turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Gw10
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turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachten?

Beitrag von Gw10 » Di 25. Jun 2013, 15:49

grüße!

möchte nächstes jahr uU mal ein paar tontaubenturniere in D besuchen, also kat D waffe bei uns.
was benötigt man? einladung des vereins aus D, eu feuerwaffenpass, soweit sogut.
wie siehts aus mit verwahrung der flinte in D inkl muni aus wenn man im hotel ist, was muß man da beachten?


lg, gemein wie 10
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PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

buckshot

Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von buckshot » Di 25. Jun 2013, 16:30

hi,

jedenfalls gelten in D auch deren Gesetze - also Transport muss in einem VERschlossenen Behältnis erfolgen (Koffer mit Zahlenschloss oder zumindest ein Vorhängeschloss durch die Reißverschlussösen!
Munition ist von der Waffe getrennt aufzubewahren - ebenfalls verschlossen...
Die Waffe müßte dort auch unabhängig von der Kategorie in einem klassifizierten (A) Safe versperrt sein...

ich versperre meine Jagdwaffen wenn ich bei einem Freund in D zu Gast bin immer in dessen Waffenschrank, dann gibts keine Brösel... - im Hotel wird es aber vermutlich keinen passenden Schrank geben - da musst ggf. im deutschen Waffengesetz nach Lücken suchen... :think:

DerDaniel
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Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von DerDaniel » Mi 26. Jun 2013, 01:48

buckshot hat geschrieben:da musst ggf. im deutschen Waffengesetz nach Lücken suchen... :think:

My friend, du redest hier von DEUTSCHEN! Unser Waffengesetz ist gründlich. :cry:
Schau das du die Waffe bei einem befreundeten Schützen oder im Schützenhaus unterstellen kannst, andere Möglichkeiten gibt es nicht.

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Steirer
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Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von Steirer » Mi 26. Jun 2013, 08:30

DerDaniel hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben:da musst ggf. im deutschen Waffengesetz nach Lücken suchen... :think:

My friend, du redest hier von DEUTSCHEN! Unser Waffengesetz ist gründlich. :cry:
Schau das du die Waffe bei einem befreundeten Schützen oder im Schützenhaus unterstellen kannst, andere Möglichkeiten gibt es nicht.

Geh´Daniel, ein Gesetz ist immer ein Netz, also genug Lücken vorhanden! :lol:
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard

9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12

DerDaniel
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Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von DerDaniel » Mi 26. Jun 2013, 08:51

Hier fi**en sie dich sogar ins Knie wenn du den Schlüssel zum Tresor nachts neben dir im Nachtkästchen liegen hast.

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Stickhead
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Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von Stickhead » Mi 26. Jun 2013, 08:53

Installieren die bei euch Cams im Schlafzimmer? :mrgreen:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von Irwin J. Finster » Mi 26. Jun 2013, 08:57

Stickhead hat geschrieben:Installieren die bei euch Cams im Schlafzimmer? :mrgreen:


Zutrauen würde ich es unseren wie Ihren Politkern auf jeden Fall! :evil:
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Varminter

Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von Varminter » Mi 26. Jun 2013, 09:23

Nagelt mich nit drauf fest, aber wenn ich mich richtig erinnere, ist die kurzfristige Verwahrung einer Sportwaffe in einem versperrten Waffenkoffer in einem ebenfalls versperrten Hotelschrank auch in DE legal.

Sonst könnte man(n) ja nicht einmal auf´s Klo gehen, ohne seine Waffen mitzunehmen.

Werde bei Gelegenheit genau nachfragen.

buckshot

Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von buckshot » Mi 26. Jun 2013, 09:34

....kurzfristige Verwahrung einer Sportwaffe in einem versperrten Waffenkoffer in einem ebenfalls versperrten Hotelschrank...


sowas meinte ich eigentlich mit "Lücke" ;-)

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Reaper
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Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von Reaper » Mi 26. Jun 2013, 11:45

Rechtslage in Dummiland.

§ 13 AWaffV:

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz
1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im
Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die
Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige
erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern,
wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.



Das heißt, du mußt zumutbare Vorkehrungen treffen die das Abhandenkommen von Waffen und Munition verhindern.

Gemäß Rechtssprechung gilt es normalerweise als ausreichend, z.B. den verschlossenen Waffenkoffer in einem verschlossenen Raum oder Schrank aufzubewahren, oder anzuketten Heizkörper usw..

Einem (waffenrechtlich) Nichtberechtigten die Waffen zur Verwahrung zu übergeben (Hotelier, Wirt,...) ist verboten.

Der für Dich sicherste Weg ist tatsächlich die Verwahrung im Tresor des Schützenhauses oder bei Deinem (waffenrechtlich) berechtigten Gastgeber.

So die momentane Lage, aber auf hoher See und vor deutschen Gerichten....
"Der Euro muss platzen, sonst finden wir uns in einem sozialistischen Zwangssystem wieder."
(Prof. Max Otte)

Varminter

Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von Varminter » Mi 26. Jun 2013, 13:08

Reaper hat geschrieben:Rechtslage in Dummiland.

§ 13 AWaffV:

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz
1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im
Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die
Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige
erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern,
wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.



Das heißt, du mußt zumutbare Vorkehrungen treffen die das Abhandenkommen von Waffen und Munition verhindern.

Gemäß Rechtssprechung gilt es normalerweise als ausreichend, z.B. den verschlossenen Waffenkoffer in einem verschlossenen Raum oder Schrank aufzubewahren, oder anzuketten Heizkörper usw..Einem (waffenrechtlich) Nichtberechtigten die Waffen zur Verwahrung zu übergeben (Hotelier, Wirt,...) ist verboten.

Der für Dich sicherste Weg ist tatsächlich die Verwahrung im Tresor des Schützenhauses oder bei Deinem (waffenrechtlich) berechtigten Gastgeber.

So die momentane Lage, aber auf hoher See und vor deutschen Gerichten....



So hatte ich es in Erinnerung.

DerDaniel
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Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von DerDaniel » Mi 26. Jun 2013, 15:32

Reaper hat geschrieben:Gemäß Rechtssprechung gilt es normalerweise als ausreichend, z.B. den verschlossenen Waffenkoffer in einem verschlossenen Raum oder Schrank aufzubewahren, oder anzuketten Heizkörper usw..Einem (waffenrechtlich) Nichtberechtigten die Waffen zur Verwahrung zu übergeben (Hotelier, Wirt,...) ist verboten.

Grundsätzlich richtig, ist aber für den Fall gedacht das du auch mal piesln gehen kannst während eines Wettbewerbs o.ä..
Laut eines Beamten ist es "zumutbar" die Waffe bei einem Wettbewerb oder einer Jagdeinladung in dem vorhandenen Safe einzuschließen und nicht ausreichen sie nachts im Hotelzimmer in den Schrank zu stellen.

Bitte nicht diskutieren, ist krank, ich weiß, ich mach die Gesetze und Ausführungsbestimmungen nicht.

Varminter

Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von Varminter » Mi 26. Jun 2013, 15:39

DerDaniel hat geschrieben:
Reaper hat geschrieben:Gemäß Rechtssprechung gilt es normalerweise als ausreichend, z.B. den verschlossenen Waffenkoffer in einem verschlossenen Raum oder Schrank aufzubewahren, oder anzuketten Heizkörper usw..Einem (waffenrechtlich) Nichtberechtigten die Waffen zur Verwahrung zu übergeben (Hotelier, Wirt,...) ist verboten.

Grundsätzlich richtig, ist aber für den Fall gedacht das du auch mal piesln gehen kannst während eines Wettbewerbs o.ä..
Laut eines Beamten ist es "zumutbar" die Waffe bei einem Wettbewerb oder einer Jagdeinladung in dem vorhandenen Safe einzuschließen und nicht ausreichen sie nachts im Hotelzimmer in den Schrank zu stellen.

Bitte nicht diskutieren, ist krank, ich weiß, ich mach die Gesetze und Ausführungsbestimmungen nicht.



Was, wenn kein Safe vorhanden ist oder im vorhandenen SV-Safe kein Platz ist :?: :roll:

Stelle mir grad ein internationales TT-Schiessen am Bockenberg etc. vor, wo nachher 50 Schützen ihre Wettkampflinten unterbringen müssten... :tipphead:

DerDaniel
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Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von DerDaniel » Mi 26. Jun 2013, 16:44

Es geht um die "Zumutbarkeit". Ist einer vorhanden, ist es zumutbar. Wenn keiner da oder kein Platz gibts nix zum zumuten.
Wie gesagt, aussage (m)eines Beamten.

Varminter

Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte

Beitrag von Varminter » Mi 26. Jun 2013, 17:57

DerDaniel hat geschrieben:Es geht um die "Zumutbarkeit". Ist einer vorhanden, ist es zumutbar. Wenn keiner da oder kein Platz gibts nix zum zumuten.
Wie gesagt, aussage (m)eines Beamten.



Wir reden aneinander vorbei... :roll:

Wenn Safe da ist, nutzt man das logischerweise - auch ohne Gesetz.

Wenn kein Safe da ist - und nur davon schrieb ich - hat auch der Kaiser sein Recht verloren.

Die Mitnahme eines Safe, Klasse 0 ist wohl nur für Tiefladerfahrer zumutbar.

;)

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