Würde gerne meine Cousine (15 Jahre alt) resp. sie will von sich aus mal mit mir und meiner Frau (wir beide haben die WBK) schiessen gehen.
Wie schaut das aber rechtlich aus, ab welchen Alter darf man auf einem Vereins-Schiessplatz schiessen?
Mindestalter am Schiessstand
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- helmsp
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Mindestalter am Schiessstand
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Re: Mindestalter am Schiessstand
Auf einem behördlich genehmigten Schießstand gibt es in Österreich keine Einschränkung vom Gesetz her, außer, dass kein Waffenverbot vorliegen darf. Ist die körperliche und geistige Eignung gegeben ist es also auch Jugendlichwn erlaubt unter Aufsicht zu schießen.
Jedoch ist auf vielen Schießplätzen in der Standordnung etwas anderes festgelegt, was natürlich auch zu beachten ist. Das hat aber mit dem Gesetz nichts zu tun.
Ausserhalb von behördlich genehmigten Ständen oder gewerblichen Räumlichkeiten zum Zwecke des Verkaufs, ist das anfassen einer Waffe denjenigen Vorbehalten, die sie auch besitzen dürfen.
Jedoch ist auf vielen Schießplätzen in der Standordnung etwas anderes festgelegt, was natürlich auch zu beachten ist. Das hat aber mit dem Gesetz nichts zu tun.
Ausserhalb von behördlich genehmigten Ständen oder gewerblichen Räumlichkeiten zum Zwecke des Verkaufs, ist das anfassen einer Waffe denjenigen Vorbehalten, die sie auch besitzen dürfen.
Re: Mindestalter am Schiessstand
der Knackpunkt dabei ist der Begriff "behördlich genehmigt" § 14 WaffG, Schießstätten
Dort steht nix drin.
Wohl aber im Runderlaß vom 5.11.2012 (einen neueren hab ich net gefunden)
http://iwoe.org/img/Waffenrecht_Runderlass.pdf
ist auf Seite 21 der Begriff definiert und dort steht auch "ohne Altersbeschränkung"
Es ist also nicht jeder Schießstand ein "behördlich genehmigter"
Der SSV-Kellerberg ist z.B. ein privater Schießstand, auf dem ausschließlich das WaffG gültig ist - kein Schießen mit Kat.B ohne waffenrechtliches Dokument !!
Und wie sf77 bereits ausgeführt hat, kann es durchaus sein, daß der Betreiber in seiner Stand/Schießordnung entsprechende Einschränkungen festgeschrieben hat, daher immer vor Ort nachfragen.
In Deutschland ist das im Waffengesetz geregelt.
http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/2 ... ssstaetten
Dort steht nix drin.
Wohl aber im Runderlaß vom 5.11.2012 (einen neueren hab ich net gefunden)
http://iwoe.org/img/Waffenrecht_Runderlass.pdf
ist auf Seite 21 der Begriff definiert und dort steht auch "ohne Altersbeschränkung"
Es ist also nicht jeder Schießstand ein "behördlich genehmigter"
Der SSV-Kellerberg ist z.B. ein privater Schießstand, auf dem ausschließlich das WaffG gültig ist - kein Schießen mit Kat.B ohne waffenrechtliches Dokument !!
Und wie sf77 bereits ausgeführt hat, kann es durchaus sein, daß der Betreiber in seiner Stand/Schießordnung entsprechende Einschränkungen festgeschrieben hat, daher immer vor Ort nachfragen.
In Deutschland ist das im Waffengesetz geregelt.
http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/2 ... ssstaetten
quid quid agis, prudenter agas et respice finem.
Re: Mindestalter am Schiessstand
helmsp hat geschrieben:Würde gerne meine Cousine (15 Jahre alt) resp. sie will von sich aus mal mit mir und meiner Frau (wir beide haben die WBK) schiessen gehen. Wie schaut das aber rechtlich aus, ab welchen Alter darf man auf einem Vereins-Schiessplatz schiessen?
hi
auf behoerdlich genehmigten oder vom bundesheer gefuehrten schiesstaenden kein problem wenn
- in der standordnung nichts dagegen steht
- die standaufsicht mitspielt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Mindestalter am Schiessstand
Morgen,
In der Praxis bisher voellig stressfrei in Himberg möglich gewesen. Bin da oefter mit meinem Sohn, seit er 14 ist. Suessenbrunn duerfte auch moeglich sein, da hat uns seinerzeit Gewo mitgenommen und er durfte seine ersten Schuesse machen.
Bei eurem Vereins Schiessstand ist dann nur die Frage ob behoerdlich genehmigt und quasi die "Hausordnung".
cu
martin
In der Praxis bisher voellig stressfrei in Himberg möglich gewesen. Bin da oefter mit meinem Sohn, seit er 14 ist. Suessenbrunn duerfte auch moeglich sein, da hat uns seinerzeit Gewo mitgenommen und er durfte seine ersten Schuesse machen.
Bei eurem Vereins Schiessstand ist dann nur die Frage ob behoerdlich genehmigt und quasi die "Hausordnung".
cu
martin