Gehts noch?
Gehts noch?
Also das verstehe ich überhaupt nicht:
http://salzburg.orf.at/news/stories/2573088/
Gehts noch, oder hat der Staatsanwalt einen kompletten Aussetzer?
Man kann doch niemand wegen Notwehrüberschreitung anklagen, wenn jemand nur sein Eigentum geschützt hat und niemand verletzt wurde.
Muß man sich jetzt schon widerstandslos ausrauben lassen, selbst wenn man den Täter festhalten könnte?
http://salzburg.orf.at/news/stories/2573088/
Gehts noch, oder hat der Staatsanwalt einen kompletten Aussetzer?
Man kann doch niemand wegen Notwehrüberschreitung anklagen, wenn jemand nur sein Eigentum geschützt hat und niemand verletzt wurde.
Muß man sich jetzt schon widerstandslos ausrauben lassen, selbst wenn man den Täter festhalten könnte?
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
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Re: Gehts noch?
Mandella hat geschrieben:Also das verstehe ich überhaupt nicht:
http://salzburg.orf.at/news/stories/2573088/
Gehts noch, oder hat der Staatsanwalt einen kompletten Aussetzer?
Man kann doch niemand wegen Notwehrüberschreitung anklagen, wenn jemand nur sein Eigentum geschützt hat und niemand verletzt wurde.
Muß man sich jetzt schon widerstandslos ausrauben lassen, selbst wenn man den Täter festhalten könnte?
Hatten wir schon
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=15168
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
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Re: Gehts noch?
Ups.
Danke, übersehen.
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Re: Gehts noch?
der Staatsanwalt muß das untersuchen, wo liegt das Problem? Es wird nix dabei rauskommen, also regt euch doch net schon im Vorhinein auf.
Howdy
Old Sam

Jede Seele, die dem Schwarzen Pulver zugeführt wird, spricht für Dich beim jüngsten Gericht
Amen
http://www.styriamountainmen.com/
Old Sam

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Re: Gehts noch?
Was mich aufregt, ist der Schwachsinn an der Sache.
Selbst ohne juristisches Studium, als ganz normal denkender Mensch, sehe ich, daß es keine Notwehrüberschreitung geben konnte, weil gar keine Notwehr stattgefunden hat, sondern lediglich ein paar Einbrecher gestellt, und bis zum Eintreffen der Polizei, festgehalten wurden.
Kein Verletzter, oder schlimmer. Also warum überhaupt eine Untersuchung?
Für mich ist der Sachverhalt glasklar.
Warum wird also ein Legalwaffenbesitzer schikaniert, wenn er das Bestmögliche gemacht, und niemanden verletzt, hat?
Denn hätte er nur die Polizei gerufen, und sich dann verkrochen, wären die Einbrecher ziemlich sicher schon über alle Berge gewesen, bis die Polizei eintrifft.
Haben die ja schon mehrfach so praktiziert, wie man herausgefunden hat, als man ihrer endlich, dank dem beherzten Eingreifen des Mannes, habhaft wurde.
Sind ja nicht unbescholten und haben schon mehrfach Sprit geklaut, wie man so liest.
Eigentlich sollte man den guten Mann belobigen, und ihm nicht irgendwelche Probleme machen.
Selbst ohne juristisches Studium, als ganz normal denkender Mensch, sehe ich, daß es keine Notwehrüberschreitung geben konnte, weil gar keine Notwehr stattgefunden hat, sondern lediglich ein paar Einbrecher gestellt, und bis zum Eintreffen der Polizei, festgehalten wurden.
Kein Verletzter, oder schlimmer. Also warum überhaupt eine Untersuchung?
Für mich ist der Sachverhalt glasklar.
Warum wird also ein Legalwaffenbesitzer schikaniert, wenn er das Bestmögliche gemacht, und niemanden verletzt, hat?
Denn hätte er nur die Polizei gerufen, und sich dann verkrochen, wären die Einbrecher ziemlich sicher schon über alle Berge gewesen, bis die Polizei eintrifft.
Haben die ja schon mehrfach so praktiziert, wie man herausgefunden hat, als man ihrer endlich, dank dem beherzten Eingreifen des Mannes, habhaft wurde.
Sind ja nicht unbescholten und haben schon mehrfach Sprit geklaut, wie man so liest.
Eigentlich sollte man den guten Mann belobigen, und ihm nicht irgendwelche Probleme machen.
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Re: Gehts noch?
Mal schauen, wie lange es diesmal dauert...
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.
Re: Gehts noch?
Wo wird hier jemand schikaniert (außer evtl. medial)? Es wird wie in solchen Fällen eine Untersuchung eingeleitet, es werden Zeugen bzw. Beteiligte befragt und das wars im Normalfall dann auch. Wie gesagt: die Medien sind in so Fällen das Problem, nicht die Behörden.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Gehts noch?
Ist recht simpel beantwortet. Der gute Mann muß sich jetzt, vollkommen unnötig, mit dem Staatsanwalt auseinandersetzen.
Dabei ginge das, in meinen Augen, auch ohne großartige Untersuchung ab, weil die Sachlage eindeutigst ist.
Bei objektiver Sichtweise wäre das eine einfache Aktennotiz und gut ists. Somit wäre es auch keinen Zeitungsartikel wert.
Hätte er sich verkrochen, und hätte die Diebe gewähren lassen und "nur" die Polizei gerufen, hätte er jetzt keinen Staatsanwalt am Hals, der prüft ob Notwehrüberschreitung oder nicht.
Daß die politisch gesteuerte Presse immer aus einer Mücke einen Elefanten macht und Legalwaffenbesitzer fast immer negativ darstellt, ist ja nichts Neues.
Dabei ginge das, in meinen Augen, auch ohne großartige Untersuchung ab, weil die Sachlage eindeutigst ist.
Bei objektiver Sichtweise wäre das eine einfache Aktennotiz und gut ists. Somit wäre es auch keinen Zeitungsartikel wert.
Hätte er sich verkrochen, und hätte die Diebe gewähren lassen und "nur" die Polizei gerufen, hätte er jetzt keinen Staatsanwalt am Hals, der prüft ob Notwehrüberschreitung oder nicht.
Daß die politisch gesteuerte Presse immer aus einer Mücke einen Elefanten macht und Legalwaffenbesitzer fast immer negativ darstellt, ist ja nichts Neues.
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Re: Gehts noch?
Freiheitsentziehung, gefährliche Drohung und Nötigung sind auch Tatbestände im Sinne des StGBs.
Nur wird es gerechtfertigt sein im Rahmen des Anhalterechts (Privater), wenn es notwendig war.
Da wir aber den ganzen Sachverhalt nicht kennen, sollten wir auch nicht spekulieren.
Untersuchung ist im Rahmen eines Rechtstaates normal.
so long
zaphod
Nur wird es gerechtfertigt sein im Rahmen des Anhalterechts (Privater), wenn es notwendig war.
Da wir aber den ganzen Sachverhalt nicht kennen, sollten wir auch nicht spekulieren.
Untersuchung ist im Rahmen eines Rechtstaates normal.
so long
zaphod
Re: Gehts noch?
Er hat keinen "Staatsanwalt am Hals"...der Staatsanwalt prüft den Sachverhalt und stellt die Untersuchung dann ein. Das ist doch ein ganz normales Prozedere in einem Rechtsstaat, oder soll der Staatsanwalt einfach blind jeder Aussage von Beschuldigten bzw. Betroffenen glauben und einen Fall einfach so zu den Akten legen?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Gehts noch?
gibt es eine möglichket das ende dieser geschichte zu erfahren?
Glock - Built to go, not for Show!
Re: Gehts noch?
Wahrscheinlich leider nicht.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
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Re: Gehts noch?
Manchmal erfährt man erst, dass man Beschuldigter in einem Verfahren ist, wenn man die Info über die Einstellung des Verfahrens bekommt 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Gehts noch?
Stickhead hat geschrieben:Manchmal erfährt man erst, dass man Beschuldigter in einem Verfahren ist, wenn man die Info über die Einstellung des Verfahrens bekommt
hi
ich glaub des geht ned
wenn ich mich ned taeusche musst du verstaendigt werden sobald ermittlungsschritte gegen dich gesetzt wurden
weiss aber ned ob das auch fuer vorerhebungen gilt oder erst fuer die gerichtsebene
bin aber ned sicher
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Gehts noch?
gewo hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Manchmal erfährt man erst, dass man Beschuldigter in einem Verfahren ist, wenn man die Info über die Einstellung des Verfahrens bekommt
hi
ich glaub des geht ned
wenn ich mich ned taeusche musst du verstaendigt werden sobald ermittlungsschritte gegen dich gesetzt wurden
weiss aber ned ob das auch fuer vorerhebungen gilt oder erst fuer die gerichtsebene
bin aber ned sicher
Geht dann, wenn eine Anzeige gleich eingestellt wird oder die Ermittlungen gefährdet sind.
Ansonsten ist der Beschuldigte zu informieren, dass ein Verfahren gegen sie läuft.
zaphod