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von BigBen » Fr 5. Jul 2013, 15:48
Tja hat ein Verbrecher offensichtlich jemanden erwischt der keine Lust hatte Opfer zu sein. Den Rest werden die Staatsanwaltschaft bzw. sofern nötig die Gerichte entscheiden.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf