§41 Üerprüfung Munition
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
§41 Üerprüfung Munition
Ja, sowas gibt's anscheinend. Komm heute nachhause und ein Zettel liegt im Postkasten, ich solle mich wegen Termin melden. Grund dürfte meine Meldung vor kurzer Zeit wegen Lagerung >5.000 Schuss sein.
Ist das üblich? Am Zettel steht §25 und das ist durchgestrichen und durch 41 ersetzt.
Gibt's irgendwas spezielles zu beachten?
Ist das üblich? Am Zettel steht §25 und das ist durchgestrichen und durch 41 ersetzt.
Gibt's irgendwas spezielles zu beachten?
Re: §41 Üerprüfung Munition
raptor hat geschrieben:Ja, sowas gibt's anscheinend. Komm heute nachhause und ein Zettel liegt im Postkasten, ich solle mich wegen Termin melden. Grund dürfte meine Meldung vor kurzer Zeit wegen Lagerung >5.000 Schuss sein.
Ist das üblich? Am Zettel steht §25 und das ist durchgestrichen und durch 41 ersetzt.
Gibt's irgendwas spezielles zu beachten?
hi
ja, das ist ueblich
du hast ja im antrag mit angegeben wie die ordnungsgemaesse verwahrung sichergestellt ist
die beamten kontrollieren jetzt ob diese angaben so zutreffen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: §41 Üerprüfung Munition
Ja, hab ich, danke.
Re: §41 Üerprüfung Munition
als ich gemeldet hab, hab ich fotos vom waffenschrank mit genauer beschreibung und kennzeichnung der orte IM schrank (eingekringelt am foto) beigelegt, bei mir kam keiner ... ich darf derzeit bis 10.000

Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
Re: §41 Üerprüfung Munition
Gw10 hat geschrieben:als ich gemeldet hab, hab ich fotos vom waffenschrank mit genauer beschreibung und kennzeichnung der orte IM schrank (eingekringelt am foto) beigelegt, bei mir kam keiner ... ich darf derzeit bis 10.000
hi
normalerweis darfst unbeschraenkt und nicht nur 10.000
und ja, wenn du derartige aussagekraeftige beilagen mitschicksts dann ersparen sie sich manchmal die besuche ...
nachteil: du darfst vermutlich nur GENAU SO verwahren wie du es im email dokumentiert hast
wennst aber die kavallerie antanzen laesst und die sehen sich das individuell an, dann steht halt in deren mitschrieb wie du gerade verwahrst und ob das aus ihrer sicht ausreichend ist, jede andere gleichwertige verwahrung ist dann vermutlich kein problem, nur schlchter darf sie ned sein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 504
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: §41 Üerprüfung Munition
gewo hat geschrieben:normalerweis darfst unbeschraenkt und nicht nur 10.000
Nein! Die 5.000 Schuss Grenze ist so wie die >20 Waffen im räumlichen Naheverhältnis. --> Meldung immer bei Verdoppelung.
Bei meinen Meldungen ist noch nie jemand gekommen und ich bin bei <40k Munition (also 5k->10k->20k gemeldet = bis 40k ok).
Bei >20 Waffen hat ein Foto der beiden VERSCHLOSSENEN Tresoren gereicht.
Die Polizei KANN bei der Verwahrugsüberprüfung Meldung an die BH machen, dass viel Munition gelagert wurde. Dann schaut die BH im Akt nach und wenn es gemeldet war gibt es kein Problem (Aussage BH).
Gruß, Hans
Re: §41 Üerprüfung Munition
Mr. Danger hat geschrieben:gewo hat geschrieben:normalerweis darfst unbeschraenkt und nicht nur 10.000
Meldung immer bei Verdoppelung.
Quelle?
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: §41 Üerprüfung Munition
Die abermalige Meldung bei Verdopplung gilt nur bei Waffen, nicht bei Muni. Im WaffG nachzulesen.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 504
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: §41 Üerprüfung Munition
Oje, Ihr habt Recht.
Auch in der Durchführungsverordung steht nichts von einer weiteren Meldung bei Munition >5k.
Hat mir die BH so gesagt (bei Verdoppelung auch bei Mun --> Meldung) und ich habe es halt gemacht.
Also, Kommando zurück für meine Aussage.
Sorry, Hans
Auch in der Durchführungsverordung steht nichts von einer weiteren Meldung bei Munition >5k.
Hat mir die BH so gesagt (bei Verdoppelung auch bei Mun --> Meldung) und ich habe es halt gemacht.
Also, Kommando zurück für meine Aussage.
Sorry, Hans
Re: §41 Üerprüfung Munition
Mr. Danger hat geschrieben:Oje, Ihr habt Recht.
....
Wieso, ist doch gut

Ich empfehle bei der Meldung für die Muni keine Obergrenze zu nennen, da dies sonst als "Selbstbeschränkung" gesehen werden könnte.
Wie von Gewo empfohlen würde ich die Lagerung nicht zu genau spezifizieren. Ich habe z.B. nur angegeben, dass ich die Muni geeignet lagern werde und die Muni, die ich jetzt kaufe in einem Möbeltresor versperren werde.
LG
Steyrer
PS: Wozu die Munkiste anschrauben? Wenn man sie wegtragen kann ist zu wenig drinnen

Re: §41 Üerprüfung Munition
Steyrer hat geschrieben:PS: Wozu die Munkiste anschrauben? Wenn man sie wegtragen kann ist zu wenig drinnen
+1
Ich plane gerade eine neue Kommode welche zum aufbewahren von 4 Langwaffen und Munition vorgesehen ist. Gibt es irgendwo ein Schriftstück auf dem steht wie die Munition zu sichern ist? Reicht eine Vollholztüre und ein Schloss?
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: §41 Üerprüfung Munition
Senf hat geschrieben:Steyrer hat geschrieben:PS: Wozu die Munkiste anschrauben? Wenn man sie wegtragen kann ist zu wenig drinnen
+1
Ich plane gerade eine neue Kommode welche zum aufbewahren von 4 Langwaffen und Munition vorgesehen ist. Gibt es irgendwo ein Schriftstück auf dem steht wie die Munition zu sichern ist? Reicht eine Vollholztüre und ein Schloss?
hi
auf jeden fall ausreichend
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: §41 Üerprüfung Munition
gewo hat geschrieben:auf jeden fall ausreichend
Ich würde mir noch überlegen was du für die LW und Muni hingeblättert hast, und mich danach fragen ob ich mich wohl fühlen würde wenn der Betrag als Bargeld in der Kiste liegen würde.
Ist jetzt kein Aufruf zur Paranoia. Zu Tode g'fürchtet ist auch g'storben.
Eher dazu nicht nur das zu machen was ich unbedingt muss sondern auch was in der Eigenverantwortung je nach Umfeld sinnvoll ist. Ein paar Millimeter Fichtenbretter sind vermutlich nicht ganz G'scheit, eine Schichtholzplatte und vernünftige Beschläge halten schon mehr aus.
Wenn jetzt 3 mal im Jahr bei dir eingebrochen wird sollte es etwas mehr sein, das ist aber Gottseisgedankt bei uns eher selten

LG
Steyrer
Re: §41 Üerprüfung Munition
Die gelagerte Muni ist bei mir wesentlich mehr wert als der Schrank. LW-Schrank um 400 Euro, S&B Schütte bis obenhin angefüllt, hat gepasst. Ein bisschen Metall zwischen der Muni und der Umwelt sollte man sich schon leisten.
Beamter war sehr freundlich, Prüfung ruckzuck gegangen.
Beamter war sehr freundlich, Prüfung ruckzuck gegangen.
- doc steel
- MUSCLEGUNNER
- Beiträge: 11210
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: §41 Üerprüfung Munition
ich empfehle, um sich den ganzen melde-shice zu ersparen, immer genau 5000 schuss zu hause zu haben.
i kann wiederladen was i will, es werden afoch ned mehr schuss.
in anlehnung an das jiddische sprichwort "des gesetz muss ma ned auswendig wissen, die lücken muss ma kennen!"



i kann wiederladen was i will, es werden afoch ned mehr schuss.
in anlehnung an das jiddische sprichwort "des gesetz muss ma ned auswendig wissen, die lücken muss ma kennen!"