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Kampfpistole / der Wehrmacht
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 05:41
von spareribs
http://www.egun.at/market/item.php?id=5127258gehe ich recht in der Annahme, das dieses Gerät unter Kat A fällt ?
Re: Kampfpistole / der Wehrmacht
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 08:02
von titan
Am besten einen Sachverständiger Fragen.
Re: Kampfpistole / der Wehrmacht
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 08:03
von Whit3Tig3r
naja, die hat aber einen gezogenen lauf, deshalb die Vermutung vom Ripperl, dass das eine Kat A. ist denk ich mal
Re: Kampfpistole / der Wehrmacht
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 08:51
von Promo
Als Leuchtpistole zählt es nicht als Waffe. Als Granatgerät wäre es aber Kriegsmaterial.
Re: Kampfpistole / der Wehrmacht
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 17:31
von spareribs
Promo hat geschrieben:Als Leuchtpistole zählt es nicht als Waffe. Als Granatgerät wäre es aber Kriegsmaterial.
danke, promo, du kennst di echt gut aus, aber diese Erklärung ist mir a bisserl zu schwammig....meinst du: falls jemand so ein Gerät hat und sonst nix , ist es okay ? , trotz gezogenem Lauf ?
aber : falls jemand eventuell auch die böse Muni dazu hat, ist es pfui gack ?
sowieso, denk ich mal...ist zwar für mich total wurscht, weil ich so etwas nicht habe und auch nicht kaufen würde, wenn ich mir net sicher bin, das es erlaubt ist, aber ich bin nur neugierig, weil ich da schon einiges gelesen habe........
Re: Kampfpistole / der Wehrmacht
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 18:00
von Promo
Detaillierter: was ist die ursprüngliche Bestimmung der Waffe? Sollte es ein Signalmittel sein, dann ist es eine Signalpistole und fällt nicht unter das Waffengesetz. Sollte es Munition verschießen und damit die Abwehrfähigkeit von Menschen herabsetzen, dann fällt es unter das Waffengesetz. Wenn es das tut, gilt es zu überprüfen ob es Projektile verschießt, tut es das, ist es eine Schusswaffe. Das bricht man eben so lange von oben runter, bis man bei der Enddefinition landet.