hallodri werte gemeinde,
wie ist das eigentlich, wenn man eine waffe in die usa verkaufen möchte?
jetzt hab ich da eine quelle gefunden, wo ich mir aufs erste einen relativ vernünftigen ertrag erwarte.
so, wie is das nun?
worauf muss ich rechtlich gesehen achten, wenn ich so etwas vor hab? zoll? ausfuhrbestimmungen? wer macht den waffenversand?
wie mach ich das von der bezahlung her? weil geld würd ich nicht so ohne weiteres überweisen und dann hoffen, dass mir der typ die ware schickt!
fragen über fragen!
wäre toll wenn da jemand erfahrung hat.
Verkauf in die USA
- snakedocter
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Re: Verkauf in die USA
willst du verkaufen oder einkaufen?

Can't save the world? Then prepare for its END!
- doc steel
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Re: Verkauf in die USA
verkaufen!
- snakedocter
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Re: Verkauf in die USA
doc steel hat geschrieben:verkaufen!
das geht in der regel einfacher als einkaufen
du mußt dich weder um zoll noch sonst was kümmern,nur beim amt eine ausfuhr nach nicht EU staat bentragen

Can't save the world? Then prepare for its END!
Re: Verkauf in die USA
Hallo !
Schau mal das Waffengesetz sagt dazu:
§ 29. Werden genehmigungspflichtige Schußwaffen oder Munition für Faustfeuerwaffen unmittelbar in einen anderen Staat verbracht und im Inland nicht ausgehändigt oder der Besitz daran einer Person abgetreten, die diese Gegenstände ohne Waffenpaß oder Waffenbesitzkarte erwerben darf, liegt kein Überlassen im Sinne der §§ 24 und 28 vor.
Da mußt dan aber die Gesetze vom anderen Land auch kennen.
lg
Schau mal das Waffengesetz sagt dazu:
§ 29. Werden genehmigungspflichtige Schußwaffen oder Munition für Faustfeuerwaffen unmittelbar in einen anderen Staat verbracht und im Inland nicht ausgehändigt oder der Besitz daran einer Person abgetreten, die diese Gegenstände ohne Waffenpaß oder Waffenbesitzkarte erwerben darf, liegt kein Überlassen im Sinne der §§ 24 und 28 vor.
Da mußt dan aber die Gesetze vom anderen Land auch kennen.
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- doc steel
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Re: Verkauf in die USA
demnach wärs beim verkauf von langwaffen also eh ka so a theater.
und was heisst, das gesetzt des empfängerlandes muss ich kennen?
wohl nur insoferne, als ich den verkauf dergestalt abwickle sodaß ich zu meinem geld komm.
die verantwortung für den käufer (die voraussetzungen für ein korrektes besitzen) kann ich wohl nicht übernehmen.
oder überseh ich da jetzt was essentielles?
und was heisst, das gesetzt des empfängerlandes muss ich kennen?
wohl nur insoferne, als ich den verkauf dergestalt abwickle sodaß ich zu meinem geld komm.
die verantwortung für den käufer (die voraussetzungen für ein korrektes besitzen) kann ich wohl nicht übernehmen.
oder überseh ich da jetzt was essentielles?
Re: Verkauf in die USA
Im Normalfall haftet bei so Sachen der Versender, nicht der Empfänger! D.h. wenn du z.B. einen verbotenen Gegenstand schickst, werden sie sich als erstes bei dir melden! Ist zumindest innerhalb Europas so.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf