Hab da mal eine Frage, bezüglich dem konkretem Ablauf mit der WBK?
Nun flaniere ich zur BH, im Gepäck: das ok vom Doc, Nachweis zum Sicheren Umgang mit Schusswaffen, Lichtbild usw. und sofort -
beantrage meine WBK. (Dieses Prozedere ist mir bis jetzt auch geläufig)
SO
Nun wann genau äußere ich meinen Wunsch, 2 Waffen beantragen und besitzen zu wollen? (Muss ich da auch Bekanntgeben ob Pistole oder LW)
Geht das erst nach Erhalt der WBK, bzw. kann ich dies Ganze auch schon beantragen OBWOHL ich noch nicht ganz genau weiß was es für eine Waffe wird?
Denn tendieren würde ich bspw. zu einer SigSauer 1911 und entscheide mich dann doch für ein sagen wir Glock Modell...

Bitte da mal um euer Fachwissen
Danke