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nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 15:27
von ueberschallknall
Hallo,
wie ist das in der Praxis zu verstehen?
Ist man beispielsweise am eigenen Dienstort zur Benützung berechtigt? der Chef? das Unternehmen? der Vermieter?
:think:

Führen
§ 7. (2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

lg.

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 15:32
von kawaz
Darfst du mit Erlaubnis von deinem Firmenchef

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 15:34
von Irwin J. Finster
Was ist da Missverständlich?

innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften


mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat


Bei Dir Zuhause bist Du Chef, und kannst machen was Du willst. In Betriebsräumen bestimmt das der jeweilige Besitzer (oder Pächter etc.) - also dein Chef (wenn Du nicht Selbstständig bist).

Re: AW: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 15:37
von RR1000
Irwin J. Finster hat geschrieben:
Bei Dir Zuhause bist Du Chef


Kommt drauf an ob er verheiratet ist.....:?

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 15:41
von ueberschallknall
Naja, das mit Chef ist so eine Sache.
Beispielsweise bei einer größeren AG:
Vorgesetzter, Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Eigentümer,..
lg.

Re: AW: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 15:45
von Irwin J. Finster
RR1000 hat geschrieben:
Irwin J. Finster hat geschrieben:
Bei Dir Zuhause bist Du Chef


Kommt drauf an ob er verheiratet ist.....:?


:clap: Da hast Du auch wieder Recht! :lol: :lol: :lol:

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 08:34
von sf77
Bin ich denn als Angestellter einer Firma nicht automatisch zur Benutzung des Büros Berechtigter?

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 08:38
von BigBen
sf77 hat geschrieben:Bin ich denn als Angestellter einer Firma nicht automatisch zur Benutzung des Büros Berechtigter?


Nein...du bist ja "nur" Angestellter, der zur Benützung Berechtigte ist im Normalfall der Eigentümer, Mieter oder Pächter.

Re: AW: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 08:40
von Starfox
Edit: Verlesen.

Grüße,
Starfox

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 08:47
von sf77
Wenn mir mein Arbeitgeber einen Schlüssel oder Zutrittskarte gibt, erteilt erir doch auch das Recht die Räumlichkeiten zu benützen. ?!? Ich verstehe nicht, welche rechtliche Gegebenheit vorliegen muss, damit der Fall "zur Benutzung berechtigter" vorliegt. Wo ist das juristisch geklärt? Wenn ich mich legal in einem Raum aufhalte bin ich doch berechtigt diesen Raum zu benutzen? Oder gibts da einen Unterschied wie bei Eigentum, Besitz, Innehabung etc.? Und wenn ja wo ist das geklärt?

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 08:52
von gewo
sf77 hat geschrieben: Ich verstehe nicht, welche rechtliche Gegebenheit vorliegen muss, damit der Fall "zur Benutzung berechtigter" vorliegt. Wo ist das juristisch geklärt? Wenn ich mich legal in einem Raum aufhalte bin ich doch berechtigt diesen Raum zu benutzen?


hallo

du bist auch zur benutzung der staedtischen kinderspielplaetze und hundezonen und oeffentlicher pissoirs berechtigt, und die sind auch eingefriedet bzw. raeumlichkeiten, wuerden also der bekannten definition entsprechend.

trotzdem darfst du deine waffe dort nicht fuehren

"zur benuetzung berechtigt" ist auf ein eigentums-, pacht- oder mietverhaeltnis o.ä. abgestellt und nicht auf die legale anwesenheit

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 09:01
von BigBen
Du hast keinen Vertrag mit dem Eigentümer der Räumlichkeiten der dir die Nutzung der Räumlichkeiten erlaubt (und nur der kann über sein Eigentum verfügen), also bist du als Angestellter auch kein zur Benutzung Berechtigter in diesem Sinn. Dass du als Angestellter im Rahmen deines Arbeitsvertrages in diesen Räumlichkeiten ein- und ausgehen darfst hat damit nichts zu tun.

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 09:16
von Teal'c
so nebenbei, warum will man unbedingt am Arbeitsplatz ne Waffe führen? :think: Sind die Kollegen etwa so gefährlich? :lol:

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 09:26
von Bud Spencer
Teal'c hat geschrieben:so nebenbei, warum will man unbedingt am Arbeitsplatz ne Waffe führen? :think: Sind die Kollegen etwa so gefährlich? :lol:

Naja fragst den Juwelier im .15 bei dem unlängst ein Raub verübt worden ist und von der Waffe zur SV gebrauch gemacht wurde.

Da gibts unterschiedlichste Gründe. Viel Geld im Betrieb, Drohungen, vorangegangene Einbrüche usw usw

Re: AW: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Verfasst: Fr 9. Aug 2013, 09:38
von Starfox
Dann wird eh der Eigentümer wie im Falle des Juweliers dafür sorge tragen. Wenn nicht, obwohl die Gegebenheiten dafür sprechen, dies ansprechen. Wenn trotz Bedarf nichts gemacht wird kann man ja den Arbeitsplatz wechseln.

Grüße,
Starfox