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Interpretation des räumlichen Naheverhältnis Munition

Verfasst: Fr 2. Aug 2013, 20:18
von Lichtgestalt
Im Gesetz wird, aus meiner Sicht, schwammig von "in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander"
gesprochen.

Mir ist einerseits schon klar wenn es sich um eine Wohnung oder Einfamilienhaus handelt, was aber wenn jemand
eine Wohnung im 1. Stock und eine im 3. Stock hat.

Oder eine Wohnung z.B. in Wien und ein Wochenendhaus in NÖ. Gilt das dann auch als räumliches Naheverhältnis, da man ja Zugriff auf die Munition hat?

Wie ist dieser Begriff zu interpretieren?

Re: Interpretation des räumlichen Naheverhältnis Munition

Verfasst: Fr 2. Aug 2013, 21:05
von Kapselpracker
Hi!
Lichtgestalt hat geschrieben:...
eine Wohnung im 1. Stock und eine im 3. Stock hat.
Oder eine Wohnung z.B. in Wien und ein Wochenendhaus in NÖ. Gilt das dann auch als räumliches Naheverhältnis, ..

Weder das eine noch das andere sind ein räumliches Naheverhältnis.
Ein räumliches Naheverhältnis wäre in einer Wohnung zwei Zimmer.
Hier wurde auch darüber Diskutiert.

mfg Andi

Re: Interpretation des räumlichen Naheverhältnis Munition

Verfasst: Sa 3. Aug 2013, 10:43
von Lichtgestalt
Den Thread kenne ich, nur gibt er wenig Aufschluss darüber wie das juristisch im "Ernstfall" ausgelegt wird.

Was sich abseits der Frage stellt, ist ob es dem Gesetzgeber in erster Linie um
feuerpolizeiliches Anliegen (mehr Mun, höhere Explosionsgefahr) oder ausschließlich um den
Zugriff auf Munition ging.

Re: Interpretation des räumlichen Naheverhältnis Munition

Verfasst: Sa 3. Aug 2013, 19:29
von Lichtgestalt
Kein Wissender im Forum?