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Mindestalter am Schiessstand

Verfasst: Fr 25. Apr 2014, 22:52
von helmsp
Würde gerne meine Cousine (15 Jahre alt) resp. sie will von sich aus mal mit mir und meiner Frau (wir beide haben die WBK) schiessen gehen.
Wie schaut das aber rechtlich aus, ab welchen Alter darf man auf einem Vereins-Schiessplatz schiessen?

Re: Mindestalter am Schiessstand

Verfasst: Fr 25. Apr 2014, 23:03
von sf77
Auf einem behördlich genehmigten Schießstand gibt es in Österreich keine Einschränkung vom Gesetz her, außer, dass kein Waffenverbot vorliegen darf. Ist die körperliche und geistige Eignung gegeben ist es also auch Jugendlichwn erlaubt unter Aufsicht zu schießen.
Jedoch ist auf vielen Schießplätzen in der Standordnung etwas anderes festgelegt, was natürlich auch zu beachten ist. Das hat aber mit dem Gesetz nichts zu tun.
Ausserhalb von behördlich genehmigten Ständen oder gewerblichen Räumlichkeiten zum Zwecke des Verkaufs, ist das anfassen einer Waffe denjenigen Vorbehalten, die sie auch besitzen dürfen.

Re: Mindestalter am Schiessstand

Verfasst: Sa 26. Apr 2014, 04:48
von razorback
der Knackpunkt dabei ist der Begriff "behördlich genehmigt" § 14 WaffG, Schießstätten
Dort steht nix drin.
Wohl aber im Runderlaß vom 5.11.2012 (einen neueren hab ich net gefunden)
http://iwoe.org/img/Waffenrecht_Runderlass.pdf
ist auf Seite 21 der Begriff definiert und dort steht auch "ohne Altersbeschränkung"

Es ist also nicht jeder Schießstand ein "behördlich genehmigter"
Der SSV-Kellerberg ist z.B. ein privater Schießstand, auf dem ausschließlich das WaffG gültig ist - kein Schießen mit Kat.B ohne waffenrechtliches Dokument !!

Und wie sf77 bereits ausgeführt hat, kann es durchaus sein, daß der Betreiber in seiner Stand/Schießordnung entsprechende Einschränkungen festgeschrieben hat, daher immer vor Ort nachfragen.

In Deutschland ist das im Waffengesetz geregelt.
http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/2 ... ssstaetten

Re: Mindestalter am Schiessstand

Verfasst: Sa 26. Apr 2014, 22:44
von gewo
helmsp hat geschrieben:Würde gerne meine Cousine (15 Jahre alt) resp. sie will von sich aus mal mit mir und meiner Frau (wir beide haben die WBK) schiessen gehen. Wie schaut das aber rechtlich aus, ab welchen Alter darf man auf einem Vereins-Schiessplatz schiessen?


hi

auf behoerdlich genehmigten oder vom bundesheer gefuehrten schiesstaenden kein problem wenn
- in der standordnung nichts dagegen steht
- die standaufsicht mitspielt

Re: Mindestalter am Schiessstand

Verfasst: Mo 28. Apr 2014, 13:41
von dodl
Morgen,

In der Praxis bisher voellig stressfrei in Himberg möglich gewesen. Bin da oefter mit meinem Sohn, seit er 14 ist. Suessenbrunn duerfte auch moeglich sein, da hat uns seinerzeit Gewo mitgenommen und er durfte seine ersten Schuesse machen.

Bei eurem Vereins Schiessstand ist dann nur die Frage ob behoerdlich genehmigt und quasi die "Hausordnung".

cu
martin