Interpretation des räumlichen Naheverhältnis Munition
Verfasst: Fr 2. Aug 2013, 20:18
Im Gesetz wird, aus meiner Sicht, schwammig von "in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander"
gesprochen.
Mir ist einerseits schon klar wenn es sich um eine Wohnung oder Einfamilienhaus handelt, was aber wenn jemand
eine Wohnung im 1. Stock und eine im 3. Stock hat.
Oder eine Wohnung z.B. in Wien und ein Wochenendhaus in NÖ. Gilt das dann auch als räumliches Naheverhältnis, da man ja Zugriff auf die Munition hat?
Wie ist dieser Begriff zu interpretieren?
gesprochen.
Mir ist einerseits schon klar wenn es sich um eine Wohnung oder Einfamilienhaus handelt, was aber wenn jemand
eine Wohnung im 1. Stock und eine im 3. Stock hat.
Oder eine Wohnung z.B. in Wien und ein Wochenendhaus in NÖ. Gilt das dann auch als räumliches Naheverhältnis, da man ja Zugriff auf die Munition hat?
Wie ist dieser Begriff zu interpretieren?