Rechtliche Frage: Hagelschaden
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- .357 Magnum
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Rechtliche Frage: Hagelschaden
Frage: Wenn man ein Carport sein eigen nennt (Wohnhausanlage) und der Platz widerrechtlich von einem Unbekannten genutzt wird und man dadurch einen Hagelschaden am eigenen PKW erleidet....Haftet da der "Fremdparker" für den Hagelschaden? (Foto vom "Nutzer-PKW" vorhanden)
Re: Rechtliche Frage: Hagelschaden
Hm, interessante Problemstellung.
Ich würde das mal meiner Versicherung melden. Dort sitzen sicher Rechtsexperten, die können dann sicher weiter helfen.
Wennst auch eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir dort einen Beratungstermin nehmen.
Ich würde das mal meiner Versicherung melden. Dort sitzen sicher Rechtsexperten, die können dann sicher weiter helfen.
Wennst auch eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir dort einen Beratungstermin nehmen.
Re: Rechtliche Frage: Hagelschaden
nie und nimmer;
weil keine haftpflichtversicherung für den hagelschaden aufkommt sondern bestenfalls die kfz (elementar-)kasko!
ob diese dann ein chance hat beim "fremdparker" zu regressieren halte ich für eher aussichtslos...
aber trotzdem interessant wieso man sich mit solchen "problemen" primär an ein waffenforum wendet...
weil keine haftpflichtversicherung für den hagelschaden aufkommt sondern bestenfalls die kfz (elementar-)kasko!
ob diese dann ein chance hat beim "fremdparker" zu regressieren halte ich für eher aussichtslos...
aber trotzdem interessant wieso man sich mit solchen "problemen" primär an ein waffenforum wendet...
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- .357 Magnum
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Re: Rechtliche Frage: Hagelschaden
buckshot hat geschrieben:nie und nimmer;
weil keine haftpflichtversicherung für den hagelschaden aufkommt sondern bestenfalls die kfz (elementar-)kasko!
ob diese dann ein chance hat beim "fremdparker" zu regressieren halte ich für eher aussichtslos...
Ich bin auch unsicher....der Schaden wäre aber nicht entstanden, wenn ich MEINEN Carportplatz nutzen hätte können. Eine Besitzstörungsklage ersetzt mir aber nicht den Hagelschaden. Bin kein Jurist, mal schauen, was mein Versicherungsvertreter sagt
aber trotzdem interessant wieso man sich mit solchen "problemen" primär an ein waffenforum wendet...
Re: Rechtliche Frage: Hagelschaden
--> Bei der Versicherung mal anklopfen, vl holt sich diese über den Zivilrechtsweg die Knete wieder, ohne Gewe(ä)hr.
"Gefällt Euch der Euro
, Ihr schafft das!"



- approach_lowg
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Re: Rechtliche Frage: Hagelschaden
Da stellt sich mir die Frage:
ja es geht um eine Besitzstoerung, bei einer Klage darf der Falschparker um die 700.- zahlen, aber er hat dich ja nicht gezwungen den Fahrzeug in den Hagel zu stellen....
du hättest dein Kfz ja wo anders hinfahren können oder ganz einfach mit einer Decke a decken....
ich denk mir mal, dass so in der Richtung die Versicherungen ( nicht deine eigene ) argumentieren werden....
LG Rene
ja es geht um eine Besitzstoerung, bei einer Klage darf der Falschparker um die 700.- zahlen, aber er hat dich ja nicht gezwungen den Fahrzeug in den Hagel zu stellen....
du hättest dein Kfz ja wo anders hinfahren können oder ganz einfach mit einer Decke a decken....
ich denk mir mal, dass so in der Richtung die Versicherungen ( nicht deine eigene ) argumentieren werden....
LG Rene
Numquam Retro
Re: Rechtliche Frage: Hagelschaden
Hallo Freunde,
wichtig wäre vom fremdparker ein Foto mit Datum, ihn vorab zu kontaktieren und die Möglichkeit bieten, den entstandenen Schaden in Bar zu bezahlen,( Wichtig: vorher unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Einbringung der Forderung beauftragen)
falls darauf nicht eingegangen wird, kommt eine Klage wegen besitzentziehung., oder Besitzstörung, kommt darauf an ob man Eigentümer der Liegenschaft ist oder nur der Nutzer,( mieter)... Dies wird dann richtig teuer.
Damit ist der schaden nicht bezahlt, aber über den Umweg kommst auch an dein Geld um den Hagelschaden zu reparieren.
Ein Argument hatte der Hr. Rat mal für einen auf meinem Grundstück permant fremdparkenden, der auch mit gutzureden nicht verstand, dass es nicht geduldet ist, dass er das Grundstück nutzt.
"Wissens, wenns sie am morgen ihre Wohnung oder Haus mit Garten verlassen, können Sie zu 100% sicher sein, dass alles andere rund um sie, jemand Anderem gehört. wenn sie hier nicht das Einverständnis eingeholt haben müssen Sie damit rechnen mit einer Besitzstörungsklage konfrontiert zu werden".
Ergebnis: Parkt nicht mehr fremd, 2800 Euro für mich als Entschädigung, samt Gerichtskosten und Anwaltskosten durften bezahlt werden....
wichtig wäre vom fremdparker ein Foto mit Datum, ihn vorab zu kontaktieren und die Möglichkeit bieten, den entstandenen Schaden in Bar zu bezahlen,( Wichtig: vorher unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Einbringung der Forderung beauftragen)
falls darauf nicht eingegangen wird, kommt eine Klage wegen besitzentziehung., oder Besitzstörung, kommt darauf an ob man Eigentümer der Liegenschaft ist oder nur der Nutzer,( mieter)... Dies wird dann richtig teuer.
Damit ist der schaden nicht bezahlt, aber über den Umweg kommst auch an dein Geld um den Hagelschaden zu reparieren.
Ein Argument hatte der Hr. Rat mal für einen auf meinem Grundstück permant fremdparkenden, der auch mit gutzureden nicht verstand, dass es nicht geduldet ist, dass er das Grundstück nutzt.
"Wissens, wenns sie am morgen ihre Wohnung oder Haus mit Garten verlassen, können Sie zu 100% sicher sein, dass alles andere rund um sie, jemand Anderem gehört. wenn sie hier nicht das Einverständnis eingeholt haben müssen Sie damit rechnen mit einer Besitzstörungsklage konfrontiert zu werden".
Ergebnis: Parkt nicht mehr fremd, 2800 Euro für mich als Entschädigung, samt Gerichtskosten und Anwaltskosten durften bezahlt werden....
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
John Wayne
Re: Rechtliche Frage: Hagelschaden
hi
benuetzstoerungsklage machen
fertig
folgeschaeden kannst dir abschminken
aber wie gesagt ... die besitzstoerung alleine ist schon ziemlich teuer.....
benuetzstoerungsklage machen
fertig
folgeschaeden kannst dir abschminken
aber wie gesagt ... die besitzstoerung alleine ist schon ziemlich teuer.....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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