewehr in einem unversperrten Kleiderschrank verstaut? :think: Najo... :roll:
und was macht die Polizei überhaupt in deinem Kleiderschrank?

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 16:07
von yoda
Die boshafte Ex wird halt die Polizei gerufen haben um ihm eins reinzuwürgen...

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 16:21
von M16_
Teal'c hat geschrieben:ich versteh hier so einiges nicht. Gewehr in einem unversperrten Kleiderschrank verstaut? :think: und was macht die Polizei überhaupt in deinem Kleiderschrank?

Das frage ich mich auch. Wird die Ex vermutlich die Ursache des Hinweises sein. Wenn du Waffenverbot hast, wo ist die Waffe jetzt?

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 16:23
von chris34G4
Vermutlich bei den Bullen

Re: Anwaltsempfehlung

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 16:45
von Fangschuss
Ich denke doch eher, er wurde weggewiesen. Die Freundin hat im Streit die Polizei gerufen und sie haben ihn wegewiesen (...musste die Wohnung fluchtartig verlassen...). Eine geringe Handgreiflichkeit und das Wissen der Freundin um die Waffe... Das ist doch eher der typische Fall, der vorkommt :whistle:

es handelt sich um ein vorläufiges Waffenverbot. Kommt es zum Strafverfahren, dann wird er verurteilt oder auch nicht. Nur im Fall der Verurteilung bleibt das Waffenverbot aufrecht.

In der Regel kommt bei so einer Geschichte nichts raus. Würde die Freundin dazu bewegen, dass sie die Anzeige zurücknimmt (sofern ich das jetzt richtig interpretiert habe). Dann ist die Sache gegessen. Das vorübergehende Waffenverbot wird einige Zeit danach aufgehoben.

Wenn man sich denn einmal gern gehabt hat, dann sollte ein Zurücknehmen einer Anzeige wohl möglich sein.
Wieviele Frauen sind schon mit blauen Augen vor dem Richter gesessen und haben den prügelnden Ehemann am Ende mitverteidigt.... :whistle: